Außenpolitik Iran weist zwei deutsche Diplomaten aus

Der Iran hat zwei deutsche Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt und damit ausgewiesen. Die Begründung: Deutschland mische sich "verantwortungslos in die inneren und rechtlichen Angelegenheiten Irans" ein, sagte ein Sprecher des Außenministeriums. Das Auswärtige Amt in Berlin hatte als Reaktion auf das Todesurteil gegen den deutschen Staatsbürger Jamshid Sharmahd vergangene Woche zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft ausgewiesen.

Ein großes Plakat hält eine Frau bei einer Protestaktion gegen das Iran-Regime auf dem Pariser Platz in den Händen.
Deutschland mische sich "in die inneren und rechtlichen Angelegenheiten Irans" ein, meint das iranische Außenministerium und weißt zwei deutsche Diplomaten aus. Bildrechte: dpa

Der Iran hat nach der Ausweisung zweier iranischer Diplomaten aus Deutschland zwei Angehörige der deutschen Botschaft in Teheran ausgewiesen. "Das Außenministerium hat den deutschen Botschafter einbestellt und ihn über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt", sagte Ministeriumssprecher Nasser Kanaani am Mittwoch in Teheran nach einem Bericht der regimetreuen Nachrichtenagentur "Mehr".

Das Außenministerium in Teheran teilte mit, die beiden deutschen Diplomaten würden wegen der "Einmischung der deutschen Regierung in innere und juristische Angelegenheiten" des Iran zu unerwünschten Personen erklärt.

Reaktion auf Ausweisung iranischer Diplomaten

Als Reaktion auf die Ausweisung der deutschen Diplomaten teilte das Auswärtige Amt mit: "Der heutige Schritt war nach der Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten am 22. Februar zu erwarten, er ist jedoch aus Sicht der Bundesregierung in keinster Weise gerechtfertigt." Dass die deutschen Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt worden seien, sei "willkürlich und ungerechtfertigt". Die deutschen Botschaftsangehörigen, die jetzt vom Iran des Landes verwiesen werden, seien "mit Offenheit, Interesse und großem Engagement vor Ort im Einsatz" gewesen.

Die Bundesregierung hatte vergangene Woche als Reaktion auf das Todesurteil gegen den deutschen Staatsbürger Jamshid Sharmahd zwei Angehörige der iranischen Botschaft des Landes verwiesen. Ein Revolutionsgericht hatte den 67-Jährigen für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht.

AFP, dpa (nvm)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 01. März 2023 | 13:00 Uhr

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