Ordonnanzwaffe der Bundeswehr Neuer Rückschlag für Haenel im Ringen um Sturmgewehr-Auftrag

11. Juni 2021, 15:15 Uhr

Im Ringen um den Auftrag für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr muss die Suhler Waffenfirma Haenel einen neuen Rückschlag hinnehmen: Die Vergabekammer des Bundeskartellamts sieht den Haenel-Ausschluss aus dem Verfahren als rechtmäßig an.

Im Streit um den Bundeswehr-Großauftrag über 120.000 Sturmgewehre muss der Suhler Waffenhersteller C.G. Haenel einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Die Vergabekammer des Bundeskartellamts hat den Nachprüfungsantrag zu der Auftragsvergabe zurückgewiesen. Das hat das Bundesverteidigungsministerium mitgeteilt.

Haenel angeblich teurer als Heckler & Koch

Laut Vergabekammer in Bonn ist der Ausschluss von Haenel aus dem Verfahren und die Vergabe des Bundeswehr-Auftrags an den Konkurrenten Heckler & Koch rechtmäßig gewesen. Eine Neuberechnung des Angebots von Haenel habe ergeben, dass dieses teurer sei als das vom Konkurrenten aus Baden-Württemberg.

Haenel will weitere rechtliche Schritte einlegen

Der Suhler Waffenhersteller kündigte an, weitere rechtliche Schritte gegen seinen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren einzulegen. Finanzchef Swen Lahl sagte MDR THÜRINGEN am Freitag, Haenel werde gegen die jüngste Entscheidung der Vergabekammer Beschwerde am Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung", sagte Lahl. Haenel könne die von der Vergabekammer vorgelegte Begründung nicht nachvollziehen. Bis das Gericht eine Entscheidung fällt, könnten nach Expertenschätzung drei bis fünf Monate vergehen.

Zuschlag für Haenel-Gewehr erst erteilt und dann kassiert

Der Großauftrag für die sogenannte Ordonnanzwaffe - also das Standardgewehr der deutschen Soldaten - sollte schon längst vergeben sein. Im Herbst hatte die Suhler Firma Haenel überraschend den Zuschlag bekommen, dagegen klagte der Konkurrent Heckler & Koch aus dem Schwarzwald. Im März folgte dann die Kehrtwende: Das Bundesverteidigungsministerium teilte mit, Haenel wegen Patentrechtsverletzungen vom Vergabeverfahren auszuschließen. Beabsichtigt werde, Heckler & Koch den Zuschlag zu erteilen.

Konkurrent klagte wegen Patentrechtsverletzungen

Das Beschaffungsamt der Bundeswehr hatte im Herbst überraschend entschieden, erstmals seit rund 60 Jahren nicht mehr Sturmgewehre von der Schwarzwälder Waffenschmiede Heckler & Koch zu beziehen, sondern von der kleinen Firma Haenel aus Suhl. Geordert wurde das Modell MK 556, dessen zivile Variante CR 223 bereits bei diversen deutschen Länderpolizeien im Einsatz ist. Haenel gehört zum Waffenhersteller Caracal mit Sitz in Abu Dhabi, der wiederum einem staatlichen Rüstungskonzern der Vereinigten Arabischen Emirate gehört.

Worum es beim Streit Heckler vs. Haenel geht

Heckler & Koch legte daraufhin Beschwerde bei der Vergabekammer ein und begründete diese mit angeblichen Patentrechtsverletzungen durch Haenel. Dem folgte das Verteidigungsministerium. Heckler & Koch behauptet, Haenel habe sich bei der sogenannten Over-the-beach-Fähigkeit seines Modells einer patentrechtlich geschützten Lösung bedient.

Dabei handelt es sich um ein Konstruktionsprinzip, das das Ablaufen von eingedrungenem Wasser aus der Waffe ermöglicht - etwa wenn ein Soldat von einem Boot oder Schiff aus an Land schwimmt oder läuft und sein Gewehr dabei unter Wasser gerät. Haenel weist den Vorwurf von Heckler & Koch zurück. Bei der Konstruktion handele es sich um den allgemeinen Stand der Technik, der von verschiedenen Herstellern verwendet werde.

Quelle: MDR THÜRINGEN/fno

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 11. Juni 2021 | 09:00 Uhr

9 Kommentare

Jana am 12.06.2021

@Tamico:
Jetzt übertreiben sie mal nicht!
Klar hätten sie alles besser gemacht, wenn man ihnen Monate vorher BEscheid gegeben hätte und sie fpr die Umsetzung Jahre lang Zeit bekommen hätte.

Unser Land hat erreicht was es wollte:
Im Frühjahr haben wir das importiert bekommen, was weltweit kaum noch zu kriegen war.... Ähnlich wie beim Gebrauchtwagenmarkt nach der Wende in der DDR hat aber auch hier die übergroße Nachfrage dazu geführt, dass so mancher Schrott verkauft wurde.

Intensivbetten hatten wir gottseidank immer ausreichend und auch die Schnelltests wurden wie gewünscht flächendeckend angeboten.

In einer Krise reagiert man schlicht und ergreifend um den gewünschten Effekt zu erzielen und wenn sich die Lage beruhigt steuert man nach.

Das Angebot von Haenel - zurück zum Artikel - hatte wohl Mängel und wurde deswegen aus dem Rennen genommen. Soll vorkommen bei Vergabeverfahren.

DER Beobachter am 11.06.2021

Ja, ich habe nie so richtig verstanden, wieso ausgerechnet eine Firma zuerst den Zuschlag bekam, die über keinerlei Erfahrung und nicht mal das personelle und technische Equipment zur Massenproduktion einer militärischen Standardwaffe besitzt und noch dazu im Besitz eines Konsortiums ist, das weder in der Bundesrepublik noch einem Bündnis-Partner ansässig ist noch einem sonstigen sicheren Partner. Gab wohl doch Gründe seinerzeit für die sonst so gern verhasste und zumal als Frau als inkompetent verschrieene UvdL, die Missstände u.a. im Beschaffungsamt durch externe Gutachter aufklären zu lassen...

Caramba am 11.06.2021

Wer soll denn aus Erfurt itervenieren? Tante Erna?
Was hat die denn mit einer Prüfung eines Vergabeverfahrens zu tun? Wir sind doch nicht in einer Bananenrepublik!

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