Servicestunde | 22.03.2023Darf "kompostierbarer" Kunststoff in den Biomüll?
"Kompostierbar" oder "biologisch abbaubar" - der so beworbene Kunststoff kann einfach in der Biotonne entsorgt werden, versprechen Hersteller. Dass dies nur selten erlaubt und zudem wenig nachhaltig ist, zeigt ein Check der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Darüber sprechen wir am Mittwoch in der Servicestunde bei MDR THÜRINGEN - Das Radio.
"Kunststoffe haben im Biomüll nichts verloren, egal was auf der Verpackung steht", sagt Vanessa Holste von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Für ihren Check hatte die Verbraucherzentrale 46 Produkte unter die Lupe genommen, die mit Aussagen oder Siegeln als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworben wurden. Unter den Produkten sind unter anderem Biomülltüten, Feuchttücher, Einweggeschirr, Kaffeekapseln und beschichtetes Backpapier.
Hersteller täuschen Verbraucher
Zwar zersetzen sich einige Kunststoffe tatsächlich zu CO2 und Wasser - in industriellen Kompostieranlagen liegt der Biomüll aber nicht lange genug, um sich komplett abzubauen. Daher dürfen nur in einem einzigen Landkreis in Baden-Württemberg als kompostierbar beworbene Produkte tatsächlich in die Biotonne. Alle anderen Landkreise verbieten das.
Aber der Hinweis darauf, dass dieses Produkt nicht über die Biotonne entsorgt werden darf, sondern in den gelben Sack wandern muss, fehlt auf den meisten Verpackungen, stellt die Verbraucherzentrale fest. Stattdessen findet sich oft der Hinweis "regionale Entsorgungsrichtlinien beachten". Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, woraus das Produkt eigentlich genau besteht.
Unterschied zwischen "biobasiert" und "biologisch abbaubar"
- Biobasierte Kunststoffe sind teilweise aus Biomasse hergestellte Kunststoffe (z.B. Mais, Holz, Zuckerrohr).
- Biologisch abbaubare Kunststoffe hingegen sind Kunststoffe, die sich unter bestimmten Bedingungen zersetzen und beim Abbau nichts als CO2 und Wasser hinterlassen sollen. Sie bestehen aus einem chemischen Mix aus Cellulose, Milchsäure-Polymeren, oder Erdöl.
Biologisch abbaubare Kunststoffe sind daher nicht zwingend biobasiert.
Biobasierte Kunststoffe hingegen können biologisch abbaubar sein, müssen es aber nicht.
Nicht alle Biomüll-Tüten dürfen in die Bio-Tonne
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass biobasierte Biomüllbeutel nur dann mit in die Biotonne gegeben werden dürfen, wenn sie zusätzlich auch biologisch abbaubar und nach EN 13432 oder EN 14995 zertifiziert sind. Das ist am Keimlingssymbol zu erkennen. Es zeigt an, dass die Tüten nicht nur kompostierbar und biologisch abbaubar sind, sondern auch überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurden.
Plastik in den Gartenkompost?
Auch für den heimischen Gartenkompost sind die untersuchten Kunststoffe nur bedingt geeignet. Bioplastik zersetzt sich meist nur unter großer Hitze und über längere Zeit. Im schlimmsten Fall entsteht - wie auch aus herkömmlichen Plastikprodukten - eine Menge Mikroplastik. Eine gesetzliche Regelung, was als kompostierbar gilt, fehlt bislang. Für den Kompost haben die Produkte zudem keinerlei Nutzen, weil sie keine Nährstoffe enthalten. Wertvoller Humus entsteht also nicht.
MDR (dvs)
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Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag | 22. März 2023 | 11:10 Uhr