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Viele Verbraucher sind verunsichert, welche Online-Verkäufe von Ebay und anderen Online-Plattformen nun an das Finanzamt gemeldet werden. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Ebay, Airbnb und Co.Welche Verkäufe Online-Plattformen nun melden müssen

28. Januar 2023, 05:00 Uhr

Wer gewerblich handelt, soll auch Steuern zahlen. Online-Plattformen wie Ebay-Kleinanzeigen, Vinted oder Airbnb sind nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz nun verpflichtet, dem Finanzamt sehr aktive Online-Verkäufer zu melden. Wir erklären, was das genau bedeutet.

von Carmen Brehme, Wiebke Schindler, Fabian Held, MDR-Wirtschaftsredaktion

Betroffen sind Angebote von Waren, Fahrdiensten und Unterkünften

Ob die noch gut erhaltene Kinderbekleidung, das ungeliebte Sofa, das nur einmal gelesene Buch, Übernachtungen in anderen Städten oder die Mitfahrgelegenheit am Abend für den Nachhauseweg: All das gibt es auf Online-Plattformen schnell und unkompliziert per Mausklick. Das macht Anbieter wie Ebay, Etsy, Momox, Rebuy, Amazon Marketplace, Vinted, Uber und Airbnb immer beliebter. Der Markt wächst – und die dort erzielten Einkünfte auch.

Neues Gesetz für mehr Steuertransparenz

Verkäufe und Dienstleistungsangebote sehr aktiver Händlerinnen und Händler sollen nun von den Plattform-Betreibern an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Dies regelt das zum 1. Januar in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Hiermit wird EU-Recht umgesetzt, das nun auch EU-weit gilt. Damit sollen Einkünfte, die bisher bereits schon in der Steuererklärung angegeben hätten werden müssen, aufgespürt und auch angemessen besteuert werden können. Das Bundeszentralamt für Steuern ist dem Bundesfinanzamt direkt unterstellt.

Welche Online-Verkäufe betrifft nun das neue Gesetz?

Viele sind jetzt verunsichert. Doch für schlichtweg private Verkäufe ändert sich damit nichts. "Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz regelt eigentlich nur, was Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen. Es gibt keine Änderungen bei den eigentlichen Besteuerungsgrundlagen. Grundsätzlich gilt: Private Veräußerungsgeschäfte sind grundsätzlich steuerfrei. Das gilt auch weiterhin", betont Pierre Du Bois, Sprecher von Ebay-Kleinanzeigen. Darunter fielen etwa der Verkauf des alten Smartphones oder eines gebrauchten Möbelstückes.

Es gibt keine Änderungen bei den eigentlichen Besteuerungsgrundlagen.

Pierre Du Bois, Sprecher von Ebay-Kleinanzeigen

"Wenn man innerhalb von einem Kalenderjahr auf ein und derselben Plattform mehr als 30 Transaktionen mit einem Gesamtvergütungsvolumen von 2.000 Euro durchgeführt hat, wird es meldepflichtig", erklärt Carmen Bachmann, Professorin für Unternehmensbesteuerung.

Aber auch dann muss noch keine Steuerpflicht bestehen – zum Beispiel wenn man nach Jahren seinen Dachboden entrümpelt und dann viel auf einer Plattform zum Verkauf anbietet. Die Steuerpflicht gilt für Verkäufe, die klar gewerblich sind. "Indizien für das Finanzamt sind etwa die Anzahl der Verkäufe, viele Bewertungen, aufwendige Angebotsplatzierungen, hohe Umsätze und der Zeitpunkt des Verkaufs", heißt es bei Stiftung Warentest. Die Grenzwerte gelten übrigens pro Plattform.

Wenn man innerhalb von einem Kalenderjahr auf ein und derselben Plattform mehr als 30 Transaktionen mit einem Gesamtvergütungsvolumen von 2.000 Euro durchgeführt hat, wird es meldepflichtig.

Carmen Bachmann, Professorin für Unternehmensbesteuerung

Auch interessant: Gesetz für mehr Transparenz bei Angeboten und Bewertungen auf Online-Plattformen im Mai 2022 in Kraft getreten (bitte ausklappen)

Betreiber digitaler Marktplätze wie ebay und Amazon sollen transparent für Verbraucher sein. Das seit 28. Mai 2022 geltende "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" soll dafür sorgen, dass auf den Plattformen ersichtlich ist, wann die Angebote eingestellt und wie oft sie abgerufen wurden. Deutlich gemacht werden muss auch, ob die Waren von Unternehmen oder von Verbrauchern angeboten werden.

Werden Produkt-Bewertungen veröffentlicht, müssen diese nachvollziehbar sein, gefälschte Bewertungen sind verboten. Vergleichsportale und Vermittlungsdienste müssen offenlegen, nach welchen Kriterien das jeweilige Ranking für Suchergebnisse erfolgt und welchen Einfluss Werbung oder Provisionen darauf haben. Ticketbörsen müssen auch den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis angeben.

Ausgenommen von den Regelungen sind Plattformen, die Verträge über Finanzdienstleistungen (Kredite), Versicherungen und zur privaten Altersversorgung anbieten. Hier gelten teils gesonderte Informationspflichten.

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MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 22. Januar 2023 | 21:45 Uhr