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Geld, Gold, GutscheineEinfache Geschenke, die trotzdem glücklich machen

06. Dezember 2022, 17:07 Uhr

Beim Fest der Feste sind Geldgeschenke und Gutscheine nach wie vor beliebt. Und das Schöne: Beliebt sind finanzielle Gaben nicht nur bei den Schenkern, sondern auch bei den Beschenkten. Doch wieviel sollte man dafür ausgeben? Und was eignet sich für wen? Und wer sollte vielleicht gleich Gold verschenken? Unserer Finanzexperte Hendrick Buhrs weiß, wie wir unsere Liebsten glücklich machen können.

von Hendrik Buhrs, Finanzexperte

Viele verschenken gerne Gutscheine. Wie lange sind Gutscheine gültig?

Hendrick Buhrs: Grundsätzlich ist ein Gutschein nicht ewig gültig. Die Laufzeit muss auf dem Gutschein vermerkt sein, wenn sie kürzer als drei Jahre ist. Gutscheine müssen mindestens ein Jahr gültig sein. Die Rechtsprechung sagt, dass eine Laufzeit von weniger als einem Jahr nicht angemessen ist. Denn die Beschenkten sollen ja ausreichend Zeit haben, um Gutscheine einzulösen. Wenn nichts auf dem Gutschein steht, wird er nach drei Jahren ungültig.

Wann beginnt die Gültigkeit von Gutscheinen?

Die Laufzeit beginnt mit dem Tag des Kaufes. Das Ausstellungsdatum sollte auf dem Gutschein oder auf dem Kassenbon stehen. Wenn man Weihnachten 2022 einen Gutschein kauft, verfällt der allerspätestens Silvester 2025, am Ende des dritten vollständigen Jahres.

Was passiert nach Ablauf der Gültigkeit mit dem Guthaben?

Innerhalb der regulären Laufzeit von drei Jahren sollte man den Gutschein einlösen. Wenn die Ware, die konkret auf dem Gutschein vermerkt ist, nicht mehr da ist, kann man sich auch das Guthaben auszahlen lassen. Wurde mit dem Gutschein zum Beispiel eine Massage verschenkt und diese gibt es nicht mehr, kann das Geld ausgezahlt werden. Ist der Gutschein dagegen für das gesamte Wellnessprogramm des Anbieters, kann auch ein Saunabesuch oder eine Pediküre mit dem Gutschein eingelöst werden. Ein Recht auf Auszahlung gibt es auch, wenn der Gutschein nur ein Jahr gültig ist und diese Zeit abgelaufen ist. Der Händler oder Dienstleister darf bei Auszahlung aber einen so genannten Gewinn-Anteil von 15-20 Prozent abziehen. Nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist gibt es keinen Anspruch mehr auf das Guthaben, man kann nur noch auf die Kulanz der Händler hoffen.

Dürfen Eltern Geld oder Gutscheine verwenden, die ihre Kinder von Oma und Opa bekommen haben?

Nein, weder moralisch noch rechtlich ist das in Ordnung. Was Kinder geschenkt bekommen, gehört ihnen auch. Natürlich ist es möglich, Kinder oder Enkel beim Einkauf zu unterstützen. Kinder dürfen ja beispielsweise nicht selbständig im Internet bestellen.

Was raten Sie Eltern oder Großeltern, wenn sie Kindern und Enkeln regelmäßig Geld schenken wollen?

Ein eigenes Konto oder Wertpapier-Depot, das auf den Namen des Kindes läuft, ist dann auf jeden Fall sinnvoll. Zur Eröffnung müssen beide Erziehungsberechtigte zustimmen. Das können die Großeltern nicht über die Köpfe der Eltern entscheiden. Und es gilt auch wieder, dass das Geld den Kindern gehört und von Eltern nicht verwendet werden darf. Sind die Kinder 18 Jahre alt, geht die Zugangsberechtigung für das Depot oder Konto auf die Kinder über.

Unser Experte

Quelle: MDR um 4

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 06. Dezember 2022 | 17:00 Uhr