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Im öffentlichen Fernverkehr müssen ab 2. Februar keine Masken mehr getragen werden. Bildrechte: imago images/Jochen Eckel

Neu ab FebruarMaskenpflicht, Energie sparen, kostenlose Bürgertests

30. Januar 2023, 13:08 Uhr

Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr entfällt, im Verbandskasten kommt sie hinzu. Die Energiesparverordnung der Bundesregierung wird verlängert, kostenlose Bürgertests laufen aus. Mehr dazu und weitere Änderungen für Verbraucher im Februar gibt es hier.

von Carmen Brehme, MDR Wirtschaftsredaktion

Maskenpflicht im Fernverkehr aufgehoben

Ab 2. Februar müssen in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine medizinischen Masken mehr getragen werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begründete das vorzeitige Ende mit der Stabilisierung der Coronalage.

Eine Maskenpflicht gilt seit 1. Oktober 2022 nach dem aktuellem Infektionsschutzgesetz jedoch weiterhin bis 7. April 2023 in Pflegeheimen, Arztpraxen, Kliniken und weiteren Gesundheitseinrichtungen. "Sie wird zum Schutz der vulnerablen Gruppen durch die Verordnung nicht ausgesetzt", erklärt die Bundesregierung. In vielen Bundesländern ist bereits auch die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr gefallen.

Masken im Verbandskasten Pflicht

Ab 1. Februar 2023 müssen nach der Norm DIN 13164:22 zwei medizinische Masken im Verbandskasten enthalten sein. Statt zwei Dreieckstüchern ist dann jedoch nur noch eins vorgeschrieben, ein Verbandstuch muss gar nicht mehr mitgeführt werden.

Verbandskästen, die der DIN-Norm von Januar 1998 und Januar 2014 entsprechen, können laut ADAC weiter genutzt werden wie bisher. "Sie müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig", erklärt der Automobilclub. "Der formale Schritt, die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung steht noch aus", heißt es weiter. Denn dazu müsste der §35 h der der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert werden.

Kostenlose Bürgertests für bestimmte Personengruppen nur noch bis Ende Februar

Laut aktueller Corona-Testverordnung gibt es ab März keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen Bürgertest. Dieser besteht für vulnerable Personenkreise – wie etwa Bewohner, Mitarbeiter oder Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern – noch bis 28. Februar. "Ab dem 1. März 2023 wird die Finanzierung sämtlicher Testungen nach Testverordnung eingestellt", so der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die zum 31. Oktober 2022 in Kraft getretene Corona-Arbeitsschutzverordnung sollte eigentlich bis 7. April 2023 gelten. Nun läuft sie aufgrund sinkender Infektionszahlen und milderen Verläufen bereits am 1. Februar aus. "Daher sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig", begründete Arbeitsminister Hubertus Heil diesen vorgezogenen Schritt.

Für Unternehmen entfällt dann die Pflicht, Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen oder zur Erhöhung der Impfquote beizutragen. Schon seit März 2022 müssen Unternehmen die Möglichkeit von Homeoffice nicht mehr anbieten.

Energiesparverordnung der Bundesregierung verlängert

Die seit 1. September wirksame Energiesparverordnung der Bundesregierung war zunächst bis Ende Februar 2023 befristet. Sie soll verlängert werden bis 15. April 2023. Die darin festgelegten Maßnahmen sollen helfen, die Gasversorgung über den Winter abzusichern. Übrigens: Erdgas wird auch genutzt, um Strom zu erzeugen. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen. Zu den Maßnahmen gehören:

  • Mietklauseln, die eine bestimmte Raumtemperatur in Wohnungen vorschreiben, werden unwirksam.
  • Schwimm- und Badebecken von Privathaushalten dürfen nicht mehr beheizt werden. (Ausnahme: therapeutische Anwendungen)
  • Die Temperatur in Büros von Nichtwohn-Gebäuden darf 19 Grad nicht überschreiten.
  • Nicht regelmäßig genutzte Räume öffentlicher Gebäude, wie Flure, Foyers oder Technikräume, sollen nicht mehr beheizt werden – es sei denn, dies ist aus Sicherheitsgründen nötig. Ausnahmen gelten für soziale Einrichtungen.
  • Die Strahler an Gebäuden und Denkmälern, die rein dem Schmuck dienen, bleiben aus.
  • Leuchtreklame ist von 22 bis 16 Uhr untersagt.
  • Einzelhändler sollen die Türen beheizter Geschäfte nicht offen stehen lassen.

Steuer nun auf alle Liquids für Verdampfer

Seit 1. Juli 2022 unterliegen auch Liquids für E-Zigaretten der Tabaksteuer. Eine Übergangsfrist gab es noch für "Altbestände": Auf vor dem Stichtag bereits im Handel befindliche Waren wird die Steuer beim Abverkauf nun ab 13. Februar 2023 auch erhoben. Pro Milliliter sind das dann 16 Cent. Bis 2026 wird dies schrittweise auf 32 Cent angehoben.

Aus für Energiesparlampen mit Quecksilber

Ab 25. Februar dürfen Energiesparlampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform in der EU nicht mehr produziert werden. Altbestände können jedoch noch abverkauft werden. Grund ist der darin enthaltene Quecksilber, ein für Gesundheit und Umwelt schädliches giftiges Schwermetall. Eine noch energiesparendere Alternative sind LED-Leuchten.

Bleischrot-Verbot an Feuchtgebieten

Ab 16. Februar ist Bleischrot an und in Feuchtgebieten verboten. Jäger dürfen dann dort nur noch bleifreie Munition einsetzen. Dies gilt EU-weit. Damit sollen unter anderem Wasservögel geschützt werden, die giftige Munitionsreste sonst beim Trinken oder auch Fressen anderer Tiere, die Blei in sich haben, mit aufnehmen und dadurch verenden können. "Außerdem kann die Gesundheit von Menschen beeinträchtigt werden", warnt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), etwa "durch Bleireste, die in Wild vorhanden sind, das mit Bleimunition erlegt wurde."

Kroatien hat nun den Euro, Kuna-Umtausch in Deutschland noch im Februar möglich

Seit 1. Januar 2023 ist der Euro offizielles Zahlungsmittel in Kroatien. Bis zum 28. Februar können an den Schaltern der Bundesbank Kuna (die bis 2022 geltende Landeswährung) noch kostenfrei umgetauscht werden, "8.000 Kuna pro Person und Tag", heißt es auf der Homepage der Bundesbank. Bei Banken in Kroatien können Kuna bis Ende 2023 gebührenfrei umgetauscht werden. Auf den kroatischen Euro- und Cent-Münzen sind unter anderem Erfinder Nikola Tesla, der Landesumriss und ein Marder (kroatisch "Kuna") zu sehen.

Apotheken müssen höheren Abschlag an gesetzliche Krankenkassen zahlen

Ab 1. Februar 2023 müssen Apotheken einen höheren Kassenabschlag an die gesetzlichen Krankenkassen abführen. Dieser steigt für die Jahre 2023 und 2024 pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel von 1,77 auf zwei Euro. Diese Mehreinnahmen sollen die gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlasten. Dies ist ein Baustein vom GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

Die Jahresvorschau

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Januar 2023 | 17:45 Uhr