Prozess Haenel verliert Streit um Sturmgewehr-Auftrag der Bundeswehr

22. Juni 2022, 16:33 Uhr

Seit 2021 wird am OLG Düsseldorf darüber verhandelt, ob der Ausschluss der Suhler Firma C.G. Haenel aus dem Vergabeverfahren für neue Sturmgewehre der Bundeswehr rechtens war. Haenel hatte dagegen Klage eingereicht. Jetzt hat das Gericht gegen Haenel entschieden - für Konkurrent Heckler & Koch sicher ein Grund zum Feiern.

Der Suhler Waffenhersteller Haenel wird die Bundeswehr nicht mit neuen Sturmgewehren ausstatten. Das Unternehmen unterlag am Mittwoch in einem Rechtsstreit gegen das Beschaffungsamt der Bundeswehr am Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Gericht wies eine Klage von Haenel gegen seinen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren für die neuen Sturmgewehre zurück.

Das Unternehmen habe mit seinem eingereichten Sturmgewehr des Typs MK556 ein Patent des Konkurrenten Heckler & Koch verletzt, begründete das Gericht sein Urteil. Damit habe Haenel eine "schwere berufliche Verfehlung" begangen, die den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren rechtfertige.

Der Suhler Waffenhersteller hat sich enttäuscht über seine Niederlage im Rechtsstreit geäußert. Geschäftsführer Olaf Sauer sagte MDR THÜRINGEN, Haenel hätte sich gefreut, wenn die Beschwerde nicht abgewiesen worden wäre. Aber man habe das Urteil zu würdigen und entgegenzunehmen. Dem Unternehmen liege die schriftliche Begründung des Gerichts allerdings noch nicht vor, weshalb man zu Details der Urteilsbegründung noch nichts sagen könne.

Ausschreibung bereits 2020 gewonnen

Haenel war im September 2020 zunächst zum Sieger der Ausschreibung für 120.000 neue Sturmgewehre erklärt worden. Nach einem Einspruch des unterlegenen Konkurrenten Heckler & Koch aus Baden-Württemberg hatte das Vergabeamt der Bundeswehr im März 2021 seine Entscheidung zurückgezogen und Haenel aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Das Amt begründete die Entscheidung mit "ernstzunehmenden Hinweisen" auf Patentrechtsverletzungen durch Haenel. Dabei ging es um ein Konstruktionsprinzip, welches das Ablaufen von eingedrungener Flüssigkeit aus der Waffe ermöglicht.

Mehrere Verfahren und ein Patentstreit

Gegen diese Entscheidung hatte Haenel Klage am OLG Düsseldorf eingereicht. Im Verfahren hatte das Unternehmen den Vorwurf der Patentverletzung stets zurückgewiesen.

In einem anderen Verfahren am Landgericht Düsseldorf hatte das Gericht im vergangenen Jahr zwar eine Patentverletzung durch Haenel festgestellt.

Diese bezog sich aber auf die halbautomatische Waffe CR223. Haenel hatte betont, dass das bei der Bundeswehr eingereichte Sturmgewehr MK556 ein anderes Konstruktionsprinzip aufweise und keinerlei Patente verletze. Das sieht das OLG Düsseldorf jedoch anders.

Millionenschwerer Auftrag geht vermutlich an Heckler & Koch

Voraussichtlich wird nun Konkurrent Heckler & Koch den Auftrag im dreistelligen Millionenwert bekommen. Wann die ersten Waffen an die Bundeswehr ausgeliefert werden, ist noch unklar. Zunächst müssen Verträge über den Auftrag ausgehandelt werden. Diese müssen dann dem Bundestag zur Bestätigung vorgelegt werden, weil es sich um ein Auftragsvolumen von mehr als 25 Millionen Euro handelt. Die Lieferung der Waffen ist laut Ausschreibung zudem auf mehrere Jahre gestreckt.

Grundsätzlich planen wir das Unternehmen ohne solche Aufträge, weil die Chancen zu gewinnen, bei solchen Ausschreibungen immer kritisch sind.

Olaf Sauer Haenel-Geschäftsführer

Auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmensgruppe in Suhl - Haenel ist eine Tochterfirma des Jagd- und Sportwaffenherstellers Merkel - mit ihren rund 130 Beschäftigten hat der entgangene Sturmgewehr-Auftrag nach Sauers Worten keine Auswirkungen: "Grundsätzlich planen wir das Unternehmen ohne solche Aufträge, weil die Chancen zu gewinnen, bei solchen Ausschreibungen immer kritisch sind".

Man hätte den Auftrag schon gerne gehabt, er sei aber keine zwingende Notwendigkeit für Haenel. Sauer sagte weiter, man werde sich auch künftig auf Ausschreibungen bewerben, die auf die Produkte des Unternehmens passten. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr sei grundsätzlich gut.

MDR (gh)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 22. Juni 2022 | 15:00 Uhr

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