Neu ab Juni Impfzertifikat, Kurzarbeitergeld, billiger Tanken

03. Juni 2022, 12:59 Uhr

Viele digitale Corona-Impfzertifikate laufen im Juni ab, die Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde gesenkt, Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld enden. Mehr dazu und weitere Änderungen für Verbraucher im Juni gibt es hier.

Digitales Corona-Impfzertifikat läuft ab: Was tun?

Die digitalen Impfzertifikate für die Corona-Impfung laufen technisch bedingt nach 365 Tagen aus und können dann nicht mehr ausgelesen werden. Nach Angaben von RKI und Bundesregierung informieren sowohl die CovPass-App als auch die Corona-Warn-App Betroffene 28 Tage vor dem Erreichen des Datums darüber. Diese Meldung bekommen daher derzeit immer mehr vollständig Geimpfte, die dort ihre digitalen Impfzertifikate gespeichert haben. Der Impfstatus bleibt jedoch erhalten, sofern der Booster-Nachweis vorliegt.

"Durch ein weiteres Update der Corona-Warn-App können Nutzende demnächst dieses technische Datum der digitalen Impfzertifikate mit wenigen Klicks selbst verlängern", erklärt die Bundesregierung. "Noch vor Ablauf Ihrer Zertifikate wird in den App Stores ein Update mit der Funktion zur Neuausstellung zur Verfügung stehen", heißt es vom RKI zur notwendigen Aktualisierung der CovPass-App.

Einreise ohne Nachweis von 3-G

Nach der neuen Corona-Einreiseverordnung ist die 3G-Nachweispflicht ab 1. Juni entfallen. Wer nach Deutschland einreist, muss nicht mehr belegen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist – es sei denn, die Einreise erfolgt aus einem Virusvariantengebiet. Hier bleiben die Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen weiter bestehen. Doch derzeit gibt es nach Angaben der Bundesregierung keine Regionen, die als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Falls aber künftig neue gefährliche Virusvarianten auftreten würden, könne so schnell darauf reagiert werden. Daher würden in der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung "die strengen Regelungen für die Einreise aus solchen Gebieten beibehalten".

Weniger Steuern auf Benzin und Diesel: "Tankrabatt" für drei Monate

Seit 1. Juni senkt die Bundesregierung für drei Monate die Energiesteuer auf Kraftstoffe, um Autofahrer und Autofahrerinnen bei den gestiegenen Energiepreisen zu entlasten. Bis einschließlich August werde hier lediglich das "nach Europarecht mögliche Mindestmaß" veranschlagt. Bei Benzin liegt die Esparnis bei diesem Steuerposten demnach bei rund 30 Cent je Liter, bei Diesel bei rund 14 Cent je Liter.

So wird gleichzeitig auch noch der Mehrwertsteueranteil mit reduziert – an der Zapfsäule werden so insgesamt rund 35,20 Cent weniger Steuern fällig für den Liter Benzin und rund 16,7 Cent weniger Steuern für den Liter Diesel. Damit entgingen dem Bund nach eigenen Berechnungen Steuereinnahmen in Höhe von 3,15 Milliarden Euro.

Ob die Steuersenkung in ähnlicher Höhe auch in diesem Zeitraum so an der Zapfsäule sichtbar wird und damit im Geldbeutel der Verbraucher und Verbraucherinnen ankommt, wird sich aber erst zeigen. Das Bundeskartellamt hat nach einem Bericht von tagesschau.de bereits angekündigt, dies bebachten zu wollen. Immer mehr Stimmen würden laut, "dass die Ölkonzerne die Preise womöglich nicht im gleichen Maße senken".

9-Euro-Ticket für den Nahverkehr

Seit 1. Juni können Fahrgäste den ÖPNV bundesweit mit dem neuen Monatsticket "9-Euro-Ticket" nutzen. Dieser Sondertarif wird auf Beschluss der Bundesregierung für die Monate Juni, Juli und August angeboten. Ein solches Monatsticket gilt nicht einen Monat lang, sondern jeweils für den jeweiligen gekauften Kalendermonat. "Ausgenommen sind der Fernverkehr der DB AG, also beispielsweise ICE, IC, EC sowie die Flix-Züge und Busse", so die Bundesregierung. Bestehende Abos sollen automatisch für den Aktionszeitraum pro Monat "auf 9 Euro abgesenkt oder der Differenzbetrag in den Folgemonaten ausgeglichen" werden, heißt es weiter. Abo-Vorteile würden dabei erhalten bleiben und zwar "im jeweils geltenden Verkehrsverbund bzw. Verkehrsunternehmen".

Re·cap – mit Fragen zum 9-Euro-Ticket mit Blick auf den ÖPNV auf dem Land

Kostenlose Bürgertests nur noch bis Ende Juni

Laut aktueller Coronavirus-Testverordnung endet die Möglichkeit von kostenlosen Bürgertests zum 30. Juni 2022. "Dass dort dann bezahlt werden muss, bedeutet aber nicht automatisch die Schließung aller Testzentren. Viele Betreiber sehen sich in der Verantwortung, zunächst weiterzumachen", berichtet der MDR. Gesundheitsämter würden darum bitten, dass Testzentren nicht vorzeitig geschlossen würden.

Heizkostenzuschuss für Geringverdiener

Um die gestiegenen Energiepreise abzufedern, bekommen rund 2,1 Millionen Menschen zwischen Juni und Sommerende einen einmaligen Heizkostenzuschuss als finanzielle Unterstützung vom Staat. Entlastet werden sollen damit laut Bundesregierung vor allem Wohngeld-Haushalte und Empfänger und Empfängerinnen von BaföG. Der Bund stelle dafür "fast 380 Millionen Euro bereit". Ein Antrag müsse hier nicht gestellt werden, die Sonderzahlung lande automatisch auf dem Konto.

Wie viel gibt es?

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Studierenden mit BaföG, Azubis mit Ausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld sowie Aufstiegsgeförderten 230 Euro. Bei Wohngeld-Haushalten wird nach der Haushaltsgröße gestaffelt: 270 Euro Unterstützung gibt es bei einer wohngeldberichtigten Person, 350 bei zwei wohngeldberechtigten Personen und für jede weitere 70 Euro.

Corona-Sonderregeln bei Kurzarbeit bis Ende Juni

Die pandemiebedingten Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld gelten noch bis zum 30. Juni. Unternehmen können demzufolge Kurzarbeit anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. In normalen Zeiten muss es mindestens ein Drittel der Belegschaft sein.

Die Bezugsdauer ist dabei von 24 Monaten auf bis zu 28 Monate verlängert. Für Beschäftigte steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent des Nettolohns und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent, für Erwerbstätige mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Normalerweise beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent, für Eltern 67 Prozent des Nettolohns.

Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen laufen aus

Für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen gibt es noch bis Ende Juni die "Überbrückungshilfe IV". Antragsberechtigt sind nach wie vor Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent – zum Vergleichzeitraum 2019. Neben der anteiligen Erstattung von Fixkosten gibt es auch einen Eigenkapitalzuschuss.

Diese Frist gilt auch für die Neustarthilfe für Soloselbständige, mit dem Titel "Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal". Soloselbstständige, deren Umsatz coronabedingt noch immer eingeschränkt ist, können eine Unterstützung von 1.500 Euro pro Monat vom Bund erhalten. Der mögliche Gesamtförderzeitraum umfasst den Zeitraum von Januar bis Juni 2022. "Die Anträge auf Neustarthilfe 2022 können für beide Förderzeiträume bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden", erklärt das Wirtschaftsministerium auf seiner Homepage.

Keine Krankschreibung mehr per Telefon

Am 31. Mai endete die Sonderregelung, die es ermöglichte, sich aufgrund anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen bei einer leichten Erkrankungen der oberen Atemwege telefonisch vom Arzt oder der Ärztin krankschreiben zu lassen.

Grundsicherung für ukrainische Geflüchtete

Geflüchtete aus der Ukraine, die in Deutschland registriert sind, haben seit 1. Juni Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung und damit auf finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt und zur medizinischen Versorgung. Zudem soll der Zugang zu Integrations- uns Sprachkursen vereinfacht werden. Die zentrale Anlaufstelle soll hier laut Bundesregierung künftig das Jobcenter sein.

Internet-Explorer bald Geschichte

Lange hat es sich angekündigt, nun ist das Ende des Microsoft Explorers besiegelt. Microsoft erkärt das Ende des Supports für den Internet Explorer (IE)11, der "letzten Hauptversion von Internet Explorer", für den 15. Juni. "Die Apps und Websites, die Sie derzeit mit Internet Explorer 11 nutzen, können Sie auch in Microsoft Edge über den IE-Modus öffnen", so das Unternehmen auf seiner Homepage. Der integrierte "IE-Modus" werde bis mindestens 2029 unterstützt.

Ausländischen Führerschein leichter umschreiben

Am 1. Juni ist laut ADAC eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten, mit der es für Besitzer und Besitzerinnen von Führerscheinen aus Albanien, Großbritannien, Gibraltar, Kosovo und Moldau leichter werde, diese in ein deutsches Dokument umwandeln zu lassen. Dies wird in der Regel nötig für außerhalb der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellte Führerscheine, wenn der ordentliche Wohnsitz des Inhabers oder der Inhaberin seit sechs Monaten in Deutschland liegt. Nach Überschreiten der Frist wird der ausländische Führerschein nicht mehr anerkannt. Welche Voraussetzungen für das Umschreiben der jeweiligen Fahrerlaubnis gelten, richtet sich nach dem Herkunftsland des Dokumentes. Eine sogenannte "Staatenliste" (Anlage 11 FeV) gibt eine Übersicht über die Länder, die ein wechselseitiges Anerkennungsabkommen mit Deutschland getroffen haben. Dazu zählen laut ADAC seit 1. Juni auch Albanien, Großbritannien, Gibraltar, Kosovo und Moldau.

Neuerungen der letzten Monate auf einen Blick

Jahresvorschau für 2024
Bildrechte: Colourbox.de

MDR-Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Mai 2022 | 17:45 Uhr

Weitere Ratgeber-Themen