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EinmalzahlungKindergeld: 100 Euro Bonus im Juli

18. Juli 2022, 13:03 Uhr

Für jedes Kind, für das Eltern Juli Kindergeld erhalten gibt es 100 Euro als Bonus dazu. Damit will die Bundesregierung Familien bei den gestiegenen Energiepreisen entlasten. Doch wie viel bleibt nach Steuern übrig?

von Carmen Brehme, MDR-Wirtschaftsredaktion

Einmalbonus von 100 Euro

Im Juli gibt es für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, einen Einmalbonus von 100 Euro – "zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Diese Sonderzahlung ist ein Baustein des zweiten Maßnahmenpakets zur Entlastung der Verbraucher bei den Energiepreisen.

Wird der Kinderbonus bei Sozialleistungen als Einkommen angerechnet?

Der Kinderbonus wird bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt. "D. h., davon profitieren z. B. auch Bezieher von SGB II-Leistungen", betont die Bundesregierung. Gleiches gilt für Empfänger von Wohngeld und Unterhaltsvorschuss.

Muss der Kinderbonus beantragt werden?

Die Sonderzahlung landet durch die zuständige Familienkasse laut Finanzministerium automatisch auf dem Konto.

Wann genau der jeweilige Auszahlungstermin ist, richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Zuerst haben den Bonus Eltern mit der Kindergeldnummer 0 auf dem Konto.

Werden Steuern abgezogen?

Der Kinderbonus kommt vor allem Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen zugute, da die Sonderzahlung (wie schon 2020 und 2021) mit den Kinderfreibeträgen bei der Steuererklärung verrechnet wird. Bei Spitzenverdienern bleibt dann jedoch deutlich weniger bis gar nichts von der Sonderzahlung übrig. "Der Kinderbonus ist als Steuervergütung Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs. Er wird im Rahmen der bei der Einkommensteuerveranlagung durchzuführenden Vergleichsberechnung (sog. Günstigerprüfung) zusammen mit dem Kindergeld berücksichtigt", erklärte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage.

Gleiche Regeln wie für das KindergeldDer Kinderbonus ist quasi ein "Extra-Kindergeld". Für diese Einmalzahlung im Juli 2022 gelten dieselben Voraussetzungen wie für das "normale" Kindergeld.

Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt automatisch, ob für die Eltern die Auszahlung des Kindergeldes (plus Kinderbonus) oder die steuerlichen Entlastungen durch den Kinderfreibetrag von Vorteil sind. "Je höher das Einkommen ist, desto günstiger wirken die Kinderfreibeträge", so das Bundesfinanzministerium.

Wann bekomme ich die vollen 100 Euro?

Ergibt sich durch den Kinderfreibetrag eine höhere Steuerersparnis als die Summe des Kindergeldes, "wendet das Finanzamt den Kinderfreibetrag an und man bekommt den Steuervorteil", sagt Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen. "Da man das Kindergeld aber schon erhalten hat, wird nur der überschießende Teil der Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag mit dem Lohnsteuerjahresausgleich ausgezahlt", erklärt er.

Die Günstigerprüfung wird für jedes Kind einzeln durchgeführt. "Die gesamten Auszahlungen der Kindergelder werden mit den gesamten Steuerfreibeträgen verglichen", so der Finanzexperte. In voller Höhe profitieren nach Angaben des Bundesfinanzministeriums demnach "alle Familien, für die ohne Kinderbonus das Kindergeld für alle Kinder günstiger ist als die Entlastung durch die steuerlichen Freibeträge für Kinder". Leer ausgehen hingegen würden Eltern "für die die Entlastung durch die Kinderfreibeträge für alle Kinder größer ist als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus".

Alle Familien, für die ohne Kinderbonus das Kindergeld für alle Kinder günstiger ist als die Entlastung durch die steuerlichen Freibeträge für Kinder, profitieren in voller Höhe von dem Kinderbonus.

Bundesfinanzministerium

Getrennt lebende ElternBei getrennt lebenden Eltern wird beiden Elternteilen das Kindergeld, der Kinderbonus und der Kinderfreibetrag für das gemeinsame Kind jeweils zur Hälfte zugerechnet.

Einkommensgrenzen Alleinstehende

Alleinstehende, die über ein Jahreseinkommen von bis zu 34.905 Euro verfügen, kommen nach Angaben des Bundesfinanzinisteriums in den Genuss des vollen Kinderbonus für alle Kinder. Über dieser Grenze werde der Kinderbonus "allmählich abgeschmolzen".

Vollständig verrechnet werde die Einmalzahlung mit den Kinderfreibeträgen innerhalb der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022 bei einem Kind ab einem Einkommen von 37.794 Euro, bei zwei Kindern bei 41.988 Euro und bei drei Kindern bei 48.247 Euro.

Einkommensgrenzen Elternpaar

69.810 Euro beträgt der Grenzwert für zusammenveranlagte Elternpaare mit ein bis drei Kindern, bis zu welchem der Kinderbonus für alle Kinder ohne Abzüge ausgeschüttet wird. Bei Jahreseinkommen darüber hinaus wird auch hier der Kinderbonus allmählich abgeschmolzen.

Vollständig verrechnet werde die Einmalzahlung mit den Kinderfreibeträgen innerhalb der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022 bei einem Kind ab 75.588 Euro, bei zwei Kindern ab 83.976 Euro und bei drei Kindern ab 96.494 Euro.

Wann Kinderfreibeträge dauerhaft günstiger sind/Einkommenstabellen

1. Einkommen in Euro, ab dem nach Tarif 2022 StEntlG die Freibeträge für Kinder dauerhaft günstiger sind als das Kindergeld je Kind/Jahr (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Kinder1234
Einzelveranlagung

halbes Kindergeld / halbe Kinderfreibeträge
34.90539.09945.36058.226
Einzelveranlagung

volles Kindergeld / volle Kinderfreibeträge
36.96945.35755.82972.882
Splittingverfahren

volles Kindergeld / volle Kinderfreibeträge
69.81078.19890.720116.452
2. Einkommen in Euro, ab dem nach Tarif 2022 StEntlG die Freibeträge für Kinder dauerhaft günstiger sind als das Kindergeld zzgl. 100 € Kinderbonus je Kind/Jahr (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Kinder1234
Einzelveranlagung

halbes Kindergeld / halbe Kinderfreibeträge
37.79441.98848.24761.112
Einzelveranlagung

volles Kindergeld / volle Kinderfreibeträge
39.85448.24258.71475.766
Splittingverfahren

volles Kindergeld / volle Kinderfreibeträge
75.58883.97696.494122.224

MDR Wirtschaftsredaktion

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Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 27. April 2022 | 13:00 Uhr