Prozessbeginn Mann soll aus Eifersucht Wohnung angezündet haben - Unbeteiligter stirbt

24. Juni 2022, 16:33 Uhr

Ein 20-Jähriger aus Südthüringen soll eine Wohnung angezündet haben, um den neuen Freund seiner Ex-Freundin zu töten. Bei dem Feuer kam ein Unbeteiligter ums Leben. Der mutmaßliche Täter wollte sich ein Alibi verschaffen und setzte dafür offenbar eine 16-Jährige unter Druck. Zum Prozessauftakt am Freitag am Landgericht in Meiningen sagte die Schülerin aus dem Raum Rudolstadt aus.

Porträt Regionalkorrespondentin Marlene Drexler
Bildrechte: MDR/Daniela Dufft

Das Motiv für den versuchten Mord soll Eifersucht gewesen sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam es erst zu einem Streit in einem Chat zwischen dem Angeklagten und dem neuen Freund seiner Ex-Freundin. Für eine Aussprache habe der neue Freund den 20-jährigen Angeklagten im Dezember 2021 dann zu sich nach Hause nach Sonneberg eingeladen. Laut Anklage schüttete der 20-Jährige daraufhin mehr als fünf Liter Benzin vor der Wohnung des neuen Freundes aus und zündete es an, sodass die Wohnung in Flammen aufging.

Unbeteiligter stirbt im Feuer

Der neue Freund konnte sich mit einem Sprung aus dem Fenster retten und kam mit leichten Brandverletzungen sowie einer Rauchvergiftung davon. Die Ex-Freundin des Angeklagten befand sich nicht in der Wohnung - dafür aber ein schlafender Bekannter. Dieser kam in dem Feuer um.

Die 16-jährige Mitangeklagte soll den Angeklagten beim Benzinkauf begleitet haben. Später soll sie mehrfach mit einem Handy die Ex-Freundin des Hauptangeklagten, die gleichzeitig die neue Freundin des mutmaßlichen Anschlagsziels war, angerufen haben, um dem Hauptangeklagten ein Alibi zu verschaffen.

Tür am Landgericht Meiningen
Der Prozess findet am Landgericht Meiningen statt. Bildrechte: imago images/ari

Mitangeklagte zeigt Einsicht

Beim ersten Verhandlungstag am Freitag haben beide Angeklagten angekündigt, aussagen zu wollen. Nachdem die Anklage verlesen wurde, befragte die Richterin zuerst die 16-Jährige. Die Schülerin zeigte sich geständig. Eigenen Angaben nach bereut sie es, dem Hauptangeklagten geholfen zu haben. Als Erklärung für ihr Mitwirken gab sie an, dass der Hauptangeklagte sie bedroht habe. Wenn sie "nicht die Klappe" halte, würde er auch das Haus ihrer Familie anzünden, soll er gesagt haben. Die Schülerin belastete den Angeklagten in ihrer Aussage zusätzlich: Er sei im Nachhinein enttäuscht darüber gewesen, dass sein Anschlag misslang. Dass ein Unbeteiligter umgekommen ist, sei für ihn kein Thema gewesen.

Verfahren gegen Schülerin eingestellt - Aussage des Hauptangeklagten steht noch aus

Das Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung gegen die 16-Jährige wurde schließlich eingestellt. Das Gericht ordnete 60 Stunden gemeinnützige Arbeit für sie an. Außerdem - und, das sei dem Gericht fast noch wichtiger, so die Richterin - werde die Jugendliche dazu verpflichtet, Kontakt mit der Familie des Opfers aufzunehmen. Freiwillig und aus eigenen Stücken sei dies bisher noch nicht geschehen. Das Gericht erhoffe sich dadurch, dass sich die 16-Jährige ernsthaft mit ihrem Schuldanteil auseinandersetzt. Dies sei bisher nach Eindruck der Richterin nur unzureichend geschehen.

Noch unklar, welches Strafrecht bei einem Schuldspruch angewendet wird

Der Hauptangeklagte will beim nächsten Verhandlungstermin aussagen. Dann sollen auch mehrere Zeugen gehört werden. Den ersten Verhandlungstermin nutzte der 20-Jährige, um sich bei der Mitangeklagten zu entschuldigen. Es tue ihm leid, dass er sie "in die Geschichte mit reingezogen" habe.

Der 20-Jährige ist derzeit in Arnstadt in der Jugendstrafanstalt untergebracht. Ob er im Falle eines Schuldspruchs nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, ist noch unklar. Im Falle einer Jugendstrafe erwarten ihn höchstens zehn Jahre Haft. Im normalen Straftrecht reicht das Strafmaß bei einer Verurteilung von zehn Jahren bis lebenslang. Die Verhandlung soll im Juli fortgesetzt werden.

MDR (ls)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 24. Juni 2022 | 12:30 Uhr

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