Steuererklärung Welche Gartenarbeit kann man von der Steuer absetzen?
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Einige Kosten für die Gartenarbeit lassen sich bei der Steuer anrechnen. Handwerkerleistungen oder Haushaltsnahe Dienstleistungen gehören dazu. Experten raten, die Rechnungen stets zu überweisen. Dabei profitieren nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter.

Ist Gartenarbeit "haushaltsnah" oder etwas für Handwerker?
Beides kann sein. Allerdings gelten verschiedene Voraussetzungen und Höchstbeträge. Insgesamt können aber maximal 5.200 Euro angerechnet werden. Dabei ist es egal, ob der Garten neu angelegt wird oder der Bereich umgestaltet wird - solange es sich nicht um den Garten für ein neu gebautes Haus handelt. Manche Arbeiten sind Grenzfälle. Dazu zählen auch Baumfällarbeiten. Sie werden in der Regel den Handwerkerleistungen zugeordnet. Ganz eindeutig ist es allerdings nicht.
Haushaltsnahe Dienstleistungen | Handwerker Leistungen | |
---|---|---|
Wer macht's? | Arbeiten, die man selbst erledigen könnte, für die aber ein Dienstleister beauftragt wird | Ein Handwerker wird beauftragt, etwas im Garten zu erledigen |
Was bringt's? | Bis zu 20 Prozent der Kosten absetzen,
maximal jedoch 4.000 Euro.Das entspricht einer Rechnungssumme von 20.000 Euro. |
20 Prozent absetzen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro. Das entspricht einer Rechnungssumme von 6.000 Euro. |
Was wird erledigt? | Dienstleister mäht Rasen, bekämpft Schädlinge, schneidet Hecken, kehrt und räumt Wege | Handwerker legt Gartenteich oder Schwimmteich an, repariert etwas, verlegt Rollrasen oder Pflastersteine oder errichtet eine Gartenmauer oder einen Zaun |
Welche Kosten kann ich absetzen?
Kosten für "Pflege und Verschönerung" des Gartens sind unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar. So muss der Garten zu einem Komplex gehören, der von einem selbst bewohnt wird. Dazu zählen auch Ferienwohnungen und Schrebergärten, in denen man wohnen könnte. (Der Vermieter bewohnt ein Haus u.U. nicht selbst und kann dann die Kosten nicht absetzen. Er kann allerdings die Ausgaben, die für die Gartengestaltung oder -pflege anfallen, als Werbungskosten für die Erzielung von Pachten und Mieten ansetzen.)
Der Garten, um den es geht, muss schon bestehen. So ist etwa der Neubau des Wintergartens nicht steuerlich absetzbar. Aber 2011 hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass umfangreiche Erd- und Pflanzarbeiten für die erstmalige Gartenanlage - ebenso wie die Errichtung einer Stützmauer zum Nachbargrundstück - zu den Handwerkerleistungen zu rechnen sind.
Absetzbar sind Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, Verbrauchsmittel (Abdeckfolien, Schmiermittel oder auch Reiniger) und Entsorgungskosten, wenn die zum Beispiel anfallen, weil eine Firma ihren Baumschnitt dann entsorgt. (Nebenleistung zur Hauptleistung)
Welche Kosten kann ich nicht absetzen?
Es wäre zu schön - denn auch das geht mächtig ins Geld. Aber Kosten für Pflanzen, Erde und Baumaterial gehören leider nicht zu den absetzbaren Kosten. Wer selbst Hecken schneidet und dann Kosten für die Entsorgung geltend machen will, kann das ebenfalls nicht. Außerdem sind Gutachter-Leistungen in der Regel nicht absetzbar.
Rechnungen überweisen
Wer Ausgaben für den Garten steuerlich geltend machen will, sollte seine Rechnungen überweisen. Das Finanzamt möchte sehen, dass das Geld von Ihrem Konto abgebucht wurde. Wichtig für die Rechnungen ist, dass Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Die Unterlagen müssen Gartenfreunde mindestens zwei Jahre aufbewahren. Bei Fragen helfen zum Beispiel die Lohnsteuerhilfe-Vereine.
Infos zum Experten
Katharina Fünfstück, Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Quelle: MDR THÜRINGEN/ifl
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag mit Haase und Waage | 31. März 2021 | 11:10 Uhr