Autoverkäufer spricht mit einem Kunden
Bildrechte: imago/Westend61

Tipps vom Autoexperten Privatkauf - mit oder ohne Risiko?

16. März 2022, 09:55 Uhr

Wer einen Wagen aus privater Hand kauft, bekommt in der Regel keine Garantie oder Gewährleistung. Heißt es doch: Gekauft wie gesehen. Aber hat der Käufer wirklich keine Möglichkeit, sich bei unerkannten, nicht angegeben Schäden oder sofort auftretenden Reparaturen das Geld zurückzuholen? Bleibt also auf den Kosten sitzen? Damit das nach Möglichkeit nicht passiert, gibt Autoexperte Andreas Keßler genaue Tipps, was bei einem Autokauf von privat an privat zu beachten ist.

Ist der Autokauf von Privat die berühmte "Katze im Sack"?

Der Wunsch nach einem eigenen Auto ist so groß wie nie – allen anderslautenden Äußerungen aus der Politik zum Trotz! Dummerweise stockt der Nachschub etwas – die Lieferkettenproblematik, die Chipkrise und zuletzt der Ausfall von ukrainischen Zulieferern bremsen die Industrie gerade aus.

Mann im Anzug steht vor einer auf einem Stapel Euro Geldmünzen aufgebockten dunklen Luxuslimousine
Bildrechte: imago/Ralph Peters

Die Nachfrage konzentriert sich deshalb auf das, was am Markt erhältlich ist: Gebrauchtwagen! Dieser Boom bleibt nicht ohne Auswirkung auf die Preise. Wer heute ein gebrauchtes Auto kauft, zahlt nicht selten 10 Prozent mehr dafür als für ein vergleichbares Fahrzeug vor einem Jahr.

Um trotzdem noch ein Schnäppchen machen zu können, muss man auf dem privaten Verkäufermarkt suchen. Das spart oft viel Geld, ist aber nicht ganz risikolos….
Wer nicht weiß, was sein Auto noch für einen Wert hat, kann den Wagen durch eine Prüforganisation prüfen lassen. Dies ist möglich bei Prüfzentren wie der DEKA, dem ADAC, dem TÜV und bei Vertragssachverständigen. Dabei wird ein Untersuchungsprotokoll erstellt und dies macht das Auto besser verkäuflich.

Wer einen guten Preis für sein Auto haben will, muss putzen!

Vor dem Verkauf steht die Putz- und Fotografier- Arbeit auf dem Stundenplan! Wer Interessenten für sein Auto sucht, muss es attraktiv machen. Dazu gehören gute Fotos eines sauberen Autos.

Bei jüngeren und damit hochwertigeren Fahrzeugen lohnt immer der Besuch beim Autoaufbereiter, der aus der Raucherkutsche wieder ein properes und wohlriechendes Auto macht.

Wenn das "Model" dann fertig ist, kann das Blitzlichtgewitter beginnen. Aber: Bitte keine Handy-Bilder! Nichts ist ärgerlicher, als völlig verpixelte Bilder mit Schlagschatten und halben Fingern im Bildvordergrund. Mit etwas Mühe, einem sonnigen Standplatz und einer vernünftigen Kamera bekommt man Bilder hin, die das Auto von seiner besten Seite zeigen. Dazu gehört auch der Motorraum, das Gepäckabteil und aussagekräftige (!) Bilder vom Innenraum und dem Kombiinstrument. Ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1000 Worte.

Gewährleistung? Gewährleistung!

Die Sache mit der gesetzlichen Gewährleistung ist nicht nur für Profihändler ein wichtiges Thema! Der Gesetzgeber verlangt nämlich auch von einem privaten Verkäufer eine Gewährleistung, wenn er die Gewährleistung nicht explizit ausschließt!

So sieht´s beim Kauf von einem privaten Verkäufer aus:

  • Das Auto wird billiger sein als ein vergleichbares Fahrzeug vom Händler
  • Der Verkäufer muss keine Gewähr für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges geben
  • Auf dem privaten Automarkt findet man Autos, mit denen sich der Gebrauchtwagenhandel nicht beschäftigt (sehr alte, schlecht gepflegte oder defekte Autos zum "selber fertig machen")
  • Nicht jeder Privatverkauf ist wirklich einer! Vorsicht vor "Kommissionsgeschäften" von Autohändlern. So mancher will sich um die gesetzliche Gewährleistung herum mogeln....
  • Private Autoverkäufer können schwierig sein! Ein Profi macht den Autokauf schnell und einfach, bietet z.B. Zulassungs- und Überführungsservice und vor allem die gesetzliche Gewährleistung an.
  • Beim Kauf eines Autos von einem privaten Verkäufer erfährt man oft mehr über das Leben des Autos. Beim Profi ist das Auto nur eins von vielen, beim privaten Vorbesitzer "Das Auto"!

Das ist unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 433ff geregelt. In der Praxis wird in einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten also der Passus "gekauft wie besichtigt u. Probe gefahren unter Ausschluss der gesetzl. Gewährleistung" stehen.

Ein Kaufvertrag liegt zur Unterschrift bereit.
Bildrechte: imago/McPHOTO

Sollte im Kaufvertrag allerdings auch stehen, dass es sich um ein unfallfreies Auto oder ein Fahrzeug mit einem Austauschmotor handelt und diese „zugesicherten Eigenschaften“ später als unwahr auffliegen, muss der Verkäufer dafür geradestehen.

Nicht rechtens ist ein Ausschluss der Gewährleistung außerdem, wenn arglistig Mängel verschwiegen oder Eigenschaften einer Sache vorgespiegelt werden, die gar nicht vorliegen.

Quelle: MDR um 4

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 16. Februar 2022 | 17:00 Uhr

Mehr aus dem Bereich Mobilität

Weitere Ratgeber-Themen