Ein Pärchen sitzt über ihren Versicherungsunterlagen und ist verzweifelt
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Richtig versichert? Diese Versicherungsirrtümer sollten Sie kennen

19. November 2019, 14:09 Uhr

Darf die Versicherung Verträge kündigen oder nur der Kunde? Zahlt die "Hausrat" immer den Neupreis? Wer das Kleingedruckte nicht kennt, muss im Schadensfall möglicherweise selbst zahlen. Wir gehen den Fallstricken und Irrtümern nach und Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen erklärt, worauf bei Versicherungsverträgen zu achten ist.

Es gibt drei verbreitete Arten von Versicherungsirrtümern

  1. Eine Versicherung abschließen, obwohl man sie nicht braucht.
  2. Die Art der Risiken, bei denen die Versicherung bezahlt.
  3. Über den Umfang der Versicherungsleistung im Versicherungsfall.

Frage eins, zur sinnvollen Versicherung, wird von Versicherungsexperten immer als Entscheidung entlang eines Kontinuums beantwortet: Man soll erst die Risiken versichern, die man versichern muss. Dann die, die man nicht tragen kann und eben nicht die Risiken, die nur einen tragbaren finanziellen Schaden verursachen.

Wirklich wichtige Versicherungen

An erster Stelle steht die Krankenversicherung und KFZ-Haftpflicht. Dann sollte man Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Risikolebensversicherung für die Angehörigen oder Geschäftspartner abschließen. Vielleicht eine Hausratversicherung, wenn der Hausrat teuer ist und schwer zu ersetzen, aber sicher keine Handy-Versicherung.

Eine Frau am Handy schaut betroffen
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Die Logik dahinter: Der Versicherer muss für die Abwicklung der Schäden einen Apparat organisieren und das Unternehmen will auch Geld verdienen. Insgesamt wird er deshalb nur einen Bruchteil der Beiträge der Versicherten für das Bezahlen der Schäden aufwenden.

In der Hausratversicherung werden zum Beispiel nur 40 Cent von jedem Beitragseuro für den Ersatz von Schäden ausgegeben. Viele Versicherungen zu haben, ist für uns alle teurer, selbst wenn wir im Einzelfall profitieren sollten.

Wann zahlt die Versicherung

Zu zweitens: Die Art der Risiken, die ein Versicherer übernimmt, ist schwieriger zu beantworten. Für zwei Arten von Schäden zahlt eine Versicherung aber fast nie: Schäden, die schon eingetreten waren, als die Versicherung abgeschlossen wurde und Schäden, die klar absehbar waren, als die Versicherung abgeschlossen wurde. Versichert wird gegen ein Risiko, keine Gewissheit.

Zwei Beispiele

  1. In der Rechtsschutzversicherung wird normalerweise nicht gezahlt, wenn man den Nachbarn schon beleidigt oder die rote Ampel schon überfahren hatte, als man den Vertrag abschloss.
  2. In der Zahnzusatzversicherung werden normalerweise schon fehlende Zähne nicht ersetzt.

Haftpflicht ist ein Muss

Einen anderen Versicherungsschutz als vielfach angenommen bietet auch die wirklich notwendige Haftpflichtversicherung. Wenn ein Kunde einen Schaden verursacht, zahlt seine Haftpflichtversicherung. Aber nur wenn er wirklich haftet. Erstes Ziel der Haftpflichtversicherung ist, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Sie wird sich im Zweifel sogar mit dem Geschädigten vor Gericht streiten, um weniger bezahlen zu müssen.

Manchmal ärgert sich aber auch der Versicherte, wenn der vierjährige Sohn das Auto des Nachbarn zerkratzt hat und die Haftpflicht darauf hinweist, dass der Filius noch nicht wissen kann, dass man so etwas nicht tut und deshalb nicht zahlt. Will man, dass die Versicherung auch hier zahlt, muss man einen besonders guten Vertrag auswählen.

Versicherungsleistung

Die dritte Kategorie Irrtümer bezieht sich auf den Umfang der Versicherungsleistung. Ein aktuelles Beispiel ist der Reisesicherungsschein, den der Reiseveranstalter Thomas Cook seinen Pauschalreisenden gegeben hat.

Kaum ein Reisender wird auf den Gedanken gekommen sein, dass diese Sicherung nur einen Bruchteil des Schadens tragen könnte. Aber genau das ist im Augenblick die Situation.

Versicherung
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In diese Kategorie gehören auch die Unklarheiten über den Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung, die nicht zahlt, wenn man sich mit dem Ehepartner streitet und sich scheiden lassen will. Häufig zahlt sie nicht bei Streitigkeiten über Geldanlagen und schließlich fast nie zahlt sie bei Streitigkeiten rund um die Immobilie.

Überflüssige Versicherungen

Noch ärgerlicher sind überflüssige Versicherungen wie die Reisegepäckversicherung oder die teure Restschuldversicherung, wenn man einen Kredit abgeschlossen hat. Bei der Restschuldversicherung landen bis zu 70 Prozent der Prämie als Provision beim Verkäufer, leicht zu erkennen, dass hier kein vernünftiger Schutz abgeschlossen wird. Tatsächlich zahlt die Versicherung auch dann oft nicht, wenn die Kunden den Schutz erwarten, etwa weil sie arbeitslos oder krank geworden sind.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 19. November 2019 | 17:00 Uhr

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