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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen gegen die geplante Hochspannungs-Stromleitung durch den Thüringer Wald abgewiesen. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

EnergieversorgungStromtrasse durch Thüringer Wald kann weiter gebaut werden

18. Juli 2013, 22:59 Uhr

von MDR THÜRINGEN

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen gegen die geplante Hochspannungs-Stromleitung durch den Thüringer Wald abgewiesen. Die Richter erklärten den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des 57 Kilometer langen Abschnitts zwischen Erfurt-Vieselbach und Altenfeld am Rennsteig für gültig. Gegen diesen Beschluss hatten sich die Gemeinde Großbreitenbach im Ilmkreis, eine Waldbesitzergemeinschaft und zwei Grundstückseigentümer gewandt.

Das Gericht folgte den Einwänden nicht. Zur Begründung heißt es unter anderem, der Bedarf für die Trasse ergebe sich aus dem Energieleitungsausbaugesetz und sei damit verbindlich. Das Vorhaben habe eine tragende Funktion im europäischen und im deutschen Netz. Eine Kapazitätserhöhung bestehender Leitungen würde den Bedarf nicht decken und sei zudem noch nicht genug erprobt worden. Die Interessen von Großbreitenbach als staatlich anerkannter Erholungsort und Fremdenverkehrsgemeinde seien ausreichend berücksichtigt worden.

Kläger: Projekt unsinnig und überdimensioniert

Vor Gericht hatte der Gutachter der Kläger, der Wirtschaftswissenschaftler und Energieexperte Lorenz Jarass, seine Argumente gegen eine Notwendigkeit der Trasse wiederholt. Jarass hatte am Mittwoch in Erfurt vorab erklärt, die neue Leitung diene nicht dem Transport von Windstrom von Nord- nach Süddeutschland, sondern vorrangig dem Transport von Braunkohlestrom etwa aus Sachsen und Brandenburg. Es sei paradox, wenn mit der Energiewende erneuerbare Energien ausgebaut, die Einspeisung von Strom aus Braunkohle-Kraftwerken aber nicht zurückgefahren werde. Dadurch entstehe ein überdimensionierter Bedarf an neuen Leitungsnetzen. Zudem sei das Vorhaben überdimensioniert, werde die Strompreise unnötig verteuern und die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Bevölkerung verringern.

Die Landrätin des Ilm-Kreises, die frühere Großbreitenbacher Bürgermeisterin Petra Enders, beklagte, der Status von Großbreitenbach als staatlich anerkannter Erholungsort sei in Gefahr, wenn das Projekt umgesetzt werde. Die Stromtrasse werde Wanderwege kreuzen und in unmittelbarer Nähe eines internationalen Campingplatzes verlaufen. Kläger-Anwalt Hans Neumeier verwies zudem darauf, dass es Alternativen zu dem Neubau gebe.

Netzbetreiber: Keine Alternative zum Neubauprojekt

Dem hielt der Anwalt des Netzbetreibers 50Hertz, Gernot Schiller, entgegen, der zu erwartende Strombedarf in den süddeutschen Industrieregionen sei durch alternative Technologien nicht zu befriedigen. Schiller widersprach, dass die Trasse vor allem Braunkohlestrom transportieren solle. Sie sei vielmehr für Energie aus Windstrom gedacht.

Enders zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. Sie betonte nach der Urteilsverkündung, mit der Entscheidung des Gerichts würden die Ziele der Energiewende konterkariert. Die Verhandlung habe deutlich gemacht, dass durch die Trasse vor allem Strom aus Braunkohlekraftwerken und weniger Ökostrom transportiert werden solle. Die Landrätin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt werden solle. Zufrieden zeigte sich Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig. Er sagte, die Stromleitung werde in den nächsten Jahren die wichtigste Trasse im Rahmen der Energiewende.

Der beklagte Abschnitt ist Teil der "Thüringer Strombrücke", einer 210 Kilometer langen 380-kV-Hochspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt und Redwitz in Bayern. Teile dieser Verbindung sind bereits im Bau. Der Abschnitt Erfurt-Altenfeld war vom Thüringer Landesverwaltungsamt Ende Januar 2012 genehmigt worden.