Vertrag unterschrieben Tschechien und Polen einigen sich im Streit um Tagebau Turow
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Der Streit um den polnischen Tagebau Turow muss doch nicht vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Die Regierungen von Polen und Tschechien einigten sich. So soll Prag unter anderem eine Millionen-Entschädigung bekommen. Ein Gutachten des EuGH-Generalanwalts hatte Polen kurz zuvor vorgeworfen, mit den Ausbauplänen ohne Umweltprüfung gegen EU-Recht verstoßen zu haben.

- Polen sichert Tschechien Millionen als Ausgleichszahlung zu.
- Tschechien hatte eine Klage angestrengt, weil es gravierende Folgen für die Umwelt befürchtete.
- Gutachter des EuGH sieht in Vorgehen Polens Verstoß gegen EU-Recht.
Im Streit um den Ausbau des polnischen Braunkohletagebaus Turow im Dreiländereck Polen, Tschechien und Deutschland gibt es eine Einigung. Das teilten der tschechische Ministerpräsident Petr Fiala und sein polnischer Kollege Mateusz Morawiecki in Prag mit.
So ist unter anderem vorgesehen, dass Tschechien finanzielle Ausgleichszahlungen in Höhe von 45 Millionen Euro erhalten soll. Das sind fünf Millionen Euro mehr als Warschau ursprünglich angeboten hatte. Tschechien hatte sogar 50 Millionen Euro gefordert. Außerdem wurde vereinbart, dass ein Erdwall gegen Lärmbelästigung gebaut wird. Tschechiens Regierungschef Fiala sagte, man habe sehr harte Verhandlungen hinter sich. Er kündigte zugleich an, dass Tschechien seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof binnen weniger Stunden oder Tage zurückziehen werde.
Tschechien befürchtet Bodenabsenkungen
Tschechien hatte sich durch die von der polnischen Regierung genehmigten Ausbaupläne für Turow benachteiligt gesehen und deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Prag kritisierte vor allem, dass keine ordentliche Prüfung der Umweltverträglichkeit stattgefunden habe. Tschechien sorgt sich zudem um seine Trinkwasserversorgung und befürchtet Bodenabsenkungen, wenn der Abbau von Braunkohle weitergeht.
Der EuGH hatte Polen im Mai vergangenen Jahres in einer Eilentscheidung angewiesen, den Abbau in Turow vorläufig zu stoppen. Weil sich Warschau weigerte, wurde im September ein Zwangsgeld in Millionenhöhe verhängt. Das wollte Polen aber nicht zahlen.
EuGH-Gutachten: Polen hat gegen EU-Recht verstoßen
Just am Donnerstag hatte der zuständige Generalanwalt am EuGH sein Gutachten zur Klage von Tschechien vorgelegt. Darin heißt es, Polen habe gegen EU-Recht verstoßen, als es die Genehmigung für den Braunkohletagebau Turow im Jahr 2020 ohne Umweltprüfung verlängert habe. Generalanwalt Priit Pikamäe schrieb, dass große Bergbaustätten wie Turow die Gefahr erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt mit sich brächten. Daher brauche es zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Richterinnen und Richter am EuGH sind bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden. Sie orientieren sich aber oft daran.
dpa, AFP, Reuters (aju)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 03. Februar 2022 | 12:30 Uhr