Allgemeinverfügung Corona-Regeln: Was im Landkreis Gotha gilt
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Allgemeinverfügung gültig bis 18.04.

Neue Corona-Verordnung für ganz Thüringen
In Thüringen gelten neue Corona-Regeln. Dazu ist eine aktualisierte Verordnung in Kraft getreten. Darüber hinaus können Landkreise und kreisfreie Städte weitere Regeln aufstellen, wenn die Corona-Lage dies erfordert. Weitere Informationen zu den gültigen Regeln und Allgemeines zu Corona haben wir auf unserer Übersichtsseite zusammengestellt.
Abhängig von den Infektionszahlen können die einzelnen Landkreise mit Allgemeinverfügungen Regeln vorschreiben, die über Vorgaben des Landes hinausgehen.
Schulen und Kitas geschlossen
Im Landkreis Gotha sind Schulen, Kindergärten, Horte, Berufsschulen sowie Kindertagesstätten geschlossen. Eine Notbetreuung in Kindergärten, Kindertagepflegeeinrichtungen und Schulen wird angeboten. Eingeschränkten Präsenzunterricht gibt es für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf, sonderpädagogischem Förderbedarf sowie für die Abschlussjahrgänge.
In der Notbetreuung und im Präsenzunterricht ist bis einschließlich der Klassenstufe 6 ein einfacher und ab der Klassenstufe 7 ein qualifizierter Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In regelmäßigen Abständen sind Pausen vorgeschrieben, in welchen die Schutzmasken abgelegt werden. Geschehen soll dies während Pausen um Freien oder während der Lüftungspause. In Essenspausen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamts.
Quelle: MDR THÜRINGEN
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