Tipps zum Sparen Krankenversicherung: Zusatzbeiträge steigen – Wechsel kann sich lohnen

30. Dezember 2022, 12:35 Uhr

Die meisten Krankenkassen erhöhen 2023 den Zusatzbeitrag. Welche Rechte haben Verbraucher? Ist ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht? Die wichtigsten Tipps von der Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Sabine Wolter.

Beiträge steigen – aber nicht bei allen Krankenkassen

In Deutschland gibt es knapp 100 gesetzliche Krankenkassen. "Die Mehrheit von ihnen erhöht ab 2023 die Zusatzbeiträge um etwa 0,2 Prozent. Einige wenige liegen sogar noch darüber", erklärt die Gesundheitsrechtsexpertin Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW. "Es gibt aber auch Krankenkassen, die unverändert ihren Zusatzbeitragssatz beibehalten."

Konstant bleiben die Beiträge zum Beispiel voraussichtlich bei der Techniker Krankenkasse, BARMER, Knappschaft, HEK, ikk gesund plus, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Novitas BKK, WMF BKK, BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, SECURVITA, VIACTIV und bei mehreren regional geöffneten Krankenkassen. Einige wenige gesetzliche Kassen senken sogar ihren Zusatzbeitrag – zum Beispiel die BKK HERKULES und SKD BKK.

Unterschied zwischen allgemeinem Beitrag und Zusatzbeitrag

Die Höhe der allgemeinen Krankenkassenbeiträge regelt der Gesetzgeber. Derzeit zahlen Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Zusätzlich zu diesem allgemeinen Beitrag dürfen die Kassen seit 2015 Zusatzbeiträge erheben. "Sie sollen steigende Ausgaben im Gesundheitssystem ausgleichen, die nicht über allgemeinen Beitrag gedeckt werden können", erklärt Gesundheitsrechtsexpertin Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW.

Warum steigen die Zusatzbeiträge?

Wie sich der Beitrag verändert, hängt von der Finanzlage der jeweiligen Kasse ab. "Die Krankenkasse bestimmt das individuell nach ihren wirtschaftlichen Gesichtspunkten", so die Juristin Sabine Wolter. "Man kann nicht sagen, dass eine Krankenkasse schlecht gewirtschaftet hat, sondern die Hintergründe für steigende Zusatzbeiträge sind vielfältig. Man muss zum Beispiel berücksichtigen, dass die Krankenkassen unterschiedliche Versicherten-, Altersstrukturen und Krankheitslasten haben."

Man kann nicht sagen, dass eine Krankenkasse schlecht gewirtschaftet hat, sondern die Hintergründe für steigende Zusatzbeiträge sind vielfältig.

Sabine Wolter, Juristin Verbraucherzentrale NRW

Wann lohnt sich ein Krankenkassen-Wechsel?

"Man sollte vor dem Wechsel genau ausrechnen, wie hoch die Ersparnis ist. Viele sind danach überrascht, dass das auf der Gehaltsabrechnung gar nicht so viel ausmacht", erklärt Gesundheitsrechtsexpertin Sabine Wolter. Zudem sollte man nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch die Leistungen der Kassen vergleichen. "Viele kennen das Leistungsangebot ihrer aktuellen Krankenkasse nicht. Damit muss man sich genau beschäftigen und vergleichen, ob sich ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse lohnt: Gibt es zum Beispiel einen Kostenzuschuss zur Zahnreinigung und zu Gesundheitskursen oder werden zusätzliche Impfungen übernommen", rät Verbraucherschützerin Sabine Wolter.

Wie viel man sparen kann, hängt auch vom Einkommen ab. "Die Ersparnis fällt bei niedrigen Einkommen geringer aus. Wenn man ein höheres Einkommen hat, kann man unter Umständen einen niedrigen dreistelligen Betrag einsparen – auf das ganze Jahr gerechnet und je nachdem, wohin man wechselt."

Für höhere Einkommensgruppen kann es doppelt teuer werden, weil 2023 die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird. "Das betrifft gesetzlich Versicherte, für die zusätzlich zu einem höheren Zusatzbeitrag der Krankenkasse auch noch die höhere Beitragsbemessungsgrenze wirksam wird", so Sabine Wolter.

Die Ersparnis fällt bei niedrigen Einkommen geringer aus.

Sabine Wolter, Juristin Verbraucherzentrale NRW

Rechte und Fristen – Was ist beim Wechsel der Krankenkasse zu beachten?

Wenn eine gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder erstmals erhebt, dann haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann bis zum Ende des Monats in Anspruch genommen werden, ab dem der neue Beitrag zum ersten Mal erhoben wird. Konkret heißt das zum Beispiel: Wenn die Kasse im Januar einen neuen Zusatzbeitrag fordert, können Versicherte bis zum 31. Januar kündigen.

Für die Kündigung ist keine Mindestmitgliedschaft nötig. Dies ist beim Zusatzbeitrag anders als beim allgemeinen Beitrag. Bei letzterem dürfen Versicherte erst nach zwölf Monaten Mitgliedschaft wechseln.

Illustration: Rechnung der Krankenkasse
Wer bei der gesetzlichen Krankenversicherung sparen will, muss die Höhe der Zusatzbeiträge im Blick behalten. Bildrechte: Colourbox

Neue Beiträge gelten erst zwei Monate nach der Kündigung

"Es ist wichtig zu wissen, dass man nicht sofort draußen ist bei seiner 'alten' Krankenkasse. Sondern es gibt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende", betont die Expertin für Gesundheitsrecht, Sabine Wolter. Das heißt, praktisch erfolgt der Wechsel zur neuen Kasse erst zwei Monate nach der Kündigung. Bis dahin bleibt der Versicherte Mitglied in der bisherigen Kasse und zahlt auch deren Beitragssatz weiter.

Am konkreten Beispiel erklärt Juristin Sabine Wolter: "Wenn die Krankenkasse ab Januar den Zusatzbeitrag erhöht, kann man bis zum 31. Januar kündigen. Dann endet die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung am 31. März und ab 1. April ist man bei neuen Krankenkasse versichert." Damit alle Fristen eingehalten werden können, ist es wichtig, die neue Krankenkasse rechtzeitig auszuwählen.

Ausnahme beim Sonderkündigungsrecht

Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt eine Ausnahme. Darauf weist der Bundesverband der Verbraucherzentralen hin. So gelte für freiwillig gesetzlich Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben, kein Sonderkündigungsrecht. Sie können demnach frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen.

Achtung: Krankenkassen informieren Versicherte nicht mehr per Schreiben über Erhöhung!

Um sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen, müssen Versicherte selbst aktiv werden. Zunächst müssen sie sich selbst informieren, ob ihre Kasse die Beiträge erhöht. Denn die Krankenkassen sind derzeit nicht mehr verpflichtet, ihre Kunden wie bisher direkt anzuschreiben und über den höheren Beitrag zu informieren. Es reicht aus, wenn sie die Erhöhung auf ihrer Internetseite oder in der Mitgliederzeitschrift veröffentlichen.

Ein wichtiger Rat ist deshalb, sich selbst auf der Internetseite zu informieren. "Allerdings ist das bei den Internetseiten der Krankenkassen sehr unterschiedlich. Manche informieren direkt auf der Startseite über die Veränderungen. Andere haben es im Bereich 'Versicherte und Beiträge'", konstatiert die Gesundheitsrechtsexpertin Sabine Wolter. Ihr Rat: "Da muss man sich einfach mal durchklicken."

Tipp: Der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ist per Gesetz verpflichtet, eine Übersicht der aktuellen Zusatzbeiträge zu veröffentlichen.

Tipps für den vereinfachten Krankenkassenwechsel

Wenn Versicherte sich für eine neue Krankenkasse entschieden haben, reicht es, dort einen Mitgliedsantrag zu stellen. Dann kümmert sich die neue Kasse um den Wechsel und informiert die bisherigen Versicherer. Der Versicherte muss nicht selbst bei der alten Kasse kündigen. Dieser vereinfachte Wechsel ist seit 2021 möglich.

Allerdings sollten Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber den Wechsel der Krankenkasse zeitnah mitteilen.

Sonderkündigungsrecht verpasst?

Wer nicht innerhalb der Frist kündigt, hat zwar keinen Anspruch mehr auf das Sonderkündigungsrecht, das normale Kündigungsrecht bleibt aber bestehen. Das heißt, Versicherte können zum Monatsende kündigen, wenn sie mindestens zwölf Monate bei ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren. Wie beim Sonderkündigungsrecht gilt auch hier eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 30. Dezember 2022 | 08:00 Uhr

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