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2020 wurden die Sea-Watch-Rettungsschiffe in sizilianischen Häfen festgehalten. Bildrechte: IMAGO / Tim Wagner

Urteil zur SeenotrettungSea-Watch erzielt Teilerfolg vor Europäischem Gerichtshof

01. August 2022, 15:59 Uhr

Sea-Watch streitet sich mit italienischen Behörden darüber, unter welchen Voraussetzungen Kontrollen auf Rettungsschiffen durchgeführt werden dürfen. Nun hat der EuGH mit einem Grundsatzurteil Leitplanken festgelegt. Demnach sind Kontrollen zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur mit triftigem Grund. Noch schwieriger ist es für Behörden, Schiffe in Häfen festzuhalten.

In der rechtlichen Auseinandersetzung mit italienischen Behörden hat die deutsche Seenotrettungsorganisation Sea-Watch vor dem Europäischen Gerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Die Luxemburger Richter entschieden, dass zwar grundsätzlich auch Schiffe humanitärer Organisationen in EU-Häfen kontrolliert werden dürfen. Festhaltemaßnahmen seien aber nur dann erlaubt, wenn eine eindeutige Gefahr für Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt vorliege. Dafür brauche es "belastbare Anhaltspunkte".

Gericht betont Pflicht zur Rettung von Menschen

Der Gerichtshof betonte in seiner Entscheidung die Pflicht zum Retten von Menschen in Seenot. Gerettete müssten bei der Frage nach der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften außer Betracht bleiben. "Die Anzahl der Personen an Bord, selbst wenn sie weit über der zulässigen Anzahl liegt, kann daher für sich genommen keinen Grund darstellen, der eine Kontrolle rechtfertigt", teilte der EuGH mit. Nachdem die Geretteten von Bord gegangen seien, dürfe der Hafenstaat das Schiff jedoch kontrollieren.

Sea-Watch hatte dagegen geklagt, dass im Sommer 2020 italienische Behörden zwei Rettungsschiffe der Organisation über Monate festgehalten hatten. Die "Sea-Watch 3" und "Sea-Watch 4" hatte damals hunderte Flüchtlinge aus Seenot im Mittelmeer gerettet und zu den sizilianischen Häfen Palermo und Empedocle gebracht. Die beiden Schiffe waren auch mit der Begründung überprüft worden, dass sie eine weitaus höhere Anzahl von Menschen an Bord aufgenommen hätten als zulässig gewesen sei.

Bei der Begründung einer Kontrolle dürfe auch berücksichtigt werden, dass ein als Frachtschiff zertifiziertes Schiff systematisch als Rettungsschiff im Einsatz sei, erklärte der EuGH am Montag. Jedoch dürften nur Nachweise über Zeugnisse verlangt werden, die auch im Flaggenstaat nötig sind. Die Schiffe von Sea-Watch fahren unter deutscher Flagge, was offenbar zu einer unterschiedlichen Bewertung von Regeln durch Sea-Watch einerseits und durch die italienischen Behörden andererseits führt.

Sea-Watch wertet Urteil als "großen Erfolg"

"Das Urteil ist ein großer Erfolg für uns", sagte ein Sprecher von Sea-Watch der Deutschen Presse-Agentur. Italien müsse jetzt konkrete Anhaltspunkte für eine Hafenkontrolle vorlegen. Nach dem Grundsatzurteil des EuGH muss nun ein italienisches Gericht im jeweiligen Einzelfall entscheiden. Sea-Watch rechnet damit, dass der Prozess vor dem Gericht in Palermo im Herbst weitergehen könnte.

KNA/dpa(amu)

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 19. Juni 2022 | 23:55 Uhr