Sparen bei der Steuererklärung Steuertipps für Rentner: Das ändert sich ab Juli 2023
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Ab 1. Juli 2023 haben Rentnerinnen und Rentner wieder mehr Geld im Portemonnaie. Doch mit Anhebung der Renten in Ost und West können auch sie steuerpflichtig werden. Wie Sie auch in der Rente Steuern sparen können, wo die Freigrenzen liegen, worauf Sie bei der Steuererklärung achten sollten und welche Fristen gelten, erklärt Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen.

Mehr Rente in Ost und West ab 1. Juli
5,9 Prozent mehr Geld gibt es ab 1. Juli 2023 für Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland. Noch nicht so viel wie bei den Tarifabschlüssen 2023, aber trotzdem eine ordentliche Erhöhung. Zumal sich die Renten im nächsten Jahr gleich noch einmal deutlich erhöhen werden. Denn gesetzliche Renten folgen in ihren Erhöhungsschritten der Entwicklung der Löhne. Und die sind angesichts der erfreulichen Entwicklung am Arbeitsmarkt und jetzt auch als Reaktion auf die hohe Inflation zuletzt deutlich gestiegen. Auch die Rentnerinnen und Rentner im Westen können sich freuen, dort steigen die Renten im Juli um 4,4 Prozent.
Die gesetzliche Rente ist der wichtigste Baustein der Altersvorsorge. Er sollte aber auf keinen Fall der Einzige sein. Denn perspektivisch gibt es immer weniger gesetzliche Rente. Private Altersvorsorge ist daher ebenso wichtig.
So funktioniert die Rentenbesteuerung
Einen Wermutstropfen werden aber viele Rentnerinnen und Rentner bemerken. Wenn die Rente steigt, kann es passieren, dass man im Ruhestand plötzlich wieder steuerpflichtig wird.
Im Kern funktioniert das so: Wer in Rente geht, bekommt einen Teil seiner Rente so ausgezahlt, dass man für diese Rente nie Steuern wird zahlen müssen. Dafür hat man schon im Erwerbsleben Steuern gezahlt. Der Rest aber wird für eine mögliche Steuerpflicht angerechnet. Während jener steuerfreie Teil ein für alle Mal festgeschrieben ist, wächst der Rentenanteil, der für die Steuer angerechnet wird, mit jeder Rentenerhöhung.
Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, bekommt die Hälfte der damals ausgezahlten Rente steuerfrei ausgezahlt. Seither schmilzt der steuerfreie Anteil. Neurentner 2022 bekommen noch 17 Prozent ihrer ersten Rente steuerfrei ausgezahlt.
Was bedeutet das für die Zahlungen? Ein Beispiel: Wer überdurchschnittlich verdient hat und 2005 in den Ruhestand gegangen ist, hat damals im Osten Deutschlands mit 50 erworbenen Rentenpunkten eine Rente von rund 1.150 Euro erhalten. Die Hälfte davon war steuerfrei, also 575 Euro. Ende 2023 werden 1.882 Euro gezahlt, 575 Euro bleiben weiter steuerfrei. Aber 1.300 Euro werden vom Finanzamt angerechnet und das Finanzamt prüft, ob jetzt Steuern fällig werden. Allein im Jahr 2023 steigt die Rente damit brutto um über 100 Euro an.
Wer erst 2023 in den Ruhestand geht, hat in den vergangenen 17 Jahren größere Teile seiner Einzahlung in die Rentenversicherung steuerfrei vornehmen können. Wenn man also jetzt in Rente geht, sind nach dem System bei gleicher Rentenauszahlung von 1.882 Euro nur noch 17 Prozent der Rente von Beginn an steuerfrei, das sind monatlich rund 320 Euro.
Finanztip hat eine Tabelle zusammengestellt, aus der können Sie erkennen können, dass Ruheständler in Mitteldeutschland, die weniger als 1.200 Euro bekommen, ziemlich sicher keine Steuererklärung abgeben müssen. Rentnerinnen und Rentner, die schon vor 2005 im Ruhestand waren, können sogar mehr als 1.500 Euro Rente im Monat kassieren, ohne sich ums Finanzamt Sorgen machen zu müssen.
Insgesamt müssen nur rund ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen, zumeist weil sie neben ihrer gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte beziehen (Betriebsrenten, Riester-Renten, Vermietungseinnahmen o.Ä.) oder als Witwe oder Witwer über zwei Renten verfügen.
Wer muss ab 2023 eine Steuererklärung abgeben?
Wer nach der Rentenerhöhung in diesem Jahr über die Grenze rutscht, muss sich finanziell deswegen immer noch nicht allzu viele Sorgen machen. Denn wahrscheinlich können solche Ruheständler mit ein paar Angaben in der Steuererklärung eine Steuerpflicht vorläufig weiter abwenden. Dennoch müssen diese Ruheständler dann eine Steuererklärung abgeben.
In einigen Bundesländern wird diese Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner erleichtert. Wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, braucht nur ein Formblatt auszufüllen: die sogenannte vereinfachte Steuererklärung. Dieses Angebot gibt es in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Gefragt wird hier nur nach Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen, nach außergewöhnlichen Belastungen, zum Beispiel durch Krankheitskosten, nach der Kirchensteuer, nach Spenden und Mitgliedsbeiträgen und nach Beiträgen für Versicherungen. Mit solchen Zahlungen können viele Ruheständler das zu versteuernde Einkommen mindern und müssen in der Folge keine Steuern auf die Rente bezahlen. Die Rentendaten selbst hat das Finanzamt ohnehin schon von der Rentenversicherung bekommen.
Tipps für die Steuererklärung: 3 Gruppen
Die erste Gruppe, die auch weiterhin keine Steuererklärung abgeben muss: Am besten lässt man sich das für die kommenden Jahre vom Finanzamt bestätigen. Das Finanzamt erteilt dann eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung.
Die zweite Gruppe, die womöglich erstmals eine Steuererklärung abgeben muss: Keine Sorge, das ist kein Hexenwerk. Mit einer passenden Steuer-Software können Sie das leicht selbst am Computer machen. Oder Sie lassen sich von Ihren Kindern oder Enkeln helfen. Gefragt sind auch hier meist die Kosten, die in der oben beschriebenen "vereinfachten Steuererklärung" schon auftauchen. Aber auch alle Kosten, die Ruheständlerinnen und Ruheständler bei der Steuer geltend machen können.
Und dritte Gruppe ist diejenige, die vielleicht schon länger mal eine Steuererklärung hätte abgeben müssen. Sie gehören dazu? Dann kümmern Sie sich, bitte! Und seien sie sorgfältig! Die Finanzämter sind meist nachsichtig mit der Verspätung, aber unnachsichtig, wenn man zu schummeln versucht. Und mit jedem Jahr Abwarten wird die Steuerschuld größer. Für Rentnerinnen und Rentner gibt es zwar eine sogenannte Verschonungsregelung. Gehen die Seniorinnen und Senioren fälschlicherweise davon aus, dass sie (noch) nicht abgabepflichtig sind, müssen sie nicht so schnell Verspätungszuschläge zusätzlich zur Steuer bezahlen. Die Steuer selbst wird aber in jedem Fall fällig.
Und für jedes einzelne Jahr lohnt es sich, die Erklärung abzugeben, wenn Sie als Rentnerin oder Rentner noch Kosten nachweisen können, mit denen Sie ihre zu versteuernde Rente verringern können – egal, ob Handwerkerkosten, Krankheitskosten, Spenden oder andere Posten, die bereits oben beschrieben wurden. Wenn man die richtigen Quittungen aufgehoben hat und die Kostenauszüge dazu, kann das nur von Vorteil sein.
Weitere Tipps:
- Bei Finanztip finden Sie auch Hilfen für die Steuererklärung der vergangenen Jahre. Geben Sie in der Suchmaschine jeweils Finanztip Steuererklärung und das jeweilige Jahr an.
- Finanztip hat Steuerprogramme getestet.
- Lohnsteuerhilfevereine bieten kostengünstige Hilfe in Steuerfragen. Eine Mitgliedschaft kostet ab 39 Euro pro Jahr, sie ist vom Einkommen abhängig und kann höher ausfallen.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 23. Mai 2023 | 17:00 Uhr