Der Redakteur | 13.06.2022 Warum werden bei Alkohol keine Zutaten aufgelistet?

13. Juni 2022, 19:13 Uhr

Mathias Löffler aus der Nähe von Erfurt hat sich bei unserem Redakteur Thomas Becker gemeldet. Er fragt: "Warum steht auf alkoholischen Getränken keine Zutatenliste?"

Es ist tatsächlich so, dass laut Lebensmittel-Informationsverordnung bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholvolumen von mehr als 1,2 Volumenprozent weder Zutatenliste und Nährwerttabelle auf die Flasche gedruckt werden müssen. Kleine Ausnahme: Bier. Das Zutatenverzeichnis fällt aber mit Hopfen, Malz, Hefe und Wasser vergleichsweise kurz aus.

Eine richtige Begründung für die Sonderstellung der restlichen Alkoholika hat die EU-Kommission offenbar auch nicht gefunden und nun laufen aktuell die Vorbereitungen und Gespräche mit der Branche, das zu ändern. In welcher Form dann am Ende welches Produkt "geziert" wird, das ist eine der Fragen, wo ist zum Beispiel eine volle Tabelle nebst Zutatenliste sinnvoll und wo reicht ein QR-Code aus.

Ich denke nicht, dass es vor 2023 etwas wird, aber da ist auf jeden Fall Bewegung drin.

Carola Clausnitzer, Lebensmittelwissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale

Wo steht heute, was drin ist?

Aktuell ist man als interessierter Verbraucher leicht überfordert. Immerhin könnte man aber aus der EU-Verordnung 2019/787 herauslesen, dass zum Beispiel vielen alkoholischen Getränken keine Aromen zugesetzt werden dürfen. Dazu gehören Getreidespirituosen zum Beispiel, Branntwein, Brandy, Weinbrand oder Obstbrand. Anders sieht es beim Likör aus. Da ist laut EU-Verordnung der "Zusatz von süßenden Erzeugnissen und einem oder mehreren Aromen, Erzeugnissen landwirtschaftlichen Ursprungs oder Lebensmitteln" erlaubt.

Bei der Herstellung von Likör dürfen Aromastoffe und Aromaextrakte verwendet werden.

EU-Verordnung 2019/787

Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe ist bei einigen Produkten erlaubt, nicht aber beim Wodka. Der darf nicht gefärbt, aber "zur Abrundung des endgültigen Geschmacks" gesüßt werden. Allerdings nicht mehr als acht Gramm "süßende Erzeugnisse je Liter".

Zwei kleine Gläser Wodka mit sauren Gurken und Brotscheiben auf einem Holztisch.
Darf gesüßt, aber nicht gefärbt werden: Wodka. Bildrechte: Colourbox.de

Was muss denn bei Lebensmitteln drauf stehen?

Laut Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011 müssen die Pflichtangaben lesbar sein, das Lebensmittel muss klar bezeichnet sein und die Zutaten müssen in jedem verpackten Lebensmittel ausgewiesen werden. Hinzu kommen die wichtigsten 14 Allergene (die auch jetzt schon auf Alkohol stehen müssen, wenn sie enthalten sind), die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Anschrift des Verantwortlichen, gegebenenfalls die Herkunft des Produkts, der Alkoholgehalt und dann die Nährwertkennzeichnung. Das sind die sogenannten "Big 7", die seit dem 13. Dezember 2016 verbindlich sind.

Nährwertangaben auf einer Getränkeverpackung
Die Nährwerttabelle verrät, wie viel Prozent eines Bestandteils im Produkt enthalten sind. Bildrechte: imago/CHROMORANGE

In der Regel ist das eine Tabelle, deren Werte der besseren Vergleichbarkeit wegen auf 100 Gramm oder Milliliter bezogen sein müssen. Für die namensgebenden beziehungsweise wertgebenden Bestandteile sind auch noch Prozentangaben erforderlich, deshalb ist bei einer Schoko-Nusscreme der Anteil von Nüssen und Kakao angegeben. Dass Zucker aber der Hauptbestandteil ist, das kann man daran erkennen, dass der Zucker an erster Stelle steht.

Das ist grundsätzlich so, die Reihenfolge der Zutaten ist vom Anteil her absteigend festgelegt. Beim Zucker kann man über die Nährwerte auch die genaue Menge errechnen, denn in der kleinen Nährwerttabelle muss der Zucker gesondert aufgeführt werden. Sind es also 51 Gramm pro 100 Gramm, dann schaufeln wir uns bei unserer morgendlichen Ladung Nussnugatcreme mehr als die Hälfte Zucker aufs Brot.

Was sind die "Big 7"?

Zu den "großen Sieben" gehören der Brennwert (Kalorien), Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, (davon) Zucker, Eiweiß und Salz. Vitamine und andere Nährwerte wie Ballaststoffe müssen angegeben werden, wenn damit geworben wird.

Und es gibt noch weitere Besonderheiten bei raffinierten Fetten oder zum Einfrieren und zum Auftauen. Bei der künftigen Kennzeichnung unserer alkoholischen Getränke dürften aber vor allem bei den Kalorien und beim Zucker ein paar Überraschungen lauern. Nicht jedes "leichte Sommergetränk" wird dann noch seinen so luftig leichten Charakter behalten.

MDR

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 13. Juni 2022 | 16:10 Uhr

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