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Eine Registrierung für den Kulturpass ist ab dem 18. Geburtstag möglich. Es gibt ihn allerdings nur für den Jahrgang 2005. Bildrechte: IMAGO / blickwinkel

Neu ab JuniNicht verpassen: Geld vom Staat, Reisen mit der Bahn und Corona-Hilfen

02. Juni 2023, 16:11 Uhr

Ein neues Bau-Förderprogramm für Familien startet. Der Kulturpass für 18-Jährige mit einem Guthaben von 200 Euro kommt. Bei einigen Verspätungen mit der Bahn gibt es keine Entschädigung mehr. Für Corona-Hilfen wird nun die Schlussabrechnung fällig. Mehr dazu und weitere Änderungen für Verbraucher im Juni gibt es hier.

von Carmen Brehme, MDR Wirtschaftsredaktion

Änderungen beim Fahrgastrecht im Bahnverkehr

Bei Zugverspätungen durch höhere Gewalt – etwa bei Unwetter – gibt es ab 7. Juni 2023 keine Entschädigung für Reisende mehr. Grund dafür ist eine neue EU-Regelung, die dann in Kraft tritt.

Erleichtert werden soll die Mitnahme von Fahrrädern in Fernzügen. Vier Stellplätze müssen dann in jedem Zug vorhanden sein. Wie viele davon noch frei sind, sollen Fahrgäste online abrufen können. Geplant ist ein weiterer Ausbau der Mitnahmekapazitäten für Drahtesel. "Reisende haben künftig ein Recht darauf, ihr Fahrrad in Fern- und Regionalzügen mitzunehmen", so die Pläne der Bundesregierung.

Benötigte Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen, etwa beim Ein-, Aus- und Umsteigen, müssen mit weniger Vorlauf angemeldet werden. Die dafür verankerte Frist verkürzt sich von 48 auf 24 Stunden. Dies gilt dann EU-weit auch für Regionalzüge.

Betreiben ein Bahnunternehmen oder dessen 100-prozentige Tochterunternehmen mehrere Teilstrecken, die Reisende mit Fern- und Regionalzügen zurücklegen wollen, haben Fahrgäste mit der neuen EU-Verordnung das Recht auf eine Fahrkarte über die ganze Strecke. Das stärkt die Rechte von Fahrgästen bei möglichen Ansprüchen auf eine Entschädigung durch Verspätung – diese richtet sich nach der Verzögerung, die zum Zielort aufgetreten ist.

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Kulturpass zum 18. Geburtstag: Geschenk mit 200-Euro-Budget

Alle, die dieses Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, bekommen als Geschenk von der Bundesregierung einen Kulturpass mit einem Wert von 200 Euro. Wer ihn haben will, muss sich dafür auf der Kulturpass-Webseite per Online-Ausweis-Verfahren registrieren.

Das Guthaben wird nicht ausgezahlt, sondern kann für verschiedene Dinge eingelöst werden. Dazu zählen Konzerte, Kinobesuche, aber auch Bücher und Schallplatten. Mit dem Kulturpass kann man aus den Angeboten wählen, die von Kulturschaffenden dafür zur Verfügung gestellt werden. Ab Mitte Juni ist die Registrierung für den Kulturpass möglich – ab dem 18. Geburtstag.

Corona-Warn-App im Ruhemodus

Die Corona-Warn-App wird ab 1. Juni mit der Version 3.2. in einen "Ruhemodus" versetzt. Aufgrund der entspannten Corona-Lage sei die App zur Kontaktverfolgung nicht mehr nötig, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Weiterhin genutzt werden können jedoch noch die Impfzertifikate und persönliche Aufzeichnungen im dortigen Tagebuch. Die App sei bisher 48 Millionen Mal heruntergeladen worden. Ab Juni soll dies nicht mehr möglich sein. Sollte es nötig werden, könne die App wieder "geweckt" werden. Wer die App löschen will, sollte gegebenenfalls die Impfzertifikate sichern. Die Warn-Funktion war bereits zum 1. Mai abgeschaltet worden..

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld noch bis 30. Juni

Noch bis Ende Juni gilt die Sonderregelung für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Damit kann Kurzarbeitergeld bereits dann gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent (statt regulär ein Drittel) der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind. Beschäftigte müssen zudem keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen. Die Sonderregelung gilt auch für Leiharbeiter.

Neues Bau-Förderprogramm für Familien

Ein neues Förderprogramm der Bundesregierung soll Familien mit Kindern finanziell dabei unterstützen, sich ein Eigenheim bauen oder kaufen zu können. Es heißt "Wohneigentum für Familien" und startet am 1. Juni. Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind sollen darüber einen zinsgünstigen Kredit bis maximal 240.000 Euro über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz bekannt als KfW-Förderbank, bekommen können.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen der Familie darf dabei nicht über 60.000 Euro liegen. Die Grenze steigt mit jedem weiteren im Haushalt lebenden minderjährigen Kind um 10.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird und dass der Neubau oder Erstkauf bestimmte klimafreundliche Kriterien erfüllt.

Früherkennungsuntersuchungen nachholen

Verschobene Früherkennungsuntersuchen für Kinder von ein bis sechs Jahren – also die U6, U7, U7a, U8 und U9 – können bis zum 30. Juni nachgeholt werden. Der Aufschub wurde aufgrund der vermehrten Infektionen der oberen Luftwege bei Kindern in der letzten Wintersaison eingeräumt und die vorgeschriebenen Untersuchungszeiträume deswegen bis zum 31. März ausgesetzt. 

EU-Verbandsklage stärkt Verbraucherschutz

Die seit 2018 möglichen Musterfeststellungsklagen halfen bereits mehrfach, Rechtsfragen klären zu lassen, die viele Menschen betreffen. Sich dadurch ergebende mögliche Forderungen musste jeder Betroffene dann aber einzeln einklagen. Hier geht die EU-Verbandsklage, die ab 25. Juni 2023 eingebracht werden kann, noch einen Schritt weiter: Verbraucherverbände können dann im Gerichtsverfahren auch direkt die Ansprüche einzelner Betroffener verfolgen.

Frist für Schlussabrechnung für Corona-Hilfen beachten

Unternehmer, die die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe in Anspruch genommen haben, müssen bis 30. Juni die Schlussabrechnung vorlegen. Erstellt worden sein muss diese – ebenso wie beim ursprünglichen Antrag – durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden unbürokratisch gewährt. Ob sie auch zu Recht gezahlt wurden, wird nun im Nachhinein geprüft. Wer keine Schlussabrechnung abgibt, muss die Hilfe zurückzahlen.

Patentschutz nun EU-weit geregelt

Am 1. Juni nimmt das einheitliche Patentgericht der EU seine Arbeit auf und das europäische Einheitspatent tritt in Kraft. Damit soll das Patent nicht mehr in jedem einzelnen Mitgliedsstaat für gültig erklärt werden müssen.

Das einheitliche Patent der EU gilt in den Ländern, die bislang dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beigetreten sind. Das sind bisher 17 Mitgliedstaaten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz sind das Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Weitere Länder können sich anschließen.

Schutz für Whistleblower in der Firma

Unternehmen und Behörden mit mindestens 50 Beschäftigten müssen interne Meldestellen einrichten, bei denen Rechtsverstöße durch Mitarbeiter gemeldet werden können, ohne dass Repressalien von ihnen befürchtet werden müssen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, was noch im Mai geschehen soll, tritt es einen Monat später in Kraft.

Die gemeldeten Verstöße im beruflichen Umfeld können sich zum Beispiel auf verletzte Vorschriften beim Arbeits- und Gesundheitsschutz beziehen, aber auch auf Bereiche wie Mindestlohn, Wettbewerbsrecht, Lebensmittelsicherheit und Vergaberecht. Unter die Schutzregeln fallen "Whistleblower" auch bei Hinweisen auf sich verfassungsfeindlich äußernde Beamte. Die Identität der Hinweisgebenden muss vertraulich bleiben, Repressalien wie Kündigung, Abmahnung oder Mobbing gegen Whistleblower sind verboten.

Der Bund will auch eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz einrichten. Auch die Länder können das tun. Anonymen Hinweisen muss allerdings nicht nachgegangen werden. Nach Angaben der IHK müssen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten werde noch eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt.

Anmerkung der Redaktion: Das Gesetz wurde am 2.6. im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 2.7. in Kraft getreten.

Nato-Kampfflugzeugtraining im deutschen Luftraum

Wenn es Mitte Juni etwas belebter im Luftraum wird, nicht erschrecken: Vom 12. bis 23. Juni findet das Nato-Manöver "Air Defender 23" statt. Das ist "die größte Verlegeübung von Luftstreitkräften seit Bestehen der Nato", erklärt die Bundeswehr auf ihrer Homepage. 10.000 Soldaten und Soldatinnen aus 25 Nationen mit 220 Luftfahrzeugen seien dann im europäischen Luftraum unterwegs.

In Deutschland betrifft das die Lufträume Nord, Süd und Ost. Die deutsche Luftwaffe erkärte auf Anfrage von MDR AKTUELL: "Geübt wird das Verlegen von Luftstreitkräften über große Entfernungen. Zum Beispiel von den USA nach Deutschland. ... Ziel der Übung ist die glaubhafte Abschreckung möglicher Aggressionen." Die Planungen zu "Air Defender 23" haben bereits 2018 begonnen. "Deutschland übernimmt die Rolle eines Verteidigungsknotenpunkts innerhalb Europas", so die Bundeswehr. Es werde dadurch in Teilen Deutschlands zu vermehrtem Fluglärm kommen.

Neuerungen der letzten Monate im Überblick

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Mai 2023 | 17:45 Uhr