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Gesetzlich Versicherte können zwischen vielen Krankenkassen wählen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Kalaene

BeitragserhöhungGesetzliche Krankenkasse wechseln? – Darauf sollten Sie achten

02. Dezember 2024, 10:57 Uhr

Wenn gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen, kann es sich lohnen, über einen Wechsel nachzudenken. Wichtig zu beachten ist dabei, wann die bisherige Kasse gekündigt werden kann. Zudem ist nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch das Leistungsangebot interessant.

von Julia Vogt, Redaktion Wirtschaft und Ratgeber

Fast 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sind nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit gesetzlich krankenversichert. Das sind über 70 Millionen Menschen. Sie können zwischen fast 100 gesetzlichen Krankenkassen wählen. Zuletzt aber haben viele Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Durch einen Wechsel können je nach Verdienst durchaus einige Euro gespart werden. Allerdings sollte man beim Vergleich nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf die enthaltenen Leistungen achten.

Kassenwechsel seit 2021einfacher

Ein Wechsel kann laut Finanztip erfolgen, wenn man zwölf Monate bei der bisherigen Kasse versichert war. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Seit 2021 muss der Versicherte nicht mehr selbst kündigen, sondern sich lediglich bei seiner neuen Kasse anmelden. Diese kümmert sich dann um die Kündigung. "Wer sich beispielsweise im Januar bei einer neuen Kasse anmeldet, ist dort ab dem ersten April versichert", heißt es bei Finanztip. Wer allerdings einen Wahltarif abgeschlossen hat, kann gegebenenfalls noch nicht nach zwölf Monaten Mitgliedschaft kündigen.

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Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags

Bei einer Erhöhung oder erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrages gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Dann kann auch bei einer Mitgliedschaft unter zwölf Monaten die Krankenkasse gewechselt werden, erläutert die Verbraucherzentrale. Ein Beispiel: Wenn die Kasse im Januar einen neuen Zusatzbeitrag fordert, können Versicherte bis zum 31. Januar kündigen. Über die Erhöhung müssen die gesetzlichen Krankenkassen laut Verbraucherzentrale rechtzeitig in einem gesonderten Schreiben informieren. "Falls der erhöhte Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (2024: 1,7 Prozent) übersteigt, müssen die Mitglieder zudem auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie in eine günstigere Krankenkasse wechseln können", heißt es da weiter.

Wichtig zu wissen: Der Zusatzbeitrag muss nach Angaben der Verbraucherzentrale solange gezahlt werden, bis die Kündigung wirksam wird, auch wenn wegen einer Erhöhung gekündigt wurde. Wer also bis Ende Januar kündigt, muss demnach durch die zwei Monate Kündigungsfrist für Januar, Februar und März den erhöhten Beitrag bezahlen.

Ausnahmen beim Sonderkündigungsrecht"Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben. Sie können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen", weist die Verbraucherzentrale hin.

Leistungskatalog der Kassen vergleichen

Wer sich für einen Wechsel interessiert, sollte nicht nur die Zusatzbeiträge verschiedener Kassen vergleichen. Denn auch angebotene Leistungen können die Entscheidung beeinflussen. Zwar müssen laut Verbraucherzentrale rund 95 Prozent der Leistungen für gesetzlich Versicherte von allen Kassen übernommen werden, aber bei freiwilligen Leistungen (sogenannten Satzungsleistungen) kann es Unterschiede geben. Dazu zählen zum Beispiel bestimmte Schutzimpfungen für Auslandsreisen, weitere zahnärztliche Behandlungen oder Gesundheitskurse.

Die Verbraucherzentrale weist noch auf weitere Entscheidungshilfen hin: So können auch das Vorhandensein von örtlichen Beratungsstellen, der Ausbau des Onlineangebots oder die Gestaltung eines Bonusprogramms bei der Wahl der neuen Krankenkasse wichtig sein.

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MDR (jvo/cbr)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | 25. September 2024 | 20:47 Uhr