Brennende Geldscheine
Die immer weiter steigenden Gaspreise reißen immer größere Löcher in die Haushaltskassen von Privatpersonen, über Unternehmen, Kommunen, bis zur Bundesregierung. Bildrechte: imago/Christian Ohde

Neu ab Oktober Entlastung bei Heizkosten, Mindestlohn steigt, neue Fragen bei der Führerscheinprüfung

13. Oktober 2022, 18:32 Uhr

Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt. Der Mindestlohn steigt. Bei der Führerscheinprüfung gibt es einen neuen Fragenkatalog. Mehr dazu und welche Änderungen der Oktober noch für Verbraucher bringt, gibt es hier.

Frist für Abgabe der Grundsteuer-Erklärung verlängert (Update vom 13. Oktober)

Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken oder Wohnungen sollten ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022 beim jeweiligem Landesfinanzamt eine Erklärung zum Grundsteuerwert abgeben, denn ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Bundessteuerberaterkammer fordert eine Verlängerung der Abgabefrist. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte Ende August signalisiert, dies in Erwägung zu ziehen. Am 13. Oktober wurde die Frist nun bis Ende Januar 2023 verlängert.

Die Berechnung des Grundsteuerwertes erfolgte bisher auf Grundlage der Wertverhältnisse zur Zeit des sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkts am 1. Januar 1964 (West), bzw. 1. Januar 1935 (Ost). Das Resultat waren Ungleichbesteuerungen für vergleichbare Objekte. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht diese Berechnung 2018 als verfassungswidrig eingestuft und der Gesetzgeber eine Grundsteuerreform auf den Weg gebracht, die ab 2025 greift.

Pflicht von Heizungs-Checks

Im Oktober treten weitere Verordnungen in Kraft, die dabei helfen sollen, den Energieverbrauch zu senken. Dazu zählt etwa, dass Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einem Check unterzogen werden müssen. Dies müssen die Eigentümer der Gebäude veranlassen, in denen sich die Wärmevorrichtungen befinden. "Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung", rät die Bundesregierung.

Bei großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis sind Eigentümer und Eigentümerinnen verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich an den Anlagen vorzunehmen – soweit dies noch nicht geschehen ist. Damit soll die Wärmeverteilung im System optimiert werden. Hierunter fallen Firmen und öffentliche Gebäude mit einer Größe von mehr als 1.000 Quadratmeter und Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten.

Fahrerlaubnis: neuer Fragenkatalog für die theoretische Prüfung

Ab Oktober gilt ein neuer Fragenkatalog für den Erwerb des Führerscheins. Einige Fragen wurden gestrichen, neue kommen hinzu. Betroffen sind alle Fahrzeugklassen. Für die Aufbereitung der Fragen ist die Arbeitsgruppe "Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung" zuständig. Nicht wenige Menschen müssen sich mehrfach durch die theoretische Führerscheinprüfung kämpfen: Bundesweit lag die Durchfallquote laut Statista 2020 bei 34,1 Prozent und 2021 sogar bei 36,7 Prozent.

Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt

Ab Oktober senkt die Bundesregierung, wie angekündigt, die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz für Privathaushalte von zuvor 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent. Die Entlastungs-Maßnahme wurde am 30. September beschlossen und nun auch auf Fernwärme ausgeweitet. Sie ist befristet bis zum 31. März 2024.

Steuererklärung nicht vergessen

Die Steuererklärung von 2021 muss bis zum 31. Oktober 2022 (statt 31. Juli) abgegeben werden. Wer sie ohne Hilfe von einem Steuerberater anfertigt, muss sie zu diesem Stichtag beim Finanzamt einreichen. Steuerpflichtige, die einen Steuerberater hinzuziehen, bekommen dafür sogar bis zum 31. August 2023 Aufschub.

"Die Steuerpflichtigen und die sie beratenden Angehörigen der steuerberatenden Berufe sind durch die andauernde Corona-Pandemie und die Auswirkungen der Ukraine-Krise weiterhin stark belastet", begründet das Bundesfinanzamt die Fristverlängerung.

Mindestlohn steigt weiter

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1. Oktober auf einen Stundenlohn von zwölf Euro angehoben. Das ist der dritte Anstieg in diesem Jahr: Am 1. Januar wurde er von 9,60 Euro auf 9,82 Euro erhöht und am 1. Juli auf 10,45 Euro.

Höhere Verdienstgrenzen bei Minijobs und Midijobs

Die Minijob-Grenze steigt von 450 auf 520 Euro. Damit wird die Verdienstgrenze das erste Mal seit 2013 angehoben. Sie wird sich künftig am Mindestlohn orientieren. "Bei einer zukünftigen Erhöhung des Mindestlohnes erhöht sich dann auch die Verdienstgrenze", erklärt die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage. Bekommt ein Minijobber Mindestlohn, könne er so rund 43 Stunden im Monat arbeiten.

Auch für Midijobber gilt ab Oktober eine höhere Verdienst-Grenze, sie wird von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Ein Midijob liegt vor, wenn durchschnittlich mehr als 520 Euro pro Monat verdient werden, aber nicht mehr als die Obergrenze von 1.600 Euro. In dieser Verdienstspanne wird nicht der volle Sozialversicherungssatz bei den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen abgezogen, ohne jedoch, dass diesen dann Nachteile entstehen.

Neue Corona-Regeln ab Oktober

Ab 1. Oktober gilt eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Diese ist auch in Fernzügen Pflicht, bei Kindern genügt hier jedoch eine OP-Maske. Im Öffentlichen Nahverkehr muss eine OP-Maske getragen werden. In Flugzeugen entfällt die Maskenpflicht.

Der Zutritt in Pflegeheime und Kliniken ist erst nach einem negativen Corona-Test erlaubt. Die Maßnahmen sollen bis 7. April gelten. Die Länder können daneben auch eigene Regeln erstellen, wenn es die Gesundheitslage erfordert.

Vollständig geimpft mit drei Impfungen

Ab Oktober gilt man nur noch mit drei Impfungen als vollständig gegen das Corona-Virus geimpft. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein.

Nach zwei Einzelimpfungen hat man jedoch auch noch weiter den Vollschutz-Status:

  • wenn ein positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung vorgelegt werden kann
  • oder eine per PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion vor der zweiten Impfung
  • oder eine per PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).

Die Impfungen müssen mit in der EU anerkannten Impfstoffe erfolgt sein.

Telekom erhöht Preise für Festnetz-Anschlüsse

Festnetz-Anschlüsse bei der Telekom werden ab 1. Oktober um zwei Euro teurer. Das gilt auch für bereits bestehende Verträge. Überrascht werden dürfte davon aber niemand.

"Alle Bestandskundinnen und -kunden von Sprachtelefonie-Anschlüssen aus dem Privat- wie Geschäftskundenbereich wurden im August per Brief über die geplante Preismaßnahme informiert", schrieb das Unternehmen auf Nachfrage. Wer die Preiserhöhung nicht akzeptieren möchte, kann den Vertrag jetzt auch kündigen. Hier gelte laut Telekom "ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Schreibens".

Aus für WhatsApp bei alten iPhones

WhatsApp stellt seinen Support für iPhones mit den Betriebssystemen iOS 10 und 11 ein und funktioniert ab 24. Oktober nur noch bei iOS 12 und höher. Damit seien laut "Chip" die Apple-Modelle iPhone 5 und 5C betroffen, auf denen kein iOS 12 installiert werden könne. WhatsApp habe die Nutzer und Nutzerinnen darüber bereits im Vorfeld informiert.

Es wird wieder an der Uhr gedreht

In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober endet die diesjährige Sommerzeit und es gilt wieder die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Am Sonntag 3 Uhr morgens werden deswegen die Uhren wieder eine Stunde zurückgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde länger. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.

Zeitumstellung Stunde vor oder Stunde zurück? Kleine Eselsbrücken

Wie war das nochmal mit der Winterzeit und der Sommerzeit - eine Stunde vor, oder doch eine zurück? Können auch Sie sich das schlecht merken? Vielleicht klappt es mit diesen Eselsbrücken.

Vier Stühle und ein gedeckter Tisch stehen unter einem Baum auf einer Wiese
"Bei der Zeitumstellung ist es wie mit den Gartenmöbeln": Im Frühjahr kommen sie vor die Tür, im Herbst zurück in den Schuppen. Bildrechte: colourbox
Zwei Igel liegen schlafend im Herbstlaub
"Im Winter gibt es Winterschlaf": Eine Stunde mehr Schlaf ist angesagt, denn die Uhren werden zurückgestellt. Bildrechte: imago/Harald Lange
Vier Stühle und ein gedeckter Tisch stehen unter einem Baum auf einer Wiese
"Bei der Zeitumstellung ist es wie mit den Gartenmöbeln": Im Frühjahr kommen sie vor die Tür, im Herbst zurück in den Schuppen. Bildrechte: colourbox
Thermometer
"Zeitumstellung funktioniert wie das Thermometer": im Frühjahr Plus (vor stellen), im Winter Minus (zurück stellen). Bildrechte: Colourbox.de
ein Mann liegt ruhelos in seinem Bett und sieht auf seinen Wecker
"Früher aufstehen im Frühjahr": Da die Uhr vorgestellt wird, verringert sich die Schlafzeit um eine Stunde. Bildrechte: Colourbox.de
Eichenblätter im Herbst
"Spring forward, fall back": Im Frühling (engl. 'spring') den Zeiger eine Stunde vordrehen, im Herbst (engl. 'fall') eine Stunde zurück. Bildrechte: colourbox
Eine junge Frau lässt sich mit geschlossenen Augen die Sonne aufs Gesicht scheinen.
"Immer zum Sommer hin": Also im Frühjahr eine Stunde vor, im Herbst eine Stunde zurück. Bildrechte: IMAGO / Westend61
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Jahresvorschau für 2024
Bildrechte: Colourbox.de

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Aktuell | 30. September 2022 | 17:45 Uhr

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