Aufbau einer Windenergieanlage
Aufbau einer Windenergieanlage - hier in Erfurt-Frienstedt. Bildrechte: imago images/Steve Bauerschmidt

Energiepolitik Windenergie: Ministerium sieht Thüringen vom Ampel-Entwurf benachteiligt

27. Juni 2022, 06:11 Uhr

Aus Sicht des Infrastrukturministeriums wird Thüringen im Gesetzentwurf des Bundes für ein Windflächenbedarfsgesetz gegenüber anderen Bundesländern benachteiligt. Das Ministerium fordert deshalb, dass die möglichen Flächen für Windräder neu berechnet werden. Fachleute im Ministerium gehen davon aus, dass Thüringen dadurch weniger Flächen für Windräder ausweisen muss.

Das Thüringer Infrastrukturministerium wehrt sich gegen die geplanten Vorgaben des Bundes beim Ausbau der Windenergie. Das geht aus einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Berliner Ampel-Koalition hervor, der MDR THÜRINGEN vorliegt.

Argumentation: Hohen Waldanteil ignoriert

Darin bemängelt das Thüringer Ministerium, dass Länder mit hohem Waldanteil benachteiligt würden. In diesen Ländern gebe es viele Waldflächen, die schwer zugänglich, in Hanglagen oder wie Bannwälder besonders geschützt sind. Das werde bei der Berechnung von möglichen Flächen für Windräder nicht berücksichtigt. Außerdem würden beispielweise in den norddeutschen Ländern Vogelschutzgebiete von einer Windnutzung von vorneherein ausgeschlossen.

Aus Sicht des Thüringer Infrastrukturministeriums wird das Land dadurch gegenüber anderen Bundesländern auf mehreren Ebenen benachteiligt. Es fordert deshalb, dass die möglichen Flächen für Windräder neu berechnet werden. Fachleute im Ministerium gehen davon aus, dass Thüringen dadurch weniger Flächen für Windräder ausweisen muss als vom Bund vorgesehen.

CDU: "Bundesländern Flächenziele aufzuzwingen ist realitätsfern"

Die CDU im Landtag reagierte mit den Worten, die Landesregierung habe offenbar den Ernst der Lage erkannt. Der infrastrukturpolitische Sprecher Marcus Malsch sagte, der Plan, jedem Bundesland ein Flächenziel aufzuzwingen, sei von Beginn an falsch, realitäts- und lebensfern gewesen.

Windräder auf 2,2 Prozent der Landesfläche seien "kaum umsetzbar", vielmehr schieße man den Menschen vor Ort damit "vor den Bug". Nach Ansicht der Union reichen 0,77 Prozent der Landesfläche, um den Thüringer Strombedarf aus Windenergie zu decken.

Unterschiedliche Vorgaben für die Länder

Um die Flächenziele durchzusetzen, hat die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP in Berlin im Entwurf für das Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) klare Vorgaben für jedes Land gemacht. Danach müssen die Bundesländer in zwei Schritten bis 2032 einen bestimmten Anteil ihrer Fläche für den möglichen Bau von Windrädern ausweisen.

Die Vorgaben sind je nach Land unterschiedlich. Sie liegen zwischen 1,8 Prozent der Fläche (zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen) und 2,2 Prozent (zum Beispiel Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Thüringen). Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von 0,5 Prozent.

Um die Flächen zu ermitteln, hatte das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie erstellen lassen. Länder, die ihre festgelegten Ziele übertreffen, können anderen Bundesländern ihre Flächen im Rahmen eines Staatsvertrags teilweise "übertragen".

Wie viele Windräder braucht es für die Energiewende?

Deutschland erreicht seine Klimaziele nur, wenn der Energiesektor anstelle von Kohle, Erdöl und Gas auf klimafreundliche Alternativen setzt. Für die Stromversorgung ist der Bau von Windkraftanlagen zentral. Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das sicherstellen soll, dass deutlich mehr Flächen für Windkraft nutzbar werden.

Bis 2030 sollen Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt 115 Gigawatt installiert sein. Aktuell sind es knapp die Hälfte. Zur Einschätzung: Ein Gigawatt entspricht grob umgerechnet in etwa der Leistung eines Atomkraftwerks.

Allerdings mangelt es an Flächen, um die Ausbaupläne für Windenergie auch umzusetzen. So ist derzeit rund 0,8 Prozent der Landfläche bundesweit für Windkraft ausgewiesen, nur etwa 0,5 Prozent wird tatsächlich genutzt. Die Bundesregierung will nun ein Zwischenziel von bundesweit 1,4 Prozent für Ende 2026 gesetzlich verpflichtend machen. Ende 2032 sollen zwei Prozent erreicht sein.

MDR (mw/gh)

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 27. Juni 2022 | 06:00 Uhr

50 Kommentare

GEWY am 28.06.2022

Bei der Energiespeicherung (nicht Stromspeicherung) geht es darum Schwankungen im Netz (und nicht bei der Stromerzeugung) auszugleichen. Den Rest schenke ich mir. Dunkelflaute ist kein Argument oder Ausdruck von mir und die Rechnung beweist, egal ob von @emlo oder mir, dass so ein Kabel gut und richtig ist, aber mit "stattliche Kapazität" wenig zu tun hat. Und die 7,2MWh pro Kopf und Jahr sind eben eine Planungsgröße mit der man sich befassen muss, egal wieviel Last im Sommer, Winter, tags, nachts oder werk- und feiertags abgerufen wird.

GEWY am 28.06.2022

@Eulenspiegel, Dank für die Blumen, Sie glänzen hier immer wieder mit Behauptungen wie: "Speichermöglichkeiten sind doch für den jetzigen Ausbau von Wind und Sonnenenergie ausreichend" "....weitere Speichermöglichkeiten sind in Bau oder Planung." (12.6.22)
Wenn man um Konkretisierung bittet, erhält man keine Antwort. Dann kommen Sie heute wieder und schmeißen , und das trenne ich immer ausdrücklich, potentielle Energie die man ja in einem PSW, das ist richtig, speichern kann und Elektrizität also elektrische Energie die man eben nicht oder nur eingeschränkt speichern kann , völlig durcheinander. Dann so eine Bewertung für einen User aufzubauen spricht nicht für Sie.

Eulenspiegel am 28.06.2022

Ja die Sache ist Sonne-,Wind-und Wasserkraft stehen kostenlos zur Verfügung. Diese Energieformen müssen nur umgesetzt und natürlich auch synchronisiert werden. Dazu bedarf es aber Umdenkprozesse.

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