Scheunenfunde & Co. Fakten zur Garage: So lagern Sie Ihr Auto richtig

27. Juli 2022, 11:00 Uhr

Die Garage ist eines Autoliebhabers beste Freundin. Auto-Experte Andreas Keßler weiß, was es bei der Nutzung zu beachten gilt, was erlaubt ist und was nicht – und gibt außerdem Tipps, wie Sie bei überraschenden Scheunenfunden handeln sollten.

Andreas Keßler
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Die Garage – für viele Auto-Fans ist das ein wahrer Sehnsuchtsort. Die Wohnung für das geliebte Fahrzeug, ein Ort der inneren Einkehr und der (Auto-)Säuberung.

So mancher hat aus seiner Garage ein Wohnzimmer gemacht, mit Kühlschrank, Fernseher und Teppich. Dem "Schätzchen" auf vier Rädern soll es an nichts fehlen, aber dem Besitzer über die Pferdestärken auch nicht.

Die Fakten zur Auto-Garage:

  • Garagen sind vom Baurecht ausschließlich zur Unterstellung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen bestimmt. Die Nutzung als Lagerraum, Werkstatt, Büro etc. ist daher illegal und nicht gestattet.

  • In Garagen abgestellte Kraftfahrzeuge müssen fahrbereit und zum Verkehr zugelassen sein. Die Lagerung eines "Teileträgers" verstößt gegen Bau- und Abfallrecht!
  • Kleine Kontroll- und Wartungsarbeiten sind jederzeit zulässig! So kann z.B. bei vorhandenem Stromanschluss die Batterie mit einem Ladegerät verbunden werden.
  • Kraftstoffe dürfen nur in begrenztem Umfang in Garagen gelagert werden. Zulässig sind höchstens 200 Liter Diesel und 20 Liter Benzin in verschlossenen und feuerfesten Gefäßen.
  • Öl, Kühlerfrostschutz und Bremsflüssigkeit sind (insbesondere in angebrochenen Gebinden) nur begrenzt lagerfähig. Benutzte oder überalterte Betriebsflüssigkeiten sind Sondermüll und müssen entweder beim Kfz-Ersatzteilhandel, bei dem sie gekauft wurden, oder lokal zuständigen Abfall-Annahmestellen entsorgt werden.

Vorhang auf, der Spaß beginnt!

In manchen Garagen verbirgt sich noch Erstaunliches: Immer wieder werden in Scheunen und Garagen von geerbten Immobilien neben Müll und Schrott Sachen entdeckt, die vor Jahrzehnten von längst verstorbenen Vorbesitzern abgestellt und dann vergessen wurden.

Ob es sich dann um einen "Scheunenfund" mit Potential zum teuren Oldtimer oder hochpreisigen Kunstgegenstand oder doch nur um aufwändig zu entsorgenden Sondermüll handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Leider hat der Begriff in letzter Zeit eine gewisse Eigendynamik entwickelt: Es gibt immer mehr Verkaufsangebote, die das Prädikat "Scheunenfund" tragen, um einen Oldtimer als besonders original erhalten und damit wertvoll zu klassifizieren. Natürlich ist nicht jede verstaubte Karre ein teures Einzelstück, und natürlich birgt nicht jede halbverfallene Scheune unglaubliche Schätze! Der wahre Schatz ist das ungläubige Erstaunen, wenn nach Jahrzehnten morsche Tore geöffnet werden und endlich wieder Licht auf das fällt, was dort die Zeiten überdauert hat!

Wenn der Entdecker solcher Preziosen dann auch noch Spaß an der Rettung und Wiederinbetriebnahme einer alten Werkzeugmaschine, eines alten Grammophons oder eines Porsche aus den 60ern hat, dann ist er in einer beneidenswert glücklichen Lage!

Quelle: MDR um 4

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 27. Juli 2022 | 17:00 Uhr

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