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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof muss über ein Volksbegehren zur Impflicht entscheiden. Bildrechte: MDR/Sebastian Großert

Gegen ImpfpflichtThüringer Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Volksbegehren

06. Dezember 2022, 08:51 Uhr

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit einem von der AfD initiierten Volksbegehren gegen eine Impfpflicht. Die Landesregierung hält das Volksbegehren für unzulässig. Nicht die Länder seien zuständig, sondern der Bund.

von MDR THÜRINGEN

Die Thüringer Landesregierung habe beantragt, das Volksbegehren als unzulässig feststellen zu lassen, teilte das höchste Thüringer Gericht am Montag mit. Die AfD wolle erreichen, dass die Thüringer Landesverfassung geändert und ein Passus eingefügt werde, wonach niemand "direkt oder indirekt zu Impfungen gezwungen werden" dürfe, so das Gericht.

Das Begehren der AfD richtet sich dabei sowohl gegen eine potentielle allgemeine Impfpflicht, als auch gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen. In der Corona-Pandemie sprach sich die Partei vehement gegen viele der verordneten Corona-Schutzmaßnahmen aus und kritisierte die Impfkampagne.

Landesregierung hält Volksbegehren für unzulässig

Zuvor hatte bereits die Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Linke) den Antrag der AfD auf ein Volksbegehren gegen eine Impfpflicht für zulässig erklärt.

Die Landesregierung hält das Volksbegehren dagegen für unzulässig, weil die angepeilte Verfassungsänderung nicht in die Zuständigkeit der Länder falle, sondern dem Bund zugeordnet sei. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kündigte an, eine Entscheidung zu dem Fall im kommenden Jahr treffen zu wollen.

Erst nach Gerichtsurteil kann eigentliches Volksbegehren starten

Sollte der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren für zulässig erklären, können laut Landesverfassung Unterschriften für das eigentliche Volksbegehren gesammelt werden. Dieses muss im Anschluss von der Landtagspräsidentin auf Zulässigkeit geprüft werden. Ist das der Fall, muss sich der Landtag mit dem Begehren beschäftigen.

Einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht nur noch bis Jahresende

Wie das ARD-Hauptstadtstudio aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums erfuhr, soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht Ende des Jahres auslaufen. Das Ziel sei gewesen, dass sich Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen impfen lassen, um die Gefährdung vulnerabler Gruppen zu verringern. Eine allgemeine Impfpflicht war im April 2022 im Bundestag gescheitert.

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MDR (tt), dpa

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 06. Dezember 2022 | 06:00 Uhr