Klage gegen VW Europäischer Gerichtshof erklärt Thermofenster in Dieselfahrzeugen für unzulässig

14. Juli 2022, 13:38 Uhr

Sogenannte Thermofenster sind als Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen bei üblichen Temperaturen nicht zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Durch das Urteil könnten Käufer den gesamten Kaufpreis zurückbekommen.

Der Europäische Gerichtshof hat sogenannte Thermofenster in Dieselfahrzeugen für unzulässig erklärt. Die Luxemburger Richter entschieden am Donnerstag, dass die Abschalteinrichtung nicht zulässig ist, wenn die Abgasreinigung des Fahrzeugs dadurch nur in einer engen Temperaturspanne voll funktionsfähig ist. Würden die Emissionen nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius voll gereinigt, außerhalb dieses Bereichs aber nicht, handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Eine Ausnahme kann nach Angaben des Gerichts aber gelten, wenn Thermofenster zum Schutz vor schweren Risiken für den Motor eingebaut werden, die eine Gefahr beim Fahren darstellen.

Bei einem Thermofenster wird die Abgasrückführung temperaturabhängig gesteuert. Bei bestimmten Temperaturen, die je nach Hersteller und Motor unterschiedlich sein können, wird die Abgasreinigung reduziert oder gar abgeschaltet – wodurch sich der Schadstoffausstoß erhöht. Die Auto-Hersteller argumentieren, dass das zur Schonung des Motors notwendig sei.

VW sieht sich trotz Urteil bestätigt

Im konkreten Fall ging es um VW-Motoren vom Typ EA 189. In diesen Motoren war im Dieselskandal eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt worden, mit der die Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, auf der Straße aber nicht. VW hatte den Mechanismus mit einem Software-Update behoben, argumentiert allerdings, dass Thermofenster zum Motorschutz zum Teil nötig seien.

Der Volkswagen-Konzern erklärte nach der Gerichtsentscheidung, er sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt und verwies auf die vom Gericht erklärte mögliche Ausnahme: "Nach den Kriterien, die der EuGH in seinem Urteil aufgestellt hat, bleiben die in Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendeten Thermofenster zulässig." Die Thermofenster schützten vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall.

Geklagt hatten VW-Kunden aus Österreich, die den gesamten Kaufpreis zurückforderten. Das Gericht machte nun grundsätzlich den Weg dafür frei: Weil es sich um eine nicht geringfügige Vertragswidrigkeit handele, sei es möglich, dass der gesamte Kaufvertrag rückabgewickelt werde.

Die österreichischen Gerichte müssen nun prüfen, ob das Thermofenster in den konkreten Fällen zum Motorschutz notwendig war und ob es keine andere Lösung gab. Die Entscheidung des EuGH ist allerdings für andere nationale Gerichte bindend, weswegen sie Auswirkungen auf Fälle in der ganzen EU haben kann.

AFP, Reuters (fef)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 14. Juli 2022 | 11:30 Uhr

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