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Mit der neuen Roaming-Verordnung kann innerhalb der EU bis 2032 auch weiterhin zu den vereinbarten Inlandspreisen telefoniert werden. Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Benjamin Nolte

VerbraucherschutzMehr Schutz vor versteckten Roaming-Kosten im Ausland

02. Juli 2022, 10:09 Uhr

Für die Nutzung des Handys im Ausland dürfen ungefragt nicht mehr als 100 Euro Kosten anfallen, egal wo. Auch neu ab Juli: Im EU-Ausland muss nun die gleiche Verbindungsqualität vorliegen wie zu Hause – wenn möglich.

von Carmen Brehme, MDR-Wirtschaftsredaktion

Schutz vor Kostenfallen

Eine neue EU-Verordnung sorgt ab Juli 2022 für mehr Preistransparenz bei Roaming-Gebühren. Bei Roaming wird ein Mobilfunknetz im Ausland mit einer deutschen SIM-Karte benutzt. Die Kosten werden nun ab Juli auch außerhalb der EU gedeckelt.

Die Roamingdienste müssen nun automatisch unterbrochen werden, wenn eine Höchstgrenze von 100 Euro (netto) oder zuvor individuell vereinbarte Obergrenzen erreicht werden. Eine Datennutzung ist dann nach der Bestätigung der Weiternutzung des Dienstes natürlich weiter möglich.

Gut zu wissenWer in grenznahen Regionen unterwegs ist, kann sich unbemerkt in andere Mobilfunknetze im Ausland einwählen, wenn das Signal des Heimnetzes zu schwach ist.

Wer Daten-Roaming und automatische Netzwahl ausgeschaltet lässt, muss hier keine unerwarteten Kosten befürchten. Dann kann die Einstellung/Suche auch manuell erfolgen. Übrigens: Flugmodus auswählen unterbindet auch jeglichen Datenverkehr.

Mehr Preistransparenz

Roaming-Anbieter müssen ihre Kundinnen und Kunden auch über mögliche anfallende Zusatzkosten informieren, sobald sie in einen Mitgliedstaat eingereist sind. Dazu zählen nach Angaben der Bundesnetzagentur etwa Mehrwertdienste wie 0180-Nummern, über die vor Ort beispielsweise Mietwagen und Flüge (um)gebucht werden können.

Gesicherter Telefonkomfort

Im EU-Ausland sollen ab Juli auch dieselben Dienstleistungen genutzt werden dürfen wie zu Hause. Wer in Deutschland 5G nutzt, soll das dann auch im EU-Ausland können – wenn die jeweilige Technologie dort auch vorhanden ist. Die Regelung gilt in den 27 EU-Staaten und auch in Island, Liechtenstein und Norwegen, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. "Einen Anspruch auf eine neuere Mobilfunktechnologie als zu Hause beim Reisen in der EU bedeutet dies jedoch nicht", betont die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage.

Damit wird das Prinzip "Roam like at home" ausgeweitet, das bisher schon bei den Kosten Anwendung fand – Telefonate, SMS und Daten sind seit 2017 nicht teurer als beim Heimtarif. "Rechtzeitig zur Urlaubszeit zahlen Reisende in der EU für Anrufe, SMS und Datendienste nicht nur dieselben Preise wie zu Hause, sondern erhalten auch dieselbe Qualität", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vorsicht an Bord!

Die Roaming-Verordnung gilt nicht auf Kreuzfahrtschiffen. Eine Verbesserung für Kunden gibt es laut Bundesnetzagentur ab Juli 2022 aber auch hier: Der Roaming-Anbieter müsse "angemessene Schritte" unternehmen, um vor anfallenden Kosten zu warnen. Dies könne über eine Information des Anbieters geschehen, in der erklärt wird, wie die Roaming-Funktion ausgeschaltet werden und dann eine manuelle Netzwahl erfolgen kann.

MDR-Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 02. Juli 2022 | 05:00 Uhr