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Ab 1. September gelten viele Maßnahmen, um Energie zu sparen, damit das Gas im Winter nicht knapp wird. Bildrechte: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst

Neu ab September300 Euro Energiepauschale, E-Rezept kommt, mehr Geld in der Pflege

02. September 2022, 09:55 Uhr

Berufstätige bekommen im September einen Bonus von 300 Euro, Apotheken bundesweit müssen E-Rezepte entgegennehmen. Viele Beschäftigte in der Pflege bekommen mehr Geld. Und auch der Energiesparplan greift ab 1. September.

von Carmen Brehme, MDR Wirtschaftsredaktion

Energie-Sparplan: Licht aus, Heizung runter

Ab dem 1. September tritt die Energiespar-Verordnung in Kraft, die helfen soll, die Gasversorgung über den Winter abzusichern. Und Erdgas wird auch genutzt, um Strom zu erzeugen. Zu den Maßnahmen, die dann für sechs Monate gelten, gehören:

  • Mietklauseln, die eine bestimmte Raumtemperatur in Wohnungen vorschreiben, werden unwirksam.
  • Schwimm- und Badebecken von Privathaushalten dürfen nicht mehr beheizt werden. (Ausnahme: therapeutische Anwendungen)
  • Die Temperatur in Büros von Nichtwohn-Gebäuden darf 19 Grad nicht überschreiten.
  • Nicht regelmäßig genutzte Räume öffentlicher Gebäude, wie Flure, Foyers oder Technikräume, sollen nicht mehr beheizt werden – es sei denn, dies ist aus Sicherheitsgründen nötig. Ausnahmen gelten für soziale Einrichtungen.
  • Die Strahler an Gebäuden und Denkmälern, die rein dem Schmuck dienen, bleiben aus.
  • Leuchtreklame ist von 22 bis 16 Uhr untersagt.
  • Einzelhändler sollen die Türen beheizter Geschäfte nicht offen stehen lassen.


Im Oktober soll eine weitere Verordnung mit weiteren Sparmaßnahmen folgen, für deren Umsetzungen Vorlauf benötigt wird. Vorgesehen sind hier Bestimmungen zum Austausch bestimmter Wärmepumpen oder verpflichtender Checks von Gasheizungen. Deren Beschluss steht noch aus.

Lebensmittel online kaufen sicherer

Immer mehr Menschen kaufen auch Lebensmittel online ein. Ab September müssen Händler Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden elektronisch an die Behörden übermittelt werden, um Lieferketten schnell zurückverfolgen zu können. Dies "ist entscheidend für eine wirksame Gefahrenabwehr", betont die Bundesregierung. Damit wurde geltendes EU-Recht in deutsches Recht überführt und das Deutsche Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) angepasst. Auch die Kontrolle des Online-Handels mit verderblichen Lebensmitteln wurde verstärkt. Dafür dürfen Behörden anonym bei Anbietern Waren bestellen, um Stichproben zu machen.

Amazon: Prime-Dienst wird teurer

Ab September hebt Amazon die Gebühren für seinen Prime-Dienst an. Wer jährlich bezahlt, muss sogar fast ein Drittel mehr hinlegen: Statt 69 Euro kostet das Abo dann 89,90 Euro. Monatlich fällt die Steigerung geringer aus, da wird ein Euro draufgeschlagen, es werden dann 8,99 Euro abgebucht. "Die Änderung wird für Prime-Mitglieder frühestens mit Fälligkeit der nächsten Zahlung, am oder nach dem 15. September 2022 wirksam", erklärt das Unternehmen auf seiner Homepage. Amazon bietet Prime-Kunden und -Kundinnen einen kostenlosen Versand der Bestellungen, soweit die Produkte aus dem Prime-Angebot stammen. Im Angebot enthalten sind unter anderem auch Streamings von Musik und Videos und die Ausleihmöglichkeit von eBooks.

Vollständig geimpft mit zwei Impfungen nur noch bis Ende September

Nur noch bis zum 30. September gilt man mit zwei Impfungen als vollständig gegen das Coronavirus geimpft, danach sind drei Dosen eines in der EU anerkannten Impfstoffes nötig. Dabei muss dann die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein.

Nach zwei Einzelimpfungen hat man jedoch auch noch weiter den Vollschutz-Status:

  • wenn ein positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung vorgelegt werden kann
  • oder eine per PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion vor der zweiten Impfung
  • oder eine per PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Corona-Einreiseverordnung verlängert

Die gelockerten Nachweis- und Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland sind bis zum 30. September verlängert worden. So ist weiterhin kein Nachweis nötig, gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder daraufhin getestet zu sein. Die Regelung war zuvor bis zum 31. August befristet.

Weiterhin strengere Vorschriften gelten jedoch bei Einreisen aus einem Virusvariantengebiet hinsichtlich der Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen. Welche Regionen und Länder das sind, sollte man aktuell im Blick haben. Derzeit sind keine Gebiete als solche eingestuft.

Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus, neue kommen

Die bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sind bis 23. September befristet. Dann läuft das aktuelle Infektionsschutzgesetz aus. Am 16. September ist die erste Sitzung im Bundesrat nach der Sommerpause, dann soll über die Nachfolge-Verordnung abgestimmt werden. Zuvor muss sie noch am 8. September durch den Bundestag. Geplant ist dann unter anderem ab Oktober eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, in Fernzügen und Flugzeugen. Für Unternehmen soll es wieder eine Homeoffice-Angebotspflicht geben. Die Maßnahmen sollen dann bis 7. April gelten.

Mehr Geld in der Pflege

Der Mindestlohn in der Pflege steigt. Ab September erhalten Pflegehilfskräfte 13,70 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 14,60 Euro und Pflegefachkräfte 17,10 Euro. Weitere Erhöhungen sind zum 1. Mai 2023 und zum 1. Dezember 2023 geplant. "Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen", so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Corona-Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld

Einige pandemiebedingte Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hinsichtlich der Dauer und der Höhe sind bereits Ende Juni ausgelaufen. Noch bis Ende September können Unternehmen jedoch weiter Kurzarbeit anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall haben. Sonst ist dies bei einem Drittel der Belegschaft der Fall. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen, werden noch bis zum 31. Juli 2023 die Sozialversicherungsbeiträge zur Häfte übernommen, wenn Träger und Maßnahme bestimmte Kriterien erfüllen.

9-Euro-Ticket wieder Geschichte

Ab September ist das 9-Euro-Ticket nicht mehr zu haben, es war als Monatsticket für Juni, Juli und August befristet angeboten worden. Dies war ein Baustein von vielen aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung, um die teuren Energiepreise abzufedern. Über ein Nachfolger-Modell wird schon heftig diskutiert. Die Verkehrsminister der Länder haben den Bund aufgefordert, bald Vorschläge zu liefern. "Die hohe Nachfrage nach dem 9-Euro-Ticket hat deutlich gezeigt, dass der ÖPNV genutzt wird, aber auch die Qualität noch deutlich ausgebaut werden muss", betonte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Maike Schaefer, nun kurz vor Auslaufen des von vielen als Erfolg gefeierten Sondertarifs. "Eine der besten Ideen, die wir je hatten", bilanziert Bundeskanzler Scholz. "Wir haben uns vorgenommen, dass wir da etwas entwickeln, das demnächst kommt", erklärte er vor wenigen Tagen.

Energiepauschale wird ausgezahlt

Alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen im September einen einmaligen Bonus von 300 Euro, die Energiepreispauschale, oft auch verkürzt Energiepauschale genannt. Die Sonderzahlung wird vom Arbeitgeber automatisch mit dem Monatslohn gezahlt und muss ebenso versteuert werden. Auszubildende und Minijobber bekommen sie auch. Bei Selbstständigen wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt.

Einreise ohne Visum für Geflüchtete aus der Ukraine nun begrenzt

Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, können weiterhin ohne Visum nach Deutschland einreisen. Ab September wird die Visafreiheit jedoch auf 90 Tage begrenzt. Danach ist ein Aufenthaltstitel nötig, dieser muss innerhalb der Frist beantragt werden. Falls sich die Bearbeitung lange hinzieht, gilt der Antrag laut Angaben des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zur Ausstellung eines endgültigen Bescheids als Nachweis für einen "erlaubten Aufenthalt".

Apotheken müssen E-Rezept annehmen

Ab 1. September müssen die Apotheken bundesweit auch E-Rezepte entgegennehmen. In Pilot-Praxen und -Krankenhäusern in Westfalen-Lippe werden sie dann zuerst im Regelbetrieb ausgestellt. Dann soll es zum flächendeckenden Verfahren ausgeweitet werden. Dies war ab September auch für Schleswig-Holstein geplant. Die dortige Kassenärztliche Vereinigung verkündete rund eine Woche vor dem Starttermin, nicht mit bei der ersten Phase der Einführung des E-Rezeptes dabei zu sein. Andere Bundesländer sollen später folgen.

Um das E-Rezept vom Arzt bekommen zu können, braucht man eine spezielle App auf dem Smartphone. Diese wird von der Krankenkasse freigeschaltet, damit sie genutzt werden kann. Ein Vorteil des E-Rezeptes ist, dass das Rezept bereits vorab der Apotheke übermittelt werden kann und man sich unnötige Wege spart, falls das nötige Medikament noch bestellt werden muss.

Neuerungen der letzten Monate auf einen Blick

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. August 2022 | 17:45 Uhr