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Verhandlung vor einem polnischen Gericht gegen LGBT-Aktivisten. Bildrechte: imago images/Eastnews

Streit um JustizreformEU-Kommission beantragt Strafzahlungen gegen Polen

07. September 2021, 13:18 Uhr

Im jahrelangen Streit um die Justizreformen in Polen geht die Europäische Kommission auf Konfrontationskurs mit Warschau. Vor dem Europäischen Gerichtshof fordert die Kommission finanzielle Sanktionen gegen das Land.

Die EU-Kommission verschärft mit einem Antrag auf finanzielle Sanktionen gegen Polen ihr Vorgehen gegen die Justizreformen des Landes. Konkreter Hintergrund ist die fortgesetzte Tätigkeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern, wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte. Über den Antrag muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.

Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, verantwortlich für Werte und Transparenz, sagte: "Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit polnischer Richter wurden in Polen nicht vollständig umgesetzt. Zum Beispiel setzt die Disziplinarkammer einige ihrer Aktivitäten gegen Richter fort, obwohl alle diese Aktivitäten vollständig eingestellt werden sollten."

Langer Streit

Die Kommission hatte Polen zuvor ein Ultimatum bis Mitte August gesetzt. Mitte Juli hatte der EuGH geurteilt, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstößt. Die 2018 eingerichtete Kammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, befanden die höchsten europäischen Richter.

Zudem hatte der EuGH Polen mit einer einstweiligen Anordnung bereits aufgefordert, Bestimmungen auszusetzen, wonach die Disziplinarkammer etwa über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität entscheiden kann. Außerdem ging es unter anderem um die Möglichkeiten der Kammer, über die Beschäftigung und Pensionierung von Richterinnen und Richtern zu entscheiden.

Polen hatte daraufhin angekündigt, die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abzuschaffen. Sie arbeitet derzeit aber noch weiter alte Fälle ab.

Sechsstellige Strafe täglich droht

Die Höhe der Finanzsanktionen könnten sich theoretisch auf ein tägliches Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe belaufen. In einem anderen Fall hatte der EuGH Polen 2017 ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro pro Tag angedroht. Damals hatte das Gericht Polen angewiesen, die Abholzung des geschützten Urwalds Białowieża einzustellen.

Quelle: dpa/MDR

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL Radio | 07. September 2021 | 13:00 Uhr