Urteil EuGH: Ungarns Asylgesetz verstößt gegen EU-Recht

16. November 2021, 13:25 Uhr

Ungarn ist bekannt für seine rigide Asylpolitik. Mehrmals wurde das Land von der EU-Kommission dafür gerügt und vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Die EU-Kommission bekam mehrmals Recht. Nun folgt eine weitere Gerichtsschlappe für Ungarn.

Die ungarischen Asylregelungen verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entschieden. Konkret ging es gegen verschiedene Regelungen aus dem Jahr 2018. Ungarn hatte u.a. festgelegt, dass Asylanträge als unzulässig abgelehnt werden können, wenn der Antragsteller über ein Land eingereist ist, in dem ihm keine Verfolgung drohte - zum Beispiel auf der so genannten Balkan-Route über Serbien. Das schränke jedoch die Rechte Asylsuchender unzulässig ein, urteilte der EuGH.

Eine weitere Vorschrift kriminalisiert Flüchtlingshilfe. Menschen, die organisiert Asylsuchenden bei der Antragsstellung helfen, drohen demnach bis zu 12 Monate Haft wegen "Beihilfe zu illegaler Migration". Die Strafandrohung gilt dann, wenn die Helfenden nachgewiesenermaßen wussten, dass der Antrag nach ungarischem Recht keine Chance auf Erfolg gehabt haben würde. Auch das verstößt laut EuGH-Urteil gegen Unionsrecht.

Geklagt hatte die EU-Kommission. Die beanstandeten Regelungen sind auch als "Stop-Soros-Gesetz" bekannt. Der aus Ungarn stammende US-Milliardär und Philanthrop George Soros hat eine Stiftung gegründet, die Projekte für Menschenrechte, Demokratie und Flüchtlinge unterstützt. Die Regierung in Budapest stilisierte Soros kampagnenartig zu einem Feind Ungarns. Sie unterstellt Soros, Europa mit muslimischen Einwanderern überfluten zu wollen, und versucht, ihn mit Hilfe antisemitischer Vorurteile zu diffamieren.

Das heutige Urteil ist nicht die erste gerichtliche Rüge, die sich Ungarn in Sachen Asylrecht holt. Die EU-Kommission verklagte Ungarn in den vergangenen Jahren wiederholt wegen dessen Asylregeln. Dabei stellte der EuGH mehrfach fest, dass grundlegende Teile der ungarischen Asylpolitik gegen EU-Recht verstoßen. 2020 kritisierte das Gericht u.a. die "rechtswidrige Inhaftierung" von Schutzsuchenden in Transitzonen und pauschale Abschiebungen, ohne dass die Asylanträge im Einzelfall geprüft würden.

Ob Ungarn die beantstandete Vorschrift außer Kraft setzen wird, ist unklar. Die EU-Kommision rügte in der Vergangenheit, dass das Land frühere EuGH-Urteile zu seiner rigiden Asylpraxis nicht ausreichend umgesetzt hat.

Quelle: MDR/dpa/AFP/KNA/epd

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Dieses Thema im Programm: MDR Aktuell Radio | 16. November 2021 | 11:00 Uhr

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