Fragen und Antworten


Wer wird bei der Kommunalwahl in Thüringen gewählt?

Bei den Kommunalwahlen werden Thüringer Gemeinderäte, Ortschaftsräte, Stadträte und Kreistage für fünf Jahre neu gewählt. Die Wähler entscheiden 2019 über die Stadt- und Gemeinderäte in 665 kreisangehörigen Kommunen, über die Kreistage ihrer Landkreise und Stadträte der sechs kreisfreien Städte. Außerdem werden 42 Bürgermeisterposten neu besetzt - darunter 20 hauptamtliche. Darunter sind auch Städte und Gemeinden, die im Zuge der Gemeindereform seit der vergangenen Bürgermeisterwahl 2018 neu gegliedert wurden. Entschieden wird außerdem über 839 Ortsteil- beziehungsweise Ortschaftsbürgermeister.


Wann findet die Wahl statt?

Gewählt wird am 26. Mai 2019. Das ist ein Sonntag. Die Wahllokale sind zwischen 8 Uhr und 18 Uhr geöffnet. An diesem Tag finden auch die Wahl des Europäischen Parlaments sowie Kommunalwahlen in etlichen anderen Bundesländern statt. Durch die gleichzeitige Europawahl erhoffen sich Verantwortliche eine höhere Wahlbeteiligung.


Wer darf bei der Kommunalwahl in Thüringen wählen?

Wahlberechtigt sind Bürger der Gemeinden, Ortschaften und Landkreise, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren festen Wohnsitz im Wahlort haben. Wahlberechtigte werden im Vorfeld per Wahlbenachrichtigung informiert. Dort sind auch Wahlbezirk und Wahllokal festgelegt. Bei der Kommunalwahl können bereits 16- und 17-Jährige abstimmen. Diese Regelung beschloss der Landtag 2015 mit der rot-rot-grünen Mehrheit. Für die am selben Tag stattfindende Europawahl gilt dagegen ein Mindestalter von 18 Jahren. Wer zur Wahl nicht zu Hause ist, kann auch per Briefwahl seine Stimmen abgeben.


Sind Kommunalwahlen wichtig?

"Die Gemeinden bilden die Grundlage des demokratischen Staates", heißt es im ersten Paragraphen der Thüringer Kommunalordnung. Im Alltag wird das deutlich. Denn das Leben der Menschen wird maßgeblich von Kommunalpolitik bestimmt. Was die Räte beschließen und wie die Verwaltung agiert, wirkt sich unmittelbar darauf aus, was vor der eigenen Haustür passiert.

Beispielsweise kümmert sich die Gemeindeverwaltung um die Abfallversorgung, weist Bauland aus oder ist für die Ansiedlung von Unternehmen zuständig. Bürger sind von der Kommunalpolitik damit oftmals stärker betroffen als von der "großen Politik", die in Berlin oder im Thüringer Landtag gemacht wird.

Nach der Bundes- und Landespolitik sind die Kommunen die dritte Ebene im Staat. Dennoch ist vielen die Zusammensetzung des eigenen Stadtrats oder Gemeinderats nicht bekannt. Oftmals ist lediglich der Name des Bürgermeisters ein Begriff. Ein Blick auf die Wahlbeteiligung zeigt, dass Kommunalpolitik nach wie vor unterschätzt wird. Bei den Kommunalwahlen im Jahr 2014 lag sie nur bei knapp über 50 Prozent.


Warum wird schon wieder gewählt?

Im April 2018 waren die Thüringer schon einmal zu einer Kommunalwahl aufgerufen. Damals wählten sie Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister für ihre sechsjährige Amtszeit. 2019 sind nun die Stadträte, Gemeinderäte, Ortsteilräte und Kreistage an der Reihe. Dass sowohl (Ober)Bürgermeister als auch Räte getrennt voneinander gewählt werden, geht auf die frühen Neunzigerjahre zurück. Nach der Wiedervereinigung orientierte sich das Land Thüringen bei der Ausarbeitung seiner ursprünglichen Kommunalordnung an dem süddeutschen Ratsmodell, das auch in Bayern und Baden-Württemberg praktiziert wird.

Ein Merkmal dieses Modells ist die Direktwahl der Bürgermeister. Vor 1994 wählten ihn in Thüringen noch die Räte, so wie im Bund der Bundestag den Kanzler oder in der Landespolitik der Landtag den Ministerpräsidenten wählt. Nicht zuletzt durch diese Direktwahl haben Thüringer Bürgermeister und Landräte eine starke Stellung: Sie sind Vorsitzende des Rats, Chef der Verwaltung und Repräsentanten und Rechtsvertreter der Kommune. Teilweise haben sie auch Widerspruchsrecht gegen Ratsbeschlüsse. Allerdings sind sie nicht allmächtig.

Die Räte stellen ein ordentliches Gegenwicht dar: Schon bei den meisten Personalentscheidungen von Ernennung über Beförderung bis Entlassung müssen sich Bürgermeister und Landräte die Zustimmung ihrer parlamentarischen Gremien holen. Erst recht gilt das beim auch im Kommunalen gültigen "Königsrecht des Parlaments", dem Haushalt. Ihn beschließen Kreistage, Stadträte oder Gemeinderäte.


Welche Wahlen finden 2019 noch statt?

Neben der Kommunalwahl und Europawahl am 26. Mai sind die Thüringer zur Landtagswahl aufgerufen. Termin für die Landtagswahl ist am Sonntag, 27. Oktober 2019.