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ProduktsicherheitWann Lebensmittel zurückgerufen werden müssen

03. November 2024, 14:58 Uhr

Immer wieder hört man von Rückrufaktionen von Lebensmitteln. Was sind die Hauptgründe? Und werden es wirklich immer mehr? Wir schauen auf die aktuellen Zahlen. Auch gibt es hier die Tipps der Verbraucherzentrale, was im Ernstfall zu tun ist.

von Carmen Brehme, Redaktion Wirtschaft und Ratgeber

Pflicht zur Rückruf bei Gefahr der Lebensmittelsicherheit

Vielleicht haben Sie es in den Nachrichten gehört oder in den Aushängen einzelner Läden mitbekommen? – Verletzungsgefahr durch das Verzehren von Eiswürfeln, Krankheitserreger bei geräucherten Sprotten, gesundheitsschädliche Substanz in Kirchererbsenmehl: Das sind drei Gründe für im Oktober 2024 zurückgerufene Produkte.

Erkennt ein Unternehmen die Gefahr, bevor Waren davon verkauft wurden, können die Produkte durch die Händler aus dem Verkehr gezogen werden. Dies wird als "stiller Rückruf" bezeichnet. Sind die betroffenen Lebensmittel bereits in Hände von Verbraucher und Verbraucherinnen gelangt, kommt es zu den Rückrufaktionen.

"Die Verbraucher müssen öffentlich informiert werden und zwar so, dass die Information sie auch erreicht. Dies kann je nach Einzelfall etwa über einen Aushang in den Verkaufsräumen, eine Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, über Presseagenturen oder in den Hörfunkmedien erfolgen", erklärt das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen auf seiner Homepage. Zudem müssen auch die zuständigen Behörden darüber informiert werden. Diese prüfen auch die Rückrufaktionen und können auch selber welche anordnen.

Die Verbraucher müssen öffentlich informiert werden und zwar so, dass die Information sie auch erreicht.

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen

Lebensmittel.de offizielle Informations-Plattform

Genauere Informationen zu den Rückruf-Aktionen gibt es seit 2011 auch auf dem Internetportal "lebensmittelwarnung.de". Es ist die offizielle Plattform der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

236 Meldungen bereits im Jahr 2024

2024 wurden bis zum 23. Oktober auf lebensmittel.de bereits 236 Meldungen veröffentlicht, wie das BVL auf seiner Homepage aufzeigt. Übrigens: Seit 2019 wurde das Angebot um die Produktgruppen "Bedarfsgegenstände" wie Geschirr, Textilien und Spielwaren, "kosmetische Mittel" wie Duschbad, Cremes und Zahnpasta und "Mittel zum Tätowieren" erweitert. Im Juni kam noch die Kategorie "Baby- und Kinderprodukte" hinzu.

Im Juni 2024 ging auch eine App an den Start, die den Nutzer und Nutzerinnen Push-Nachrichten über die aktuellsten Nachrichten aufs Smartphone schicken kann.

Die meisten Rückrufe entfallen nach Angaben des BVL auf Lebensmittel. Von den bis zum 23. Oktober 236 veröffentlichten Meldungen gingen 208 auf sie zurück. Danach folgen Bedarfsgegenstände (25), gefolgt von kosmetischen Mitteln (3). Diese Tendenz der Verteilung lässt sich auch im Vorjahr zeigen: 2023 fielen bei 310 Veröffentlichungen 269 auf Lebensmittel, 28 auf Bedarfsgegenstände und 13 auf kosmetische Mittel.

Darum nehmen die Rückrufe zu

"Seit 2011 gab es insgesamt mehr als 2.500 Meldungen auf dem Portal. Im Jahr nach dem Start waren es 83, vergangenes Jahr lagen wir bei 310 Meldungen. Mit den Jahren ist die Zahl also gestiegen" erklärt das BVL auf MDR-Nachfrage. Wobei 2023 und bis jetzt auch 2024 auf dem Niveau der Vorjahre lägen.

"Die Analyse- und Testmethoden haben sich seit 2011 verbessert, sodass heutzutage auch geringste Verunreinigungen entdeckt werden", sieht das BVL als einen Grund. Auch Reduzierungen von zulässigen Höchstmengen von Zutaten in Produkten zum Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen führe zu mehr Meldungen. Letztlich habe sich auch das Bewusstsein vieler Unternehmen geändert: "Immer mehr Unternehmen sehen öffentliche Rückrufe als Teil eines verantwortungsvollen und transparenten Qualitätsmanagements und Bestandteil gelebter Lebensmittelsicherheitskultur."

Krankheitserreger Hauptgrund für zurückgerufene Lebensmittel

Bei den bisher für 2024 veranlassten Rückrufaktionen ist die Meldung durch Krankheitserreger begründet worden. Dies wurde bei 70 von 236 gelisteten Produkten ausgewählt. Danach folgen: gesundheitsschädliche Substanz, Fremdkörper und Allergene. Dabei können pro Artikel bis zu zwei Gründe angegeben werden. Zur möglichen Auswahl gehören auch "Irreführung und Täuschung", "Rückstände und Kontaminanten" und "sonstige Gründe". Bei aktuellen Fällen etwa wurde bei den sonstigen Gründen Verdacht auf Schimmel, zu hoher Anteil einer Substanz oder Erstickungsgefahr durch Verschlucken angegeben.

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | Umschau | 22. Oktober 2024 | 20:15 Uhr