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AusbildungsfinanzierungMehr BAföG für Studierende zum Wintersemester: Eckwerte für Freibeträge und Einkommensgrenzen

23. August 2022, 18:00 Uhr

Studierende, die Bafög bekommen, erhalten ab dem Wintersemester mehr Geld. Der Förderungshöchstbetrag liegt dann bei 934 Euro. Welche Freibeträge stehen Eltern zu? Wir haben das Bildungsministerium gefragt. Die Daten sind Richtwerte und ersetzen nicht die Prüfung der Berechnung der Einkünfte im Sinne des Bafög.

von Carmen Brehme, MDR-Wirtschaftsredaktion

Förderungshöchstbetrag auf 934 Euro angehoben

Zum 1. August 2022 sind die BAföG-Sätze angehoben worden. Der sogenannte Grundbedarfssatz steigt damit um 5,75 Prozent auf 452 Euro im Monat, der Wohnkostenzuschlag für nicht im Haushalt der Eltern lebende Studierende um elf Prozent und damit auf 360 Euro. Der Förderungshöchstbetrag (mit enthaltenem Wohnkostenzuschlag) wird auf 934 Euro angehoben – das sind über acht Prozent mehr als zuvor (861 Euro). Die Studierenden werden ab dem kommenden Wintersemester davon profitieren, so das Bildungsministerium.

Welche monatlichen Freibeträge stehen Eltern zu?

Der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern, der Grundlage für die Berechnung der Ausbildungsförderung ist, wird auch angehoben. Dadurch erhöht sich die Gruppe der Förderberechtigten.

  • Freibetrag für (nicht dauernd getrennt lebende) verheirate Eltern oder Eltern in Lebenspartnerschaft: 2.415 Euro (zuvor: 2.000 Euro)
  • Freibetrag für alleinstehenden Elternteil oder den Ehepartner/Lebensgefährten des Förderberechtigten: 1.605 Euro (zuvor: 1.330 Euro)
  • Freibetrag pro unterhaltsberechtigtes Kind des Einkommensbeziehers: 730 Euro (zuvor: 605 Euro)

Elternunabhängiges Bafög (bitte aufklappen für mehr Informationen)

Welche Eckwerte gibt es bei den Verdienstgrenzen?

Bis zu welchen Einkommensgrenzen eine BAföG-Förderung bei Studierenden etwa möglich ist, zeigen die nachfolgenden Tabellen des Bundesbildungsministeriums. Sind die Eltern verheiratet, gilt eine gemeinsame Freigrenze, bei getrennt lebenden steht jedem Elternteil ein eigener Freibetrag zu. Die Werte sind Eckwerte, die der Veranschaulichung dienen, jeder Antrag muss einzeln geprüft werden. Angaben zur genauen Berechnung des Einkommens im Sinne des Bafög gibt es hier nachfolgend:

1) Ehepaar mit einem Auszubildenden (Richtwerte)

 Bisher bruttoBisher netto08/2022 brutto08/2022 netto
Vollförderung2.9202.0003.7302.400
Teilförderung (450 Euro)4.5302.8205.7103.380
Förderung endet6.1803.7007.1004.260

2) Ehepaar mit 2 Auszubildenden (Richtwerte)

 Bisher bruttoBisher netto08/2022 brutto08/2022 netto
Vollförderung2.9002.0003.6802.420
Teilförderung (450 Euro)6.0403.6507.1804.350
Förderung endet8.8705.41010.2206.110

3) Ehepaar mit 1 Auszubildenden und 1 Geschwister in nicht förderungsfähiger Ausbildung (Richtwerte)

 Bisher bruttoBisher netto08/2022 brutto08/2022 netto
Vollförderung4.0302.6105.1303.150
Teilförderung (450 Euro)5.8503.5206.9704.220
Förderung endet7.3404.5008.5805.200

4) Alleinerziehende mit 1 Auszubildenden (Richtwerte)

 Bisher bruttoBisher netto08/2022 brutto08/2022 netto
Vollförderung2.0101.3302.4601.610
Teilförderung (450 Euro)3.7302.1504.5702.570
Förderung endet5.8803.0306.5603.450

5) Alleinerziehende mit 2 Auszubildenden (Richtwerte)

 Bisher bruttoBisher netto08/2022 brutto08/2022 netto
Vollförderung1.9801.3302.4301.610
Teilförderung (450 Euro)5.6302.9806.6203.540
Förderung endet8.9804.7409.9905.300

6) Alleinerziehende mit 1 Auszubildenden und 1 Geschwister in nicht förderungsfähiger Ausbildung (Richtwerte)

 Bisher bruttoBisher netto08/2022 brutto08/2022 netto
Vollförderung3.1601.9403.9302.340
Teilförderung (450 €)5.2902.8506.3903.410
Förderung endet7.2303.8308.2304.390

Bafög beantragen: Anträge, Hinweise und viele Beispielrechnungen

MDR-Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Juli 2022 | 19:30 Uhr