Wohnen im Alter Pflegebedürftig und trotzdem zuhause

08. Juni 2023, 09:30 Uhr

Jahrhunderte lang lebten und wohnten unsere Vorfahren eng mit ihrer gesamten Familie zusammen – das ist heute anders. Der Anteil alter Menschen, die alleine leben, nimmt hierzulande zu. Klar ist, dass die meisten selbstbestimmt und möglichst lange gesund ihr Leben leben möchten. Denn, niemand denkt gerne darüber nach: Alt, krank und pflegebedürftig zu werden.

Wohnformen im Alter

Die meisten Menschen möchten lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen. Doch oft macht die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig darüber nachzudenken, wo man und wie man im Alter wohnen möchten. Von einem altersgerechten Umbau der eigenen Wohnung, des Hauses bis zur Senioren-Wohngemeinschaft oder dem betreuten Wohnen in einem Seniorenheim, gibt es verschiedene Wohnformen im Alter:

  • Wohnen zuhause
  • Wohnen zuhause und bei Bedarf mit ausgewählten Pflegeleistungen
  • Betreutes Wohnen in einer Seniorengemeinschaft
  • Senioren-Wohngemeinschaft (Senioren- WG)
  • Pflegeheim

Organisieren Sie Hilfsmittel, die den Alltag leichter machen – hier einige Tipps: Pflegebett:
Dafür brauchen Sie ein Rezept vom Arzt. Darauf sollte vermerkt sein, dass das Bett "behindertengerecht" sein muss.
Lassen Sie sich in einem Sanitätshaus oder bei einem Pflegedienst beraten.

Rollator:
Auch dafür brauchen Sie ein Rezept. Dieses können Sie in einem Sanitätshaus einlösen. Wichtig: Je nach Handicap gibt es verschiedene Modelle. Individuelle Beratung ist sehr wichtig. 

Pflegehilfsmittel:
Dazu gehören z.B. Betteinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe: Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt es einen Anspruch auf solche Pflegehilfsmittel, die für den täglichen Verbrauch sind.  

Hausnotruf:
Ein Funksender am Arm, um den Hals sendet im Ernstfall Signale an die Notrufzentrale, die dann Helfer vorbeischickt. Bei genehmigtem Pflegegrad trägt die Kasse in der Regel die Kosten (Basistarif, Anschluss) oder zumindest einen Teil davon.

Inkontinenzmittel:
Auch hierfür übernimmt die Krankenkasse die Kosten, falls ein Rezept vorliegt. Auf dem sollte Diagnose, Schweregrad und Menge vermerkt sein. Die Kasse schließt einen Vertrag mit Lieferanten, die dann die Hilfsmittel -  in der Regel -nach Hause liefern.

Zuhause Wohnen im Alter – was spricht dafür und was dagegen?

"Einen alten Baum verpflanzt man nicht" – viele Menschen bevorzugen im Alter das Leben in der eigenen Wohnung. Doch oft werden die alltäglichen Aufgaben im gewohnten Umfang immer schwieriger und dann ist Hilfe gefragt.

Es gibt geeignete Maßnahmen für die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens

  • ambulante Pflegedienste
  • Mahlzeitenservice
  • Hausnotrufsystem
  • Putz- oder Haushaltshilfe 

Die Vorteile:

Senioren und Seniorinnen bleiben in ihrer gewohnten Umgebung und müssen sich wegen eines anstehenden Umzugs nicht von Erinnerungsstücken oder netten Nachbarn trennen. 

Problematisch in der Wohnung sind oft Stolperfallen, Treppen, zu schmale Türen oder schlecht erreichbare Waschgelegenheiten. Wichtig ist ein möglicher altersgerechter Umbau der Wohnung, z.B. der Einbau eines Treppenlifts.

Der Nachteil:

Mangelnde Mobilität sorgt häufig für Isolation und Einsamkeit!  

Was tun, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird?

Hier finden Sie Unterstützung, wenn jemand aus dem Krankenhaus pflegebedürftig entlassen werden soll:

Sozialdienst: Jede Klinik muss sich um die Nachsorge der Patienten kümmern. Dafür zuständig sind Mitarbeiter des Sozialdienstes oder der Pflegeüberleitung der Klinik. Sie können auch helfen, einen Antrag für eine Reha oder einen Pflegegrad zu stellen, kennen auch Pflegedienste und organisieren Hilfsmittel.

Arzt in der Klinik: Sprechen Sie rechtzeitig mit dem behandelnden Arzt über den Entlassungstermin, über mögliche Therapien. Fragen Sie auch nach notwendigen Arzneien für die nächsten Tage und lassen Sie sich einen Arzt-Kurzbrief für den Hausarzt mitgeben.

Hausarzt: Informieren Sie den Hausarzt über die Erkrankung, damit er rechtzeitig nötige Hilfsmittel verordnen kann und er stellt auch das Rezept für die nötigen Medikamente aus. Besprechen Sie mit dem Hausarzt den Pflegebedarf. Seine Einschätzung und ärztlichen Befunde helfen dem MDK – dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Pflegeberater: Beziehen Sie Profis bei der Pflege mit ein. Hinweise erhalten Sie bei der Krankenkasse, Wohlfahrtsverbänden, Pflegestützpunkten oder Sie fragen den Hausarzt.

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Damit Leistungen von der Pflegekasse in Anspruch genommen werden können, muss ein Antrag gestellt werden. So geht’s:

Antrag stellen und zwar an die Pflegekasse des Angehörigen, sie ist an die Krankenkasse angegliedert (formloses Schreiben mit Datum genügt, Kopie machen). Der Versicherte muss unterschreiben.

Antrag ausfüllen: Wenn die Pflegekasse das Antragsformular zugeschickt hat, füllen Sie es aus - am besten mit einem Pflegeexperten, der die Fachausdrücke kennt und erläutert. Das Formular, unterschrieben vom Versicherten, an die Pflegekasse zurückschicken.

Gutachter (MDK): Ein beauftragter Gutachter (vom MDK), beauftragt durch die Pflegekasse, kommt ins Haus und ermittelt den Grad der Pflegebedürftigkeit.

Beim dem Besuch des Gutachters, der angekündigt sein muss, spricht der Gutachter natürlich mit dem Pflegebedürftigen und notiert, wie mobil dieser noch ist und welche Hilfe er bei alltäglichen Arbeiten braucht. 

Pflegegrade

Statt drei Pflegestufen gibt es seit mehreren Jahren fünf Pflegegrade. Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte erst einen Pflegegrad beantragen.

Welcher Pflegegrad kommt für Sie oder einen Angehörigen in Frage?

Diese Frage müssen Sie persönlich nicht beantworten, sondern die zuständige Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist. Die zuständige Pflegekasse beauftragt einen Gutachter, der die Begutachtung dem Zuhause oder auch im Pflegeheim durchführt. Dabei ist es einerlei, ob man als Antragsteller privat oder gesetzlich versichert ist.

Beide Pflegeversicherungsarten arbeiten mit Gutachtern des Medizinischen Dienstes (MD) oder mit dem medizinischen Dienst der Privaten zusammen.
Hier finden Sie weitere Informationen vom Bundesgesundheitsministerium zu den Pflegegraden.

Woher erfahre ich den Pflegegrad?

Das Gutachten des MD geht automatisch an die Pflegekasse – Sie müssen sich nicht kümmern. Die Pflegekasse prüft die Unterlagen, entscheidet, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, und teilt dem Betreffenden den Pflegegrad mit.

Und wenn der Bescheid abgelehnt wird?

Gehen Sie für/mit Ihrem Angehörigen in Widerspruch. Lehnt die Kasse den Pflegeantrag ab, kann der Versicherte innerhalb von vier Wochen (schriftlich!) Widerspruch einlegen.

Wichtig: Ziehen Sie einen Experten hinzu, denn der Widerspruch muss begründet sein. Wenn der MD erneut eine Absage erteilt, ist das Sozialgericht zuständig.

MDR

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 08. Juni 2023 | 17:00 Uhr

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