Patentstreit Waffenhersteller Haenel aus Suhl unterliegt vor Gericht

16. November 2021, 11:26 Uhr

Im Patentstreit mit Konkurrent Heckler & Koch hat das Landgericht Düsseldorf am Dienstag gegen die Suhler Waffenfirma C. G. Haenel entschieden. Es geht um die sogenannte Over-the-Beach-Funktion des Sturmgewehrs, die einen raschen Wasserabfluss aus der Waffe ermöglicht. Welche Folgen das Urteil für die Vergabe eines Bundeswehr-Großauftrags hat, ist noch unklar.

In einem Streit des Suhler Waffenherstellers C.G. Haenel mit der Schwärzwälder Firma Heckler & Koch haben die Thüringer am Dienstag eine Niederlage hinnehmen müssen. Laut Landgericht Düsseldorf verletzt das Sturmgewehr "CR 223" des Suhler Waffenbauers das Patentrecht von Konkurrent Heckler & Koch. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Dabei geht es um die sogenannte Over-the-Beach-Funktion des Sturmgewehrs: winzige Bohrungen im Gewehr, die einen raschen Wasserabfluss und eine schnelle Schussbereitschaft ermöglichen sollen - zum Beispiel, wenn Soldaten durch einen Fluss waten.

Heckler & Koch hat hierzu ein Patent, dessen Verletzung die Schwarzwälder Firma dem Thüringer Konkurrenten vorwirft. Haenel wiederum hält das Patent für nichtig und will es in einem separaten Verfahren vor dem Bundespatentgericht in München kippen.

Entscheidung um Bundeswehr-Großauftrag noch offen

Das Verfahren vor dem Landgericht ist Nebenschauplatz der erbitterten juristischen Auseinandersetzung zwischen den Waffenherstellern, die sich beide Hoffnungen auf einen Sturmgewehr-Großauftrag der Bundeswehr machen. Im Frühjahr soll vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine Klage Haenels gegen den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren durch die Vergabekammer des Bundeskartellamts verhandelt werden. Die Suhler Firma war aus einem Verfahren der Bundeswehr ausgeschlossen worden - zunächst wegen "Hinweisen auf patentrechtliche Verstöße" Haenels.

Später hatte die Vergabekammer die Entscheidung damit begründet, dass sich bei nochmaliger Sichtung der Angebote von Heckler & Koch und Haenel das Angebot aus Thüringen doch nicht als das wirtschaftlichere Angebot erwiesen habe. Welche Folgen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts nun für die Vergabe des Bundeswehr-Auftrags haben, ist noch unklar.

Quelle: MDR THÜRINGEN/fno,dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. November 2021 | 11:00 Uhr

13 Kommentare

Mediator am 17.11.2021

Na ja ganz so einfach wie sie tun ist es anscheinend auch nicht. Liest man sich die technische Beschreibung dieses Patents durch, dann wird klar, dass schon ein bisschen mehr als ein "Loch im Eimer".

Haenel kriegt halt von H&K Störfeuer mit extra zu diesem Zweck angesammelter Munition. Die hat man sich bis zum richtigen Zeitpunkt aufbewahrt und Fehler von Haenal im Vergabeverfahren tun ein übriges dazu.

Die "over the beach" Fähigkeit ist da nur ein kleiner Aspekt.


Mediator am 17.11.2021

@Soldaten Norbert
Was bitte hat ihr Sermon mit dem Artikel zu tun?
H&K hält auf eine Erfindung ein Patent und Haenel hat diese Erfindung ohne Erlaubnis und ohne Lizenzzahlungen genutzt. Genau dies hat das Gericht festgestellt.

Dass die Bundeswehr kein Gewehr von einer Firma kauft, die darauf nicht alle Patente hält, bzw. alle Techniken darin lizensiert hat, sollte nicht verwundern.

Schon seltsam, dass Leute wie sie auch gegen Flüchtlinge Stimmung machen, wenn es im Artikel um den Rechtsbruch einer deutschen Firma geht. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Mediator am 17.11.2021

@Schorsch.BG

Sie wissen schon, dass es Aufgabe von Gerichten ist Recht zu sprechen und nicht Wirtschaftsförderung zu betreiben. Warum also sollte ein Gericht den Diebstahl geistigen Eigentums tolerieren?

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