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AltersvorsorgeFür wen sich die Betriebsrente lohnt

Stand: 01. Januar 2020, 16:22 Uhr

Immer mehr Firmen bieten einen Zuschuss zur Altersvorsorge an. Manche Arbeitnehmer wissen gar nichts davon. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch oder sind das freiwillige Leistungen? Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen erklärt, für wen sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt.

Schon seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihres Gehaltes für eine Betriebsrente umzuwandeln. Und seit dem vergangenen Jahr haben auch Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen die Sicherheit, dass diese Betriebsrente tatsächlich für mehr Geld im Alter sorgt.

Und in Zukunft müssen Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, wenn Arbeitnehmer diese Gehaltsumwandlung machen. Beide Neuregelungen sind Teil des sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das der Bundestag im vergangenen Sommer beschlossen hat. Schon vorher gab es zahlreiche Betriebe, die von sich aus ihren Mitarbeitern in unterschiedlichen Formen eine Betriebsrente gezahlt haben. Ziel dabei war oft, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Firma zu binden.

Neuerungen bei den Betriebsrenten

Die wichtigste Neuerung des vergangenen Sommers: Bis zu 200 Euro Ihrer privaten Zusatzrente sind sicher. Ist die gesetzliche Rente sehr niedrig, stockt der Staat auf das Niveau der Sozialhilfe auf – die sogenannte Grundsicherung. Dabei werden aber alle anderen Einkünfte verrechnet, wozu bis zum vergangenen Sommer auch die Betriebsrente zählte. Hatten Sie also zum Beispiel mit gesetzlicher Rente plus Betriebsrente weniger zusammen als die Grundsicherung, hatten Sie im Alter nichts davon.

Das ist jetzt anders. Geringverdiener könnten dann bis zu 200 Euro an zusätzlicher Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung behalten – ohne Verrechnung.

Die zweite wichtige Neuerung: Der Arbeitgeber muss künftig in jedem Fall etwas zur Betriebsrente zuschießen. Spätestens ab 2022 muss Ihr Chef in jedem Fall etwas dazugeben, wenn Sie für die Betriebsrente etwas vom Bruttogehalt abzweigen. Das war bislang nicht verpflichtend, obwohl der Arbeitgeber damit Lohnnebenkosten spart. Künftig muss er die Rente jedoch mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Allerdings sind das noch immer weniger als die 19 Prozent, die er in der Regel spart.

Wann sich die Betriebsrente lohnt

Bis 2022 ist ja noch ein wenig hin. Falls Sie in der nächsten Zeit Betriebsrentenkonditionen mit Ihrem Chef verhandeln, verlangen Sie im Vorgriff auf das Gesetz mindestens 15 Prozent Zuschuss. Am besten aber 25 Prozent. Dann können Sie sicher sein, dass sich die Betriebsrente lohnt.

Beiträge zur Krankenkasse fällig

Auch auf Betriebsrenten werden Beiträge zur Krankenkasse fällig. Seit Anfang 2020 gelten dafür aber Erleichterungen. Bis zu einer Höhe von 159 Euro gibt es einen Freibetrag, auf den keine Kassenbeiträge fällig werden.

Der Kassenbeitrag von 14,6 Prozent gilt dann erst für die Summe, die über den Freibetrag liegt – beispielsweise bei 169 Euro Betriebsrente nur für zehn Euro. Der Freibetrag soll sich jährlich entsprechend der Lohnentwicklung verändern.

Unser Experte

Dieses Thema im Programm:MDR um 4 | 12. Juni 2018 | 17:00 Uhr