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Mit aktuellem Virenschutz und sicherem Passwort ist schon viel gegen Hackerangriffe getan. Bildrechte: Colourbox.de

InternetkriminalitätWas bringt eine Cyberversicherung?

11. Mai 2022, 17:20 Uhr

Cyberversicherungen sollen Schäden durch Internetkriminalität absichern. Für Privatnutzer gibt es hier immer mehr Angebote. Doch für wen sind diese auch wirklich sinnvoll?

von Danny Voigtländer, MDR-Wirtschaftsredaktion

Versicherung gegen viele Formen von Internetkriminalität

Erpresser-Software, Identitätsdiebstahl oder Cyber-Mobbing: Die Liste der Möglichkeiten, online kriminellen Machenschaften zum Opfer zu fallen, ist lang. Mit der Anzahl neuer Delikte steigt auch das Sicherheitsbedürfnis von Internetnutzerinnen und -nutzern. Sogenannte Cyberversicherungen versprechen Kunden, für mögliche Schäden im Zuge der privaten Internetnutzung einzustehen.

Abgesicherte finanzielle Schäden

Das Leistungsspektrum dieser Versicherungen kann sich im Einzelnen sehr unterscheiden. Versichert sind gewöhnlich finanzielle Schäden, die entstehen, wenn nach einer Virenattacke Daten oder die ganze EDV aufwendig wiederhergestellt werden müssen. Ebenso sollen Cyberversicherungen davor schützen, dass Nutzerinnen und Nutzer durch Probleme beim Internethandel geschädigt werden. Dazu zählt etwa die Kostenübernahme bei nicht oder falsch gelieferten Waren, wie etwa im Fall von Fake-Shops, oder unrechtmäßigen Abbuchungen, wenn im Netz mit gestohlenen Daten eingekauft wurde.

Hilfen über finanzielle Entschädigung hinaus

Häufig unterstützen die Versicherer mit sogenannten Assistance-Leistungen, zum Beispiel bei Internet-Mobbing oder Rufschädigung. Das heißt, sie organisieren für ihre Versicherten bei Bedarf psychologische Beratungsleistungen, die Löschung problematischer oder rufschädigender Inhalte im Netz oder die Hilfe durch Rechtsanwälte.

Im Fall von Identitätsmissbrauch können Cyberversicherungen neben dem Ersatz von Vermögensschäden auch bei der Sperrung von Konten oder Zahlungsmitteln wie zum Beispiel Kreditkarten unterstützen. "Fraglich ist, ob die Assistance-Leistungen tatsächlich auch übernommen werden, wobei dann die Versicherungshöhe zu beachten ist, oder ob nur die Fachleute und Berater organisiert und benannt werden", sagt Madlen Müller von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Kein Versicherungsschutz ohne Virenscanner oder Firewall

Voraussetzung für die Regulierung eines Schadens ist immer, dass Versicherte zuvor selbst für präventiven Schutz gesorgt haben. Dazu kann etwa die Anwendung eines stets aktualisierten Virenschutzprogrammes oder einer Firewall gehören. Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt: "Der vorgeschriebene Schutz ist also abhängig vom Versicherer und den konkreten Versicherungsbedingungen. Verbraucher sollten diese Pflichten kennen und beachten, sonst kann es im Schadensfall Ärger geben oder eine eingeschränkte oder auch gar keine Leistung."

Viele Risiken bereits von anderen Versicherungen abgedeckt

Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, bestehende Versicherungsverträge daraufhin zu prüfen, welche Cyber-Risiken diese schon absichern. So kann eine herkömmliche Hausratversicherung bereits einen Schutz beim Online-Banking einschließen. Ist es etwa Betrügern gelungen, rechtswidrig in den Besitz persönlicher Daten zu kommen, um Geld vom Konto zu stehlen oder missbräuchlich Onlineshopping zu betreiben, können diese Schäden durch die Hausratversicherung abgesichert sein. Eine andere Lösung, ganz unabhängig von einem vorhandenen Versicherungsschutz, könnte darin liegen, solche Verluste über das jeweilige Kreditinstitut ersetzt zu bekommen.

Ein Rechtsschutzversicherer versichert Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten wie Anwalts- oder Prozesskosten. Müssen Anwälte oder Gerichte aufgrund von Problemen, die durch die Internetnutzung entstanden sind, tätig werden, kann dafür eine Rechtsschutzversicherung eintreten.

Genauso können private Haftpflichtversicherungen einspringen, wenn jemand ohne Absicht etwa Schadsoftware verbreitet, zum Beispiel über verseuchte Mail-Anhänge oder USB-Sticks. Denn bei privaten Haftpflichtversicherungen gilt die Absicherung von Schäden gegenüber Dritten oft auch für das Internet.

Sollte in einem Fall von Mobbing eine psychologische oder medizinische Behandlung notwendig werden, übernimmt die private oder gesetzliche Krankenversicherung anfallende Kosten.

Versicherungssumme im Pauschalpaket häufig begrenzt

Wenn die bereits vorhandenen Versicherungen zu wenig Schutzwirkung bei der Absicherung von Cyber-Risiken haben, kann eine zusätzliche Cyberversicherung ratsam sein. Zur Absicherung privater Risiken bei der Internetnutzung bietet die Mehrzahl der größeren Versicherer Pauschalpakete.

Diese sind aber laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in vielen Fällen wenig zweckmäßig. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der versicherten Vermögensschäden oftmals begrenzt ist – beispielsweise auf 10.000 Euro. Für die Rettung von Daten kann diese Grenze bereits bei 1.000 Euro liegen. Schäden durch Identitätsmissbrauch übernehmen die Versicherer meist nur bis zu einem Betrag von 15.000 Euro; bei Internetkäufen sind es oft nur bis zu 3.000 Euro.

Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät: "Wie immer bei Versicherungen gilt es, vor Abschluss nicht nur den Preis, sondern eben auch die Leistung zu vergleichen. Wer auf das Thema Datenrettung besonderes Augenmerk legt, muss hier Angebote vergleichen und das für sich beste Angebot wählen oder sich eben bewusst sein, dass nicht alle etwaigen Kosten in voller Höhe versichert sind." Im Einzelfall, so Madlen Müller von der sächsischen Verbraucherzentrale, könne man auch auf die Versicherungsgesellschaft zugehen und nach einer höheren Deckung fragen.

Cyberversicherungen im Privatbereich wenig sinnvoll

Die Jahresbeiträge für eine Cyberversicherung beginnen nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei rund 40 Euro. Je nach Leistungsumfang kann dieser Betrag jedoch auch erheblich höher ausfallen.

Nach aktueller Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen ist für den privaten Bereich ein Schutz, wie ihn die meisten Cyberversicherungen bieten, unnötig. "Sollte ein Verbraucher zu uns in die Beratung kommen und uns nach sinnvollen und notwendigen Versicherungen fragen, wäre eine Cyberversicherung als losgelöster Vertrag in der Regel kein Kandidat dafür", so Madlen Müller von der sächsischen Verbraucherzentrale.

Tipp: Bestehende Verträge notfalls aktualisierenDie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, vorm Abschluss einer privaten Cyberversicherung zu kontrollieren, ob es nicht sinnvoller ist, die Verträge zur privaten Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung anzupassen oder diese Verträge alternativ abzuschließen.

Kein Schutz bei Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtverletzung

Wer ohne Genehmigung der Rechteinhaber Bilder, Videos oder Software aus dem Internet herunterlädt, begeht eine Verletzung des Urheberrechts. Werden Bilder oder Videos ohne die Einwilligung von abgebildeten Personen publik, liegt zudem eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor. Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen fallen meist nicht unter den Schutz von Cyberversicherungen. Versicherte müssen also für berechtigte Schadensersatzansprüche selbst aufkommen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die erhobenen Ansprüche unberechtigt sind. Unter diesen Umständen wehrt die Cyberversicherung die Forderungen ab. Diese Aufgabe können aber auch Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherer übernehmen, insofern ein Schaden nicht durch Vorsatz des Versicherungsnehmers verursacht wurde.

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MDR Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 04. Januar 2022 | 08:00 Uhr