Gefängnis
Der von der Polizei nach seiner Flucht gefasste Häftling ist nun wieder im geschlossenen Vollzug, also in einer Gefängniszelle, untergebracht. (Symbolfoto) Bildrechte: Colourbox.de

Suhl Häftling nach zweitägiger Flucht wieder im geschlossenen Vollzug

23. Januar 2023, 17:25 Uhr

Während der Vorbereitung zur Entlassung floh ein 32-Jähriger aus dem Suhler Gefängnis. Nun sitzt der wegen gefährlicher Körperverletzung Verurteilte nach seiner Flucht wieder in einer abgeschlossenen Gefängniszelle.

Der nach einer Flucht aus dem Gefängnis Suhl-Goldlauter von der Polizei gefasste Häftling befindet sich nach Angaben des Thüringer Justizministeriums wieder im geschlossenen Vollzug.

Er sei jetzt wieder im Hafthaus im Inneren der Anstalt untergebracht, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag auf Anfrage. Vor seiner Flucht hatte sich der 32-Jährige dem Ministerium zufolge in der Entlassungsvorbereitung befunden, er war dazu in einer gesicherten Einrichtung vor den Mauern der Haftanstalt untergebracht. Am Dienstag vergangener Woche war er bei Arbeiten im Außenbereich der Anstalt geflohen, zwei Tage später wurde er in Erfurt von der Polizei gefasst.

Wegen einer gefährlichen Körperverletzung sitzt der Mann in Goldlauter eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten ab. In der gesicherten Einrichtung vor dem Gefängnis werden laut Ministerium unter anderem Gefangene mit Vollzugslockerungen untergebracht. Für diese Gefangene diene die Unterbringung als Vorstufe einer Verlegung in den offenen Vollzug. Zunächst hatte das Ministerium mitgeteilt, der Entflohene befinde sich im offenen Vollzug.

Häftling mit Erlaubnis für Arbeiten außerhalb des Gefängnisses

Bei dem Gefangenen sei die Eignung zur Außenbeschäftigung festgestellt worden, so das Ministerium. Danach könne es Strafgefangenen beispielsweise gestattet werden, außerhalb der Anstalt einer regelmäßigen Beschäftigung unter Aufsicht in unregelmäßigen Abständen nachzugehen.

Ein Ausbruch aus dem Gefängnis kann laut Ministerium dazu führen, dass zum Beispiel die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung nicht mehr gewährt wird. Zu den Konsequenzen im konkreten Fall machte das Ministerium auf Anfrage keine Angaben.

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dpa (rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 23. Januar 2023 | 16:30 Uhr

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