Jobs in Krisenzeiten Regeln und Tipps für die Kurzarbeit

Deutschlandweit haben Betriebe für mehr als elf Millionen Menschen Kurzarbeitergeld beantragt. Für Firmen wie Angestellte eine Herausforderung. Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen erklärt, welche Regeln zu beachten sind, ob dazuverdient werden darf und wie lange man mit den Zahlungen rechnen kann.

Symbolbild: Stempel mit der Aufschrift «Kurzarbeit»
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Kurzarbeitergeld – was ist das und wofür ist es gut?

Kurzarbeitergeld soll eigentlich dafür sorgen, dass Beschäftigte und Betriebe zusammenbleiben können, auch wenn im Betrieb kurzzeitig keine Arbeit für den Mitarbeiter da ist. Erfunden wurde das Kurzarbeitergeld in der Weimarer Republik, in der Bundesrepublik gab es das Kurzarbeitergeld seit 1957.

Traditionell hat seit den siebziger Jahren vor allem die Bauwirtschaft das Kurzarbeitergeld genutzt, weil auf dem Bau im Winter nicht gearbeitet werden kann und die guten Mitarbeiter dem Unternehmen erhalten bleiben sollen und natürlich trotzdem Gehalt brauchten, auch wenn die Baustelle still steht.

Kurzarbeit in der Finanzkrise

In der Finanzkrise 2007 bis 2009 haben Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam mit der Bundesregierung die Krisentauglichkeit des Kurzarbeitergeldes entdeckt. Während der Finanzkrise sorgte das Kurzarbeitergeld dafür, dass Firmen ihre Mitarbeiter eben nicht entlassen haben und nach der Krise mit der besten Mannschaft wieder an den Start gehen konnten – und anschließend zum Beispiel als Exportwunder die Weltmärkte aufgerollt haben. Zwei Millionen Arbeitnehmer waren damals in Kurzarbeit.

Kurzarbeit in der Corona-Krise

Diesmal sind die Zahlen ungleich größer. Für elf Millionen Mitarbeiter haben Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Das heißt zunächst, dass die Firmenleitungen entweder über Betriebsvereinbarungen oder über eine Extra-Klausel im Arbeitsvertrag die Möglichkeit geschaffen haben, Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken.

Antrag auf Kurzarbeit.
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Die rechtliche Hürde ist in der Corona-Krise recht niedrig. Voraussetzung für die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist aktuell, dass der Betrieb eingeschränkt ist, weil mindestens zehn Prozent der Belegschaft des Betriebes mindestens zehn Prozent weniger arbeiten als im Arbeitsvertrag vorgesehen.

Der einzelne Betrieb meldet die Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur vor Ort an. Im nächsten Schritt zählt der Betrieb, welche seiner Mitarbeiter tatsächlich wie viel weniger als im Arbeitsvertrag vorgesehen gearbeitet haben und deshalb weniger Gehalt bekommen würden.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Vom ausgefallenen Nettogehalt zahlt das Unternehmen dann 60 Prozent als Kurzarbeitergeld, Eltern haben Anspruch auf 67 Prozent. Wenn ein Mitarbeiter gar nicht arbeitet, bekommt er 60 Prozent seines Nettolohns als Kurzarbeitergeld ausgezahlt; arbeitet er nur zu 50 Prozent, bekommt er einerseits das Gehalt für die 50 Prozent und andererseits Kurzarbeitergeld für den ausgefallenen Nettolohn der anderen 50 Prozent. Das Kurzarbeitergeld rechnet der Betrieb mit der Arbeitsagentur ab und holt sich die ausgezahlte Summe dort zurück.

Eigentlich soll der Betrieb das Kurzarbeitergeld vorstrecken, die Arbeitsagentur überweist dann binnen weniger Tage das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise zahlen aber viele Unternehmen das Kurzarbeitergeld erst aus, wenn sie die Zahlung von der Arbeitsagentur schon erhalten haben.

Was muss der Arbeitnehmer dafür tun?

Auf Kurzarbeitergeld gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Bis dahin muss der Arbeitnehmer eigentlich gar nichts tun, er muss nur zustimmen, dass Kurzarbeit vereinbart werden kann und dann auf den monatlichen Scheck warten. Ein großer Schaden bleibt ja, weil das Kurzarbeitergeld deutlich niedriger ist als das Gehalt.

Wer sich genauer mit den Kurzarbeiter-Regeln befasst, kann aber das ausgezahlte Geld möglicherweise deutlich erhöhen.

Das sollten Sie im Vorfeld beachten

Karteireiter mit der Aufschrift Kurzarbeitergeld.
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Das Kurzarbeitergeld orientiert sich am vorherigen Nettogehalt. Und das wiederum hängt natürlich vom Bruttogehalt und der Steuerklasse ab – sowie zum Beispiel der Zahl der auf der Steuerkarte eingetragenen Kinder. Wer also Kurzarbeit befürchtet und sich zum Beispiel in der Partnerschaft in der ungünstigen Steuerklasse befindet, der sollte die Steuerklasse schnell ändern und in die noch mögliche Steuerklasse wandern, in der das Nettogehalt am höchsten ist. Der Wechsel ist beim Finanzamt einfach und sogar mehrmals im Jahr möglich.

Arbeitnehmer, die Kurzarbeit befürchten, sollten auch dafür sorgen, dass ihre Kinder bei ihnen auf der Steuerkarte eingetragen sind und nicht nur beim Partner. Sonst könnte es sein, dass sie nur 60 Prozent Kurzarbeitergeld bekommen, obwohl ihnen wegen der Kinder eigentlich 67 Prozent des letzten Nettogehalts zustünden.

Wann erhöht sich das Kurzarbeitergeld?

Wer über einen längeren Zeitraum in Kurzarbeit ist, bekommt künftig mehr Geld: Nach vier Monaten 70 statt 60 Prozent und nach sieben Monaten sogar 80 Prozent – mit Kindern jeweils 7 Prozent mehr.

Tipp: Unternehmen darf Zuschuss leisten

Der Chef darf zum Kurzarbeitergeld einen Zuschuss leisten – und den zum Teil sogar steuerfrei. Neue Regelungen in der Corona-Krise erlauben das. Machen Sie Ihr Unternehmen auf die Möglichkeit aufmerksam.

Ist ein Nebenverdienst erlaubt?

Sie dürfen seit Neuestem zum Kurzarbeitergeld zuverdienen, ohne dass Ihnen deshalb von der Hilfe etwas abgezogen wird – bis Sie insgesamt 100 Prozent des bisherigen Nettoverdienstes erreicht haben.

Welche Auswirkung hat Kurzarbeit auf die Steuererklärung?

Sie müssen aber nach dem Empfang von Kurzarbeitergeld im kommenden Jahr zwingend eine Steuererklärung abgeben und werden wahrscheinlich auch Steuern nachzahlen müssen. Und das, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst ja steuerfrei ausgezahlt wird. Der Mechanismus heißt Progressionsvorbehalt. Weil man durch das Kurzarbeitergeld insgesamt übers Jahr gesehen mehr Geld im Jahr zur Verfügung hat als man bislang versteuert hat, steigt der Steuersatz für das ausgezahlte Einkommen, das man zur Verfügung hatte. Den gleichen Mechanismus gibt es übrigens auch beim Elterngeld.

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Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 16. Juni 2020 | 17:00 Uhr

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