PandemieWenn Eltern uneinig sind: Wer entscheidet über die Corona-Impfung für Kinder?
Ob ein Kind gegen Covid-19 geimpft werden soll, wird in den meisten Familien gemeinsam entschieden. Doch manchmal sind sich die Eltern uneinig, ob sie ihr Kind impfen lassen wollen. Welche Möglichkeiten gibt es dann?
Seit kurzem können auch Kinder ab fünf Jahren gegen Covid-19 geimpft werden. Für Kinder ab zwölf Jahren gibt es diese Möglichkeit schon seit August. In den meisten Fällen sind sich Familien einig, ob die Kinder und Jugendlichen geimpft werden sollen oder nicht. Doch in manchen Familien gehen die Meinungen darüber auseinander. Was tun, wenn der eine Elternteil das Kind impfen lassen möchte, der andere nicht? Wer darf oder muss entscheiden, ob ein Kind gegen Corona geimpft wird?
Rechtlich ist es so, dass die Impfentscheidung eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung ist, die beide sorgeberechtigte Eltern gemeinsam treffen müssen.
Katharina Lohse | Fachliche Leiterin beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
"Rechtlich ist es so, dass die Impfentscheidung eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung ist, die beide sorgeberechtigte Eltern gemeinsam treffen müssen", sagt Katharina Lohse, fachliche Leiterin beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in Heidelberg. Seien sich die Eltern uneinig, rate sie als ersten Schritt zu einem ausführlichen Aufklärungsgespräch mit dem Kinder- oder Jugendarzt.
Alle an einen Tisch
Das sagt auch Dirk Rühling, Sprecher des Landesverbandes Thüringen der Kinder- und Jugendärzte: "Rein praktisch versucht man, alle an einen Tisch zu bringen und das zu klären". Grundsätzlich sei die Impfentscheidung eine Regelung zwischen den Eltern.
Beratungsgespräch in einer Erziehungsberatungsstelle
Ist solch ein Gespräch nicht möglich oder bringt keine Einigung, empfiehlt Katharina Lohse in einem nächsten Schritt ein "moderiertes Beratungsgespräch in einer Erziehungsberatungsstelle", beispielsweise beim Jugendamt oder bei einem kirchlichen Träger. Auch an die Onlineberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) kann man sich in Konfliktsituationen wenden.
Zum Glück finden aber viele Familien selbst eine Lösung.
Katharina Lohse | Fachliche Leiterin beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Bleibt es dabei, dass der eine Elternteil impfen lassen will und der andere nicht, wäre der letzte Weg der Gang vor das Familiengericht. Dann müsse das Familiengericht einem Elternteil die Befugnis zur Entscheidung über die Impfung übertragen, sagt Katharina Lohse. "Zum Glück finden aber viele Familien selbst eine Lösung." Dirk Rühling, der seit 17 Jahren als Kinderarzt in einer Weimarer Praxis arbeitet, kann das bestätigen: "Das ist ein ganz heikles Thema, in der Masse aber kaum praxisrelevant", sagt er.
Gerichte entscheiden meist nach Stiko-Empfehlung
Bisher gebe es bei der Uneinigkeit, ob ein Kind gegen Covid-19 geimpft werden soll oder nicht, "verschiedene Fälle für die über Zwölfjährigen". (OLG Rostock 10.12.2021 – 10 UF 121/21, OLG München 18.10.2021 – 26 UF 928/21, OLG Frankfurt 17.8.2021 – 6 UF 120/12)
Dort habe das Gericht jeweils nach Stiko-Empfehlung entschieden. Das heißt, die "Entscheidungsbefugnis wurde auf den Elternteil Teil übertragen, der impfen lassen will", sagt Katharina Lohse.
Auch bei den unter Zwölfjährigen ist es total wichtig, was das Kind will.
Katharina Lohse | Fachliche Leiterin beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Doch der Gang vor das Gericht wäre wirklich die allerletzte Möglichkeit. Am wichtigsten sind schließlich die, um die es tatsächlich geht: die Kinder und Jugendlichen. Sie sollten auf jeden Fall ein Mitspracherecht und, wenn sie älter sind, auch ein Entscheidungsrecht haben. Katharina Lohse: "Auch bei den unter Zwölfjährigen ist es total wichtig, was das Kind will".
Jugendliche sollten sich mit ihren Eltern besprechen
Und bei den Älteren? Dürfen sie selbst entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen oder nicht? "In dem Bereich ist vieles umstritten, weil das nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Die Gerichte sagen eher, dass es zusätzlich zu der Einwilligung des Jugendlichen die der Sorgeberechtigten braucht", sagt Katharina Lohse.
Es gebe aber durchaus einige Stimmen in der Rechtswissenschaft, die sagen, Kinder ab 14 Jahren dürften das alleine entscheiden. Vorausgesetzt, der jeweilige Jugendliche könne die Bedeutung und Risiken der Impfung überblicken. "Ich würde den jungen Menschen immer raten, besprich dich mit deinen Eltern." Umgekehrt ginge Impfen gegen den Willen des Jugendlichen natürlich nicht. "Ich frage die Jugendlichen immer: Willst du das?", sagt Dirk Rühling. "Ab Zwölf haben wir ja eine Stiko-Empfehlung."
Die Familien kommen ja auch hierher, weil sie uns vertrauen.
Dirk Rühling | Kinderarzt
Schwieriger sei es bei den jüngeren Kindern, den unter Zwölfjährigen. Die Corona-Impfung für Fünf- bis Zwölfjährige empfiehlt die Stiko bisher nur für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen. "In dem Alter kann das Kind das noch nicht selbst entscheiden." In der Praxis könne er davon ausgehen, dass, "wenn ein Elternteil das Kind zum Impfen bringt, der andere stillschweigend zustimmt", sagt Dirk Rühling.
"Wenn ich ein Antibiotikum verschreibe, frage ich auch nicht, ob der andere Elternteil einverstanden ist. Das ist eine Vertrauenssache. Die Familien kommen ja auch hierher, weil sie uns vertrauen." Doch bei der Corona-Kinderimpfung, für die es noch keine allgemeine Stiko-Empfehlung gibt, würde er immer nachfragen, ob beide einverstanden sind. "In der Praxis ist das so, dass ich mir das von beiden Eltern unterschreiben lasse."
Ob ein Gericht die Entscheidungsbefugnis ohne die allgemeine Empfehlung der Stiko auf den Elternteil, der impfen will, überträgt, hängt wahrscheinlich sehr von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Katharina Lohse | Fachliche Leiterin beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Wie die Familiengerichte entscheiden würden, wenn ein Elternteil sein jüngeres Kind impfen lassen will, der andere aber dagegen ist, ist noch unklar. "Ob ein Gericht die Entscheidungsbefugnis ohne die allgemeine Empfehlung der Stiko auf den Elternteil, der impfen will, überträgt, hängt wahrscheinlich sehr von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab", sagt Katharina Lohse. "Wenn aber eine allgemeine Stiko-Empfehlung auch für die Fünf- bis Elfjährigen kommt, werden die Gerichte die Entscheidungsbefugnis wohl in der Regel auf den impfwilligen Elternteil übertragen."
Da wird man abwarten müssen.
Dirk Rühling | Kinderarzt
Katharina Lohse empfiehlt im Falle von Uneinigkeit, das Gespräch zu suchen und ansonsten erst einmal abzuwarten, "ob die Stiko noch eine Empfehlung für die Fünf- bis Elfjährigen ausspricht". Auch Dirk Rühling sagt: "Da wird man abwarten müssen".
Ohnehin müsse der Fokus eigentlich auf einer anderen Altersgruppe liegen, sagt der Kinderarzt. "Das Wichtigste ist nicht, die Fünf- bis Elfjährigen zu impfen. Überlasst das den Kinderarztpraxen. Die Impfkampagne sollte sich strategisch auf die Leute konzentrieren, die noch nicht geimpft sind und auf die, die sich boostern lassen wollen."
MDR (caf)
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | 19. Dezember 2021 | 08:00 Uhr