Einigung vor dem VerfassungsgerichtBabys im Thüringer Landtag künftig erlaubt
In Thüringen dürfen Landtagsabgeordnete künftig Babys mit zu Sitzungen in den Plenarsaal nehmen. Darauf haben sich am Montag vor dem Verfassungsgericht in Weimar Vertreter der Landtagsverwaltung und der Grünen-Fraktion verständigt. Beide Seiten nahmen einen Vergleichsvorschlag des Gerichts an. Danach sollen Abgeordnete Kinder im Alter bis zu einem Jahr generell mitbringen können, wenn die Kleinen die Sitzungen des Landtags nicht stören. Bei älteren Kindern soll die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident entscheiden.
Abgeordnete mit Kind im Landtag des Saals verwiesen
Geklagt hatten die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling, die 2018 mit ihrem wenige Wochen alten Sohn des Plenarsaals verwiesen worden war, sowie die Landtagsfraktion der Grünen. Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich sprach von einem Signal auch für andere Parlamente. "Erstmals gibt es zur Mitnahme von Kindern eine schriftlich fixierte und damit verbindliche Regelung." Auch Vize-Landtagspräsidentin Dorothea Marx zeigte sich zufrieden. "Wir hatten in der Sache keine Differenzen. Jetzt haben wir eine verbindliche Regelung."
Grünen-Fraktion und Landtagspräsidium hatten bereits zu Beginn der Verhandlung Einigungswillen signalisiert, weil nach dem Vorfall vor fast zwei Jahren bereits Kleinkinder in den Plenarsaal mitgebracht werden konnten und im Landtag in Erfurt ein Stillzimmer eingerichtet worden war.
Henfling: Keine Elternzeit und keine Möglichkeit der Vertretung
Henfling sah in dem Rauswurf durch den damaligen Landtagspräsidenten Christian Carius im August 2018 eine Beschränkung ihres Rechts, an Entscheidungen des Parlaments mitzuwirken. Sie verwies am Montag bei Twitter darauf, dass Abgeordnete kein Recht auf Elternzeit haben. Da das Mandat an die Person gebunden sei, könnte sich der oder die Abgeordnete auch nicht vertreten lassen. Carius, der sich auf die Geschäftsordnung des Landtags berief, hatte mit seiner Reaktion für eine Debatte über die Vereinbarkeit von Familie und Abgeordnetenmandat ausgelöst.
Rothe-Beinlich erklärte, zwar gebe es in der Landtags-Babyfrage in Thüringen mittlerweile keine Probleme mehr. Dass schon vor dem Vergleich vor dem Verfassungsgericht Babys zu Plenarsitzungen mitgebracht werden konnten, sei aber eine Entscheidung der Carius-Nachfolgerin Birgit Diezel und der aktuellen Parlamentspräsidentin Birgit Keller. Rothe-Beinlin: "Wir wollten eine grundsätzliche Klärung und damit Rechtssicherheit schaffen."
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Quelle: MDR THÜRINGEN/seg
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 25. Mai 2020 | 19:00 Uhr
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