Häuser in Beiersdorf mit Windrädern im Hintergrund
Wie nah dürfen künftig Windräder an Ortschaften gebaut werden? Darüber wird in Thüringen fleißig diskutiert. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Andreas Gora

Erneuerbare Energien Windkraft-Ausbau: Landtag vertagt Abstimmung zur Abstandsregel

09. Juni 2022, 13:50 Uhr

Der Streit um den Windkraftausbau in Thüringen ist nun offiziell vertagt. Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur 1.000 Meter-Abstandsregel für Windräder von der Tagesordnung genommen. So soll es nun weitergehen.

Die Zeichen stehen auf Kompromiss im Streit um den weiteren Windkraft-Ausbau in Thüringen: Der Thüringer Landtag wird sich diese Woche nicht mehr mit dem umstrittenen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur 1.000 Meter-Abstandsregel für Windräder befassen. Der Antrag wurde von der Tagesordnung für Freitag genommen.

Neuer Anlauf für Abstandsregeln im Juli

Die Fraktionen von Rot-Rot-Grün, CDU und die Gruppe der FDP beschlossen, dass der Gesetzentwurf erst in der nächsten Plenarsitzung im Juli aufgerufen wird. Damit ist der Weg frei, bei dem Streitthema in den nächsten Wochen noch einen Kompromiss zu finden.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte am Mittwoch in Aussicht gestellt, dass Rot-Rot-Grün den Gesetzentwurf der Union im Thüringer Landtag unterstützen könnte. Im Gegenzug müsse die CDU bereit sein, noch Änderungen an dem Entwurf zu akzeptieren. Die Union signalisierte daraufhin, dass sie zu Gesprächen bereit sei.

Gesprächsbereitschaft von allen Seiten

Gesprächsbereit hatten sich auch die Thüringer Grünen gezeigt, machten aber deutlich, dass sie an Ihrem Nein zu weiteren Abstandsregeln für Windkraftanlagen festhalten. Die SPD-Fraktion erklärte sich mit der 1.000 Meter-Regel einverstanden. Voraussetzung sei für sie aber, dass die Regionalpläne nicht grundsätzlich in Frage gestellt würden und sinnvolle Ausnahmen möglich seien. Die AfD-Fraktion hatte dagegen im Vorfeld erklärt, sie werde dem Gesetzentwurf der CDU zum Mindestabstand für Windräder zustimmen.

Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung hatte zuvor die Union vor einer Zusammenarbeit mit der AfD gewarnt. Es drohe ein politischer Dammbruch. Die Möglichkeit, dass CDU und AfD ein Gesetz gemeinsam verabschieden, hatte ein bundesweites Echo hervorgerufen.

Bund will bei Windkraft-Ausbau Regeln verschärfen

Bei den Abstandsregeln für Windräder will der Bund unterdessen jedoch die Daumenschrauben anziehen. Dazu soll eine Länderöffnungsklausel reformiert werden: Die Bundesländer sollen nach dem aktuellen Stand künftig im Grundsatz zwar weiter über Mindestabstände entscheiden dürfen. Sie müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen, wie es in den Ministeriumskreisen hieß. Falls sie dies nicht tun, sollen landesspezifische Abstandsregeln nicht angewandt werden dürfen. Thüringen ist derzeit vom Flächenziel weit entfernt. In Sachsen und Brandenburg wurde kürzlich eine 1000-Meter-Regelung beschlossen

So will der Bund den Windkraft-Ausbau beschleunigen - Für die einzelnen Länder sollen unterschiedliche Ziele gelten, wie viel Fläche für Windkraft bereitgestellt wird.

- Eine Länderöffnungsklausel soll reformiert werden. Diese erlaubt es bislang den Ländern, Mindestabstände zur Wohnbebauung von bis zu 1000 Metern festzulegen.

- Künftig sollen laut Gesetzentwurf die Mindestabstandsregelungen zwar weiter möglich sein. Sie sollen aber daran gekoppelt werden, ob die Flächenziele erreicht werden.

- Länder, die beim Ausbau hinterherhinken, müssen schauen, wie sie die Ziele erreichen wollen: ob Windräder etwa in Nutzwäldern oder Landschaftsgebieten gebaut werden - oder näher an Wohngebieten.

- Der Bund will die Länder außerdem verpflichten zu regeln, dass die Mindestabstände nicht für Flächen gelten, die für Windenergieanlagen ausgewiesen sind. Bestehende Abstandsregeln der Länder sollen bis Sommer 2023 entsprechend angepasst werden müssen.

- Geplant ist außerdem: Falls ein Land die Mindestabstandsregel nicht anpasst und Flächenziele nicht erreicht, sollen die Abstandsregelungen unanwendbar werden - und automatisch außer Kraft treten. Das soll auch dann geschehen, wenn ein Land bis 2024 nicht genug getan hat, um die Flächenziele zu erreichen.

- Auch wenn sich Abstandsregeln künftig nicht mehr auf Vorranggebiete erstrecken dürfen, gibt es andere gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die verhindern, dass Windräder zu nah an Wohngebiet rücken. Dazu gibt es aber in der Regel keine fixen Abstandsvorgaben. Durch Urteile sei im Laufe der Jahre geprägt worden, dass Windräder nicht näher als die zweifache Anlagenhöhe an die Wohnbebauung heranrücken dürften, aktuell sind bedeutet dies regelmäßig einen Abstand von 500 Metern zu Wohnhäusern.

- Länder, die ihre Ziele übertreffen, sollen anderen Ländern ihre Windflächen übertragen können

(Das Gesetz ist bisher noch nicht verabschiedet).

MDR (dpa/WH/rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 09. Juni 2022 | 12:00 Uhr

17 Kommentare

GuterMensch am 10.06.2022

Es ist völlig egal wann jemand die Zustimmung verweigert hat, verweigert ist verweigert, es sind die üblichen Spielerein und Tricks die Sie bei der AFD empörten als eine demokratische Wahl rückgängig gemacht wurde !

Breakpoint am 10.06.2022

@GuterMensch --- Zurückschauen macht schlau! --- Ja, da hatten 6 der 63 Abgeordneten aus den Reihen von Rot-Rot-Grün und CDU erklärt, dass sie den Auflösungsantrag nicht mittragen, für den mindestens 60 Stimmen erforderlich gewesen wären. --- Aber, man beachte hier die Reihenfolge! --- ZUERST verweigerten sich 4 Abgeordnete der CDU (Michael Heym, Christina Tasch, Maik Kowalleck und Jörg Kellner) mit der Begründung, sie könnten "keinen gewichtigen Grund" dafür erkennen, den Landtag aufzulösen. --- Erst DANACH zogen auch 2 Abgeordnete der Linken (Knut Korschewsky und Kati Engel) ihre Bereitschaft zurück, weil die Auflösung des Landtags nicht von Stimmen aus den Fraktionen der FDP oder der AfD abhängen sollte. --- Sie forderten, dass die CDU wie vereinbart "liefert". Was aber nicht geschah. 😎

hansfriederleistner am 10.06.2022

Die Bundesrepublik wurde als Föderalstaat gegründet. Leider haben sich die Länder viele ihrer Rechte abnehmen lassen. Und die EU macht das gleiche Spiel.

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