Symbolfoto Gaskosten - Heizungsthermostat zwischen brennenden Euroscheinen
Mieter und Mieterinnen bekommen den Dezember-Abschlag für die Heizkosten mit der nächsten Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben. Damit sollen die gestiegenen Energiepreise abgefedert werden. Bildrechte: IMAGO/Christian Ohde

Neu ab Dezember Energiepreispauschale, Einmalzahlung der Heizkosten, Corona-Impfpflicht

05. Dezember 2022, 10:39 Uhr

Im Dezember gibt es die Energiepreispauschale nun auch für Rentner. Der Staat übernimmt die Dezember-Abschlagszahlung für die Heizkosten. Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht läuft aus. Mehr dazu und weitere Neuerungen für Verbraucher und Verbraucherinnen gibt es hier.

Corona-Impfung: einrichtungsbezogene Pflicht endet

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus läuft mit Ende des Jahres aus. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern mussten laut Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes seit 15. März 2022 eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen. Das galt auch für Personal in Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen.

Wer dies nicht tat, musste mit Strafen bis hin zum Berufsverbot rechnen. Das Auslaufen der Regelung erklärt das Gesundheitsministerium mit der aktuellen Infektionslage. Es werde damit gerechnet, dass zum Jahreswechsel "die Variante BQ1.1 oder ähnliche Varianten" vorherrschschend sein werden. Eine Impfung könne weiter vor schweren Verläufen schützen, aber nur noch begrenzt eine Ansteckung verhindern. "Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung", heißt es dazu vom Ministerium.

Energiepreispauschale für Rentner

Bis zum 15. Dezember soll die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an Rentner und Rentnerinnen mit Wohnsitz in Deutschland ausgezahlt werden. Dazu muss kein Antrag gestellt werden, das Geld landet automatisch auf dem Konto, die Einmalzahlung unterliegt der Steuerpflicht. "Ob es tatsächlich zu einer höheren steuerlichen Belastung oder überhaupt zu einer Steuerfestsetzung kommt, hängt von den individuellen Verhältnissen im Einzelfall ab. Eine Steuerveranlagung für das Jahr 2022 wäre im Einzelfall erstmalig erforderlich, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen – anders als in den Vorjahren – im Jahr 2022 den Grundfreibetrag überschreiten (Jahr 2022: 10.347 Euro)", erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf ihrer Homepage. Eine Anrechnung auf einkommensabhängige Sozialleistungen erfolgt nicht.

"Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat", erklärt die Bundesregierung. Erst im Januar werde die Auszahlung an Leistungsberechtigte erfolgen, die im Laufe des Dezembers ihre Rente beziehen.

Hinweis der Redaktion: Gegebenenfalls anfallende Steuern bei der Einmalzahlung werden nicht automatisch von der Rentenkasse abgezogen, wie es in der früheren Fassung des Artikel hieß. Den Fehler haben wir korrigiert.

Einmalzahlung der Heizkosten

Um Gas- und Fernwärmekunden bei den steigenden Energiepreisen finanziell zu entlasten, übernimmt der Staat die Abschlagszahlung für die Heizkosten im Dezember. Die sogenannte Dezemberhilfe gibt es sowohl für Privathaushalte als auch für kleine Betriebe, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas beziehen und dies nicht "zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung" nutzen, wie die Bundesregierung erklärt.

Wer monatlich seine Abschläge selber überweist, braucht dies im Dezember nicht zu tun. Bucht der Anbieter monatlich ab, soll dies im Dezember entfallen. Abschlagszahlungen für den Dezember, die über die Miete erfolgen, sollen bei der nächsten Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben werden. Die Höhe der Einmalzahlung orientiert sich am im Septemberabschlag zugrunde gelegten Verbrauch. Damit soll verhindert werden, dass im Dezember unnötig mehr Energie verbraucht wird, um eine höhere Bezuschussung vom Staat zu erhalten.

Unabhängig vom Jahresverbrauch ebenfalls berechtigt - zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder anderer Leistungsanbieter
- Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe
Quelle: Bundesregierung

Öffentlicher Dienst der Länder: Tarifbeschäftigte bekommen mehr Geld

Tarifbeschäftigte der Länder bekommen ab Dezember 2,8 Prozent mehr Lohn. Für Azubis, Praktikanten und Studierende im öffentlichen Dienst gibt es monatlich 50 Euro obendrauf, im Gesundheitswesen 70 Euro. Ausgenommen sind die Tarifbeschäftigten in Hessen. Das Land gehört der Tarifgemeinschaft der Länder seit 2004 nicht mehr an. Der Tarifabschluss wurde auch übernommen für Beamte und Beamtinnen der Tarifgemeinschaft der Länder. Informationen zum Übertragungszeitpunkt auf den Beamtenbereich hat der Deutsche Beamtenbund zusammengestellt.

(In einer früheren Fassung fehlte der Hinweis, dass das Land Hessen nicht Teil der Tarifgemeinschaft der Länder st.)

Geschenke zum Fest rechtzeitig verschicken

Wer Weihnachtsgrüße per Post verschickt, sollte dies nicht zu spät tun.

Das sind die Abgabe-Fristen bei der Deutschen Post, damit die Sendungen garantiert noch vor dem Fest ankommen:

  • Briefe und Postkarten innerhalb Deutschlands bis 22. Dezember
  • Briefe und Postkarten innerhalb Europas bis 14. Dezember
  • Briefe und Postkarten außerhalb Europas bis 7. Dezember
  • Päckchen und Pakete innerhalb Deutschlands bis 20. Dezember
  • Päckchen und Pakete innerhalb Europas bis 12. Dezember (Für einige Länder gelten auch spätere Fristen.)
  • Päckchen und Pakete außerhalb Europas bis 29. November

"Bitte beachten Sie, dass die Einlieferung vor der Filialentsorgung bzw. den auf den Briefkästen angegebenen Leerungszeiten erfolgen muss", betont die Deutsche Post.

Warntag am 8. Dezember

Nicht erschrecken: Am 8. Dezember soll jeder Handynutzer in Deutschland um 11 Uhr eine lautstarke Warnmeldung erhalten. Dies ist ein Probelauf für den Ernstfall und ein Test, ob derartige Informationen bei einer Gefahrenlage bei den Smartphone-Nutzern ankommen. Die Reichweite ist enorm: 68 Millionen Menschen in Deutschland besitzen ein Handy.

Für die Übermittlung der Nachricht wird keine Telefonnummer benötigt, auch ist dafür keine App erforderlich. Dies soll durch Cell-Broadcasting möglich sein.

Winterfahrplan der Deutschen Bahn

Ab 11. Dezember gilt der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn. Damit gehen mehr Züge auf die Strecke, aber auch die Preise steigen. Erstmals zum Einsatz kommt der ICE 3neo und verstärkt damit das ICE-Angebot, das 2023 noch ausgebaut werden soll. Dadurch sollen dann im Laufe des kommenden Jahres laut Angaben der Bahn 19.000 zusätzliche Sitzplätze auf Fernfahrstrecken vorhanden sein. Mit dem Winterfahrplan sollen bereits mehr und schnellere Züge auf vielbefahrenen Strecken eingesetzt werden.

Mit dem Fahrplanwechsel erhöht die Deutsche Bahn auch die Preise für Fernzugreisen. So steigen die sogenannten Flexpreise ab dem 11. Dezember um durchschnittlich 6,9 Prozent an. Die Preise für die drei Bahncard-Abos (25, 50, 100) werden um 4,9 Prozent teurer. Begründet wird dies auch mit den gestiegenen Energiekosten.

Mehr Schutz vor Telefonbetrug

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser vor Telefonbetrug geschützt werden. Seit dem 1. Dezember gilt das neue Telefonschutzgesetz, das die Netzbetreiber in die Pflicht nimmt. Es sieht u.a. vor, dass bei Anrufen aus dem Ausland keine deutsche Rufnummer angezeigt werden darf. Ausnahme sind allein Urlauber, die vorübergehend im Ausland sind und mit einer inländischen Rufnummer nach Deutschland anrufen. Zudem müssen die Anbieter Anrufe mit bestimmten Rufnummern abbrechen. So dürfen Fake-Anrufe mit den Notrufnummern 110 oder 112 gar nicht erst zugestellt werden. Teure Sonderrufnummern wie (0)900 oder (0)137, bei denen der Tarif beliebig hoch gesetzt werden kann, müssen abgebrochen werden.

Die Bundesnetzagentur erwartet jetzt einen Anstieg von Anrufen ohne angezeigte Rufnummer, weil die neue Regelung Telefonbetrügern das Anrufen mit gefälschten Nummern erschwert. Nach Aussage der Behörde heißt das aber natürlich nicht, dass Anrufe mit unterdrückter Nummer immer einen kriminellen Hintergrund hätten. Die Angerufenen sollten sich aber stets der Identität des Anrufers vergewissern.

Umweltbonus für Plug-in-Hybride entfällt

Die staatliche Förderung von Plug-in-Hybriden durch den Umweltbonus läuft 2022 aus. Damit soll es laut Bundesregierung dann ab kommendem Jahr nur noch Zuschüsse für Elektrofahrzeuge geben, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.

Das "Plug-In" im Namen steht dabei für das Laden an der Steckdose. "Hybrid", weil diese Autos zwei Antriebe besitzen: den klassischen Verbrennungsmotor und einen Elektromotor mit Batterie.

Steuervorteile für Autogas enden

Die Steuerbegünstigung für Autogas läuft zum Jahresende aus. Diese sollte eigentlich bereits 2018 enden, wurde aber 2017 noch einmal bis 31. Dezember 2022 verlängert. Der reguläre Steuersatz beträgt 409 Euro je 1.000 Kilogramm Flüssiggas und 22.09 Cent je Liter.

Achtung bei Tattoo und Haarentfernung

Wer sich ein Tattoo entfernen lassen möchte, kann die dafür übliche Laserbehandlung ab 31. Dezember nur noch bei approbierten Ärzten mit entsprechender Fachkenntnis durchführen lassen. Das ist durch das Strahlenschutzgesetz so geregelt. Das gilt für alle Arbeiten mit nichtionisierenden Strahlungsquellen, die bei unsachgemäßer Anwendung schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können – wie etwa die Beseitigung von Pigmentstörungen oder die Behandlung von Gefäßveränderungen.

Kosmetische Haarentfernungen unterliegen auch weiterhin nicht der Arztpflicht. Aber auch hier muss ab 31. Dezember ein Fachkundenachweis vorliegen, um die Behandlung an Kunden vornehmen zu dürfen. Das wird dann auch nötig für Einsatzbereiche mit Ultraschallanwendungen, Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern.

Ursprünglich sollten diese Änderungen bereits ab 31. Dezember 2021 gelten, aufgrund der Corona-Pandemie wurden sie um ein Jahr verschoben.

Support für Windows 10 Version 21H 1 läuft aus

Am 13. Dezember stellt Microsoft den Support für Windows 10 in der Version 21H 1 ein. Das System kann dann zwar weiter benutzt werden, Sicherheitsupdates wird es dann dafür aber nicht mehr geben. "Nach diesem Datum erhalten Geräte, auf denen diese Version ausgeführt wird, keine monatlichen Sicherheits- und Qualitätsupdates mehr, die Schutz vor den neuesten Sicherheitsbedrohungen enthalten", erklärt Microsoft.

Das Unternehmen empfiehlt Verbrauchern die Anwendung "der neuesten Version von Windows 10 oder Windows 11" zu installieren, um weiter unterstützt zu werden.

Der Jahresrückblick

Jahresvorschau für 2024
Bildrechte: Colourbox.de

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 30. November 2022 | 17:45 Uhr

Weitere Ratgeber-Themen