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Entflohener Gefangener"Bitte sofort 110 wählen": Polizei Suhl über laufende Fahndung nach Häftling

19. Januar 2023, 16:05 Uhr

Nach der Flucht eines Häftlings aus der JVA Suhl-Goldlauter hat die Polizei die Fahndung bis nach Erfurt ausgeweitet. Im Interview warnt die Polizei, nicht den Helden zu spielen, wenn Menschen den Häftling sehen. Der Ausbruch selbst ist dabei nicht strafbar.

von MDR THÜRINGEN

Anmerkung der Redaktion: Am Donnerstagabend hat die Polizei den entflohenen Häftling in Erfurt gefasst. Mehr dazu im Artikel.

Die Polizei hat die Suche nach dem entflohenen Häftling aus der JVA Suhl-Goldlauter ausgeweitet. Wie die Polizei mitteilte, wird nun auch im Raum Erfurt gesucht. Am Mittwoch waren die Kontakte des 32-Jährigen überprüft worden. Der Insasse war am Dienstagmittag geflohen. Seitdem wurde mit Polizeihunden und einem Hubschrauber nach ihm gesucht.

Polizei warnt, nicht den Helden zu spielen

Wie die Sprecherin der Polizeiinspektion Suhl Julia Kohl im MDR THÜRINGEN-Interview erklärte, saß der Mann nicht wegen Kleinigkeiten im Gefängnis. Sollte der Mann gesehen werden, bittet die Polizei darum, nicht "den Helden und die Polizei spielen zu wollen oder […] wie im Krimi mit ausgeschaltetem Licht hinterherzufahren."

Besser sei, sofort die 110 zu wählen und eventuell aus der Entfernung zu beobachten, in welche Richtung sich der entflohene Häftling bewege. Der Mann ist den Angaben zufolge relativ schlank, ungefähr 1,80 Meter groß und hat lichtes, blondes Haar. Zum Zeitpunkt der Flucht trug er Häftlingskleidung: eine beige-senffarbene Latzhose, darunter eine rote Jogginghose, und eine dunkelbeige Jacke.

Flucht während Außenarbeiten

Die Flucht konnte ihm gelingen, als er im Außenbereich des Gefängnisses Arbeiten erledigen musste. Wegen gefährlicher Körperverletzung war er zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Bereits im Dezember konnte ein Häftling aus der JVA Gräfentonna (Landkreis Gotha) während eines Arztbesuches fliehen.

Ausbruch bedeutet keine extra Strafen

Während in Deutschland die "Gefangenenbefreiung" durch andere strafbar ist, gilt die Selbstbefreiung als straflos. Diese Tatsache geht auf den Grundsatz zurück, der schon im 19. Jahrhundert festgestellt wurde: Jede und jeder Gefangene hat einen natürlichen Freiheitsdrang.

Die Straflosigkeit gilt natürlich nur, wenn bei der Flucht nicht andere Delikte wie eine Körperverletzung begangen werden.

Häftling vor wenigen Wochen in Bad Langensalza geflohen

Ende Dezember war in Bad Langensalza im Unstrut-Hainich-Kreis ein Häftlinge bei einem Arztbesuch geflüchtet. Nach stundenlanger Suche hatte die Polizei den Mann wieder festgenommen.

Mehr zu der Fahndung

MDR (dst)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 19. Januar 2023 | 07:30 Uhr