GerichtsurteilMeiningen: Frau wegen Einschleusens von Ausländern verurteilt
Zwei Jahre und acht Monate Haftstrafe hat das Gericht in Meiningen gegen eine 58-jährige Frau aus China verhängt. Sie soll Landsleuten beim Erschleichen von Aufenthaltserlaubnissen für Unternehmer geholfen haben.
Wegen geschäftsmäßigen Einschleusens von Ausländern hat das Landgericht Meiningen eine Geschäftsfrau aus China zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah die Einschleusung in 13 Fällen als erwiesen an.
In zwei dieser Fälle wurde die 58-jährige Frau zudem wegen Urkundenfälschung verurteilt, weil sie Zertifikate über Deutschunterricht gefälscht habe. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate Haft beantragt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Einschleusung profimäßig geplant
Die seit Jahren in Deutschland lebende Frau habe die Einschleusung profimäßig geplant und geschäftsmäßig betrieben, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Sie habe in China damit geworben, Landsleuten zu dauerhaften Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland zu verhelfen.
Sie habe gewusst, dass ihre Klienten falsche Angaben bei der Antragstellung für Visa gemacht hätten und habe sie dabei aktiv unterstützt. Für diese Hilfe habe sie von den Antragstellern Geld bekommen.
Die Frau hatte im Jahr 2015 ein leerstehendes ehemaliges Klinikgebäude in Bad Liebenstein im Wartburgkreis für 100.000 Euro erworben und mit dessen Sanierung begonnen.
Sie warb bei Landsleuten in China dann dafür, in diesem Gebäude Büros und Wohnräume zu mieten oder zu kaufen und dort Firmen zu gründen. Sie half ihren Klienten bei der Gründung dieser Firmen, indem sie zum Beispiel Notartermine vereinbarte und Businesspläne erstellen ließ.
Für ihre Leistungen habe die Frau mit ihren Kunden sogenannte Migrationsverträge abgeschlossen und jeweils rund 12.500 Euro "Gebühr" erhoben. Außerdem habe sie mehreren Klienten Wohnungen in ihrem Objekt verkauft.
Zweck: Dauerhafter Aufenthalt in Deutschland
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Klienten der Frau nie die Absicht hatten, in Deutschland eigene Firmen zu betreiben. Sie hätten lediglich die Absicht gehabt, einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu bekommen. Die Angeklagte habe von diesen falschen Angaben gewusst und sie zumindest billigend in Kauf genommen.
Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass ihre Angeklagte von den ernsthaften Geschäftsabsichten ihrer Mandanten überzeugt gewesen sei. Jemandem bei der Gründung eines Unternehmens zu helfen, sei eine legale Dienstleistung und nicht strafbar. Zudem hätte ihre Mandantin nicht so einen hohen Investitionsaufwand betreiben müssen, wenn es ihr nur um die Gründung von Scheinfirmen gegangen wäre.
Insgesamt 20 Verhandlungstage
In dem Verfahren hatte es seit November 2022 rund 20 Verhandlungstage gegeben. Ursprünglich waren auch der Bürgermeister von Bad Liebenstein, Michael Brodführer, und der stellvertretende Landrat des Wartburgkreises, Udo Schilling (beide CDU) wegen Beihilfe zum Einschleusen angeklagt gewesen.
Ihre Verfahren waren aber gegen Geldauflage eingestellt und gar nicht erst verhandelt worden. Beide hatten in dem Prozess gegen die Geschäftsfrau auch als Zeugen ausgesagt und betont, sie seien von den redlichen Absichten der Frau überzeugt gewesen und hätten ihre Unterstützung als Beitrag zur Wirtschaftsförderung gesehen.
Der Schleuserprozess vor dem Landgericht Meiningen
MDR (caf)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 26. Mai 2023 | 17:00 Uhr