Neu ab Dezember 2021 Masernimpfpflicht, Handyverträge, Pfändungsschutz
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Über eine Impfpflicht gegen das Coronavirus wird derzeit heftig gestritten, die Übergangsfrist für die Masernimpfpflicht endet 2021. Viele Handyverträge sind leichter kündbar. Der Pfändungsschutz bei P-Konten wird erweitert. Mehr dazu und weitere Änderungen für Verbraucher im Dezember gibt es hier.

Auf dieser Seite:
- Übergangsfrist für Masernimpfpflicht nur noch bis Jahresende
- Weniger Geld für schlechtere Internetleistung
- Kündigungsrecht bei Internet- und Mobilfunk-Verträgen gestärkt
- Gebühren für 0180-Nummern mobil nicht mehr höher
- Strengere Regeln bei Tierversuchen
- Pfändungsschutz beim P-Konto wird erweitert
- Support für Windows 10, Version 2004 läuft aus
- Besserer Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt
- Rezepte für Krankenkassen 20 Cent teurer – Sonderbeitrag fließt in Fonds für Zusatzleistungen
Übergangsfrist für Masernimpfpflicht nur noch bis Jahresende
Die seit März 2020 per Gesetz eingeführte Impfpflicht soll vor allem Kinder schützen. Sie müssen einen Masernschutz nachweisen, wenn sie einen Kindergarten, die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen wollen. "Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren. Denn Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn September 2019 das Gesetzesvorhaben. Lehrer, Betreuer und andere Mitarbeiter in den Einrichtungen sind ebenfalls zur Impfung verpflichtet. Desweiteren gilt die Masernimpfpflicht in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften und in medizinischen Einrichtungen.
Für jene, die vor März 2020 bereits eine der genannten Einrichtungen besuchten oder dort arbeiteten, wurde zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 eingeräumt, um einen Nachweis zu erbringen. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie um fünf Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Für Personen, die der Impfpflicht nicht nachkommen, gilt ein Betreuungs- bzw. Arbeitsverbot, zudem drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Von der Masernimpfpflicht ausgenommen sind Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung vertragen und alle vor 1971 Geborenen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts haben sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern noch durchgemacht und sind deshalb immun. Kinder unter einem Jahr müssen noch keinen Nachweis vorlegen.
Weniger Geld für schlechtere Internetleistung
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG ) soll für einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen sorgen und beim Ausbau der digitalen Infrastruktur den rechtlichen Rahmen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Bundesnetzagentur feststecken.
Auch für Verbraucher bringt das am 1. Dezember 2021 in Kraft tretende TKMoG Neues: Stellt der Anbieter nicht die vertraglich vereinbarte Übertragungsrate bereit, kann der Kunde nun den Monatsbeitrag aufgrund des neu eingeführten proportionalen Minderungsrechtes verringern. Auch kann hier unter Umständen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Kommt ein Techniker nicht zum vereinbarten Termin oder liegt eine nicht behobene Störung vor, kann dies sogar zu Entschädigungsansprüchen gegenüber dem Anbieter führen.
Kündigungsrecht bei Internet- und Mobilfunk-Verträgen gestärkt
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) stärkt auch die Rechte von Verbrauchern beim Abschließen und Kündigen von Verträgen: Anbieter müssen Verträge auch mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten anbieten, maximal darf sie 24 Monate betragen. Ist die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen, kann dann auch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Bisher war dies nach automatischer Verlängerung erst nach Ablauf eines weiteren Jahres möglich. Die neue Regelung gelte dann auch für bereits bestehende Verträge, so die Verbraucherzentrale NRW e.V.
Stichwort TKG-Novelle Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG ) ist eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Gebühren für 0180-Nummern mobil nicht mehr höher
Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) werden auch die Gebühren bei 0180-Nummern angepasst. Es fallen dann für Anrufe aus Festnetz und Mobilfunk die selben Kosten an. Die Preise werden dafür von der Bundesnetzagentur netzübergreifend festgelegt.
Strengere Regeln bei Tierversuchen
Tierversuche im Rahmen von Arzneimittelzulassungen oder diagnostischen Zwecken unterliegen ab Dezember strengeren Vorgaben. Diese müssen nach einer Neuregelung im Tierschutzgesetz nicht mehr nur angezeigt, sondern nun auch genehmigt werden. Behörden werden hierfür weitreichendere Prüfmöglichkeiten eingeräumt, etwa bei Kontrollen von Tierversuchseinrichtungen. Behördliche Genehmigungen müssen nun auch für Tierversuche im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildungen vorliegen. Bereits vor dem 1. Dezember 2021 angezeigte und genehmigte Tierversuche behalten ihre Gültigkeit bis zum 1. Dezember 2023.
Pfändungsschutz beim P-Konto wird erweitert
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, soll es Schuldnern und Schuldnerinnen ermöglichen, Schulden abzubauen, aber dennoch die wichtigsten Ausgaben wie Miete, Versicherungsbeiträge und Unterhaltszahlungen tätigen zu können. Denn hier gelten Freibeträge, die pfändungsfrei sind. Jeder Kontoinhaber hat das Recht, sein Girokonto von der Bank in ein P-Konto umwandeln zu lassen – ab Dezember auch, wenn das Konto im Minus ist.
Neu ist unter anderem auch: Für Gemeinschaftskonten gilt nun ein Pfändungsschutz, allerdings begrenzt auf einen Monat: Zeit für Betroffene, um ein P-Konto einzurichten. Ist auf einem P-Konto pfändungsfreies Guthaben verbucht, kann dies nun drei Monate angespart werden (statt bisher einen Monat). Pfändungsschutz besteht ab Dezember dann auch auf Nachzahlungen von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen. Zudem wird die Liste der Geldleistungen, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages führen, erweitert.
Support für Windows 10, Version 2004 läuft aus
Am 14. Dezember stellt Microsoft den Support für Windows 10 in der Version 2004 ein. Das System kann dann zwar weiter benutzt werden, Sicherheitsupdates wird es dann dafür aber nicht mehr geben. Daher empfiehlt Microsoft "ein Update auf die neueste Version von Windows 10", um weiterhin durch Updates geschützt zu werden.
Besserer Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt
Am 1. Dezember tritt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Es schafft unter anderem Rechtssicherheit beim Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien auf Webseiten oder von Apps. Der Nutzer muss nun seine Einwilligung "auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen" gegeben haben, bevor diese aktiv werden. Sonst dürfen keine Informationen auf dem am Internet angeschlossenen Gerät des Nutzers mehr gespeichert oder darauf zurückgegriffen werden.
Erklärt sein müssen die Funktionsdauer der Cookies und der Zugriff von Dritten. Eine Vorauswahl an Haken durch die Anbieter ist nicht mehr erlaubt, einer Datenverarbeitung muss damit bewusst zugestimmt worden sein. Von der Regelung ausgenommen bleiben essenzielle, also technisch notwendige, Cookies. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 300.000 Euro.
Was sind Cookies? Cookies sind Textdateien, die auf dem Gerät des Nutzers gespeichert werden. Bei einem späteren Besuch der Webseite werden mit ihrer Hilfe die Nutzer und ihre Einstellungen wiedererkannt. Die Cookies dienen Website-Betreibern auch dazu, die Zahl der Zugriffe zu messen. Andererseits werden Cookies auch dazu verwendet, Verbrauchern individuelle Werbung zu präsentieren und das Surfverhalten insgesamt zu analysieren.
Rezepte für Krankenkassen 20 Cent teurer – Sonderbeitrag fließt in Fonds für Zusatzleistungen
Ab 15. Dezember werden rezeptpflichtige Arzneimittel pro Packung 20 Cent teurer. Der Zuschlag wird allerdings von den Krankenkassen geleistet, für Verbraucher ändert sich am Preis nichts. Dieser Sonderbetrag soll in einen Fonds fließen, der zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen eingerichtet wurde, welcher wiederum Patienten und Patientinnen zu Gute kommt – durch Leistungen wie Medikationsanalysen für Menschen mit vielen Medikamenten oder Beratungen zur Anwendung spezieller Arzneiformen. Dies ist Teil des Gesetzes zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 30. November 2021 | 19:30 Uhr