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OhrdrufWeiterer Wolf-Hund-Mischling in Thüringen geschossen

21. Februar 2020, 18:13 Uhr

Die Wölfin aus Thüringen steht derzeit unter besonderem Schutz - ihr Nachwuchs dagegen nicht. Die Hybriden sollen abgeschossen werden. Am Freitag traf es einen weiteren der Wolf-Hund-Mischlinge.

Innerhalb kurzer Zeit ist in der Region um Ohrdruf ein weiterer Wolf-Hund-Mischling getötet worden. Das männliche Tier mit schwarzem Fell sei am Freitag geschossen worden, teilte das Thüringer Umweltministerium mit. Es ist der dritte Mischling der Ohrdrufer Wölfin, der innerhalb weniger Tage geschossen wurde. Die Behörden gehen nun von noch zwei verbleibenden Mischlingen aus, die - wie ihre Mutter - auf dem Truppenübungsplatz leben. Der Kadaver des am Freitag geschossenen Hybriden soll laut Ministerium im Berliner Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung weiter untersucht werden.

Wolfsmischlinge in Thüringen dürfen geschossen werden

Die Wölfin, die lange als einzige Vertreterin ihrer Art in Thüringen galt, hatte sich zunächst mit einem Hund gepaart. Ein Sohn aus diesem ersten Wurf zeugte mit ihr schließlich weitere Mischlinge, die im Frühjahr 2019 geboren wurden. Die Hybride dürfen geschossen werden, damit sie nicht den Genpool der Art Wolf in der freien Natur verwässern. Das Umweltministerium hatte im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. In der kommenden Woche tritt eine Verfügung in Kraft, die den Abschuss der Hybriden weiter erleichtern soll.

Ohrdrufer Wölfin vorerst geschützt

Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht in Gera den besonderen Schutz der Ohrdrufer Wölfin bestätigt und ihre Tötung vorerst untersagt. Nach dem erfolgreichen Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu) können allerdings noch knapp zwei Wochen lang Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt werden.

"Es ist bedauerlich, dass das Gericht unserer Argumentation nicht folgen wollte", sagte Umweltstaatssekretär Olaf Möller. Er gehe aber davon aus, dass das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in einem möglichen Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht darlegen werde, dass es sich um eine Problemwölfin handle, die zum Schutz der Weidetierhalter getötet werden müsse Der Landesvorsitzende des Nabu Thüringen, Martin Schmidt, wertete den Gerichtsbeschluss als Signal an Verwaltung und Politik, Weidetierhalter mit ausreichend Beratungsangeboten und finanziellen Mitteln beim Ausbau des Herdenschutzes zu unterstützen.

Quelle: MDR THÜRINGEN/maf,dpa

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 21. Februar 2020 | 17:30 Uhr

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