Collage leuchtendes Glaskeramikkochfeld, brennende Geldscheine
Die Preise für Strom und Gas explodieren seit Monaten. In der Grundversorgung müssen Neukunden jetzt nicht mehr tiefer in die Tasche greifen als Bestandskunden. Bildrechte: IMAGO / Gottfried Czepluch

Neu ab November Energiepreise, Gebühren beim Tierarzt, Netflix

07. November 2022, 14:46 Uhr

Neukunden dürfen in der Energie-Grundversorgung nicht mehr teurer abgerechnet werden, beim Tierarzt wird es teurer, Netflix umwirbt Kunden mit einem Billig-Abo: Mehr dazu und weitere Neuerungen im November gibt es hier.

Energiepreise: Bestandskunden und Neukunden in der Grundversorgung gleich

Energieversorger dürfen seit dem 1. November bei den Preisen in der Grundversorgung keine Unterschiede mehr zwischen Bestands- und Neukunden machen. Das gilt etwa für Kunden und Kundinnen, die bei ihrem vorherigen Anbieter bei einer Preiserhöhung von ihrem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen und zum Grundversorger wechseln, oder wenn der Vertrag des vorhergehenden Anbieters ausläuft.

Unterschied Ersatzversorgung Geht ein Anbieter pleite oder beliefert seine Kunden und Kundinnen nicht mehr, rutschen diese in die Ersatzversorgung des Grundversorgers. "Die Preise der Ersatzversorgung dürfen seit dem 29. Juli 2022 höher sein als die der Grundversorgung", erklärt die Bundesnetzagentur. Zudem dürfen sie laut Gesetz "jederzeit zum ersten und fünfzehnten eines Monats angepasst werden". Ein Wechsel in die Grundversorgung ist dann erst nach drei Monaten möglich. Alternativ kann natürlich nach einem anderen Anbieter Ausschau gehalten werden.

Beim Tierarzt wird es teurer

Am 22. November tritt die "Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)" in Kraft. Damit steigen die Kosten für Tierarztbesuche teilweise deutlich an. "Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden", erklärte der Präsident der Bundestierärztekammer.

Zur Veranschaulichung zwei Beispiele: Eine allgemeine Untersuchung und Beratung kostet für Hunde und Katzen dann 23,62 Euro, statt wie bisher bei Hunden 13,47 Euro und bei Katzen 8,98 Euro.

Quelle Grafik: MDR SACHSEN-ANHALT

KfZ-Versicherung: Stichtag für Wechsel nicht verpassen

Wer seine KfZ-Versicherung wechseln will, muss seinen Vertrag bis zum 30. November – fristgerecht einen Monat vor Ablauf des Vertrages – kündigen. Das gilt zumindest für die meisten Versicherten, denn oft werden die Verträge zum Jahresbeginn abgeschlossen.

Doch wie bei jeder Regel, gibt es auch hier eine Ausnahme. Erhalten Sie von Ihrem Versicherer erst nach dem Stichtag Post, in der eine Beitragserhöhung angekündigt wird, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie haben dann wieder einen Monat Zeit, Ihrem Versicherer zu kündigen.

Telefonische Krankschreibung noch bis Ende November

Patienten und Patientinnen mit leichten Atemwegserkrankungen können sich wegen der aktuellen Coronalage noch bis 30. November ihre Krankschreibung auch telefonisch einholen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen und Ärzteschaft (G-BA) beschlossen. Damit sollen unnötige Infektionsketten vermieden werden.

Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. "Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen", heißt es dazu in einer Pressemitteilung des G-BA.

Krankengeld bei Krankenhausbegleitung möglich

Brauchen Menschen mit Behinderung bei einem stationären Aufenthalt in einer Klinik aus medizinischen Gründen zwingend eine Begleitperson, hat diese sei 1. November für diesen Zeitraum auch Anspruch auf Krankengeld. Das ist in der neuen Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt.

"Anspruch auf eine Begleitung haben nur Patientinnen und Patienten, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX beziehen. Das sind in der Regel Menschen mit Behinderung, die bereits im Alltag regelhaft einen Bedarf an Begleitung und Unterstützung durch eine vertraute Bezugsperson haben", erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Ausgeweitet könne dies im Einzelfall, wenn die Begleitperson erforderlich wird, weil sich der Patient oder die Patientin durch die Behandlung in einer Ausnahmesituation befindet. Die Notwendigkeit der Begleitung muss ärztlich bescheinigt sein.

Virtuelle Hauptversammlungen dauerhaft möglich

Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber die virtuelle Durchführung von Hauptversammlungen für Aktiengesellschaften auf rechtssichere Beine gestellt. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums konnte hier unter anderem eine Zunahme der Teilnahme an den Veranstaltungen beobachtet werden. Ursprünglich begrenzt geplant, wird es diese digitale Möglichkeit ab November 2022 nun auch dauerhaft geben – und dann auch ausgeweitet auf Genossenschaften.

Public Viewing: Ausnahmeregelung zur Fußball-WM 2022

Fußballfans können die Spiele der WM in Katar auch nach 22 Uhr hierzulande beim Public Viewing verfolgen. Damit die Spiele auf Großleinwänden im Freien gezeigt werden können, sollen die Kommunen die Lärmschutzregeln befristet lockern können, wie das auch schon bei früheren Weltmeisterschaften der Fall war.

"Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohnender", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen. Die Änderung soll dann bis Jahresende gelten. Die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 beginnt am 20. November beim Auftaktspiel Katar-Ecuador.

Netflix bietet neues Abo an: günstiger durch Werbeanzeigen

Der Streamingdienst Netflix startete am 3. November mit einem neuen Abo, das für 4,99 Euro zu haben ist und den Titel "Basis-Abo mit Werbung" trägt. Wie auf der Seite des Unternehmens zu lesen ist, soll dieses Angebot in zwölf Ländern eingeführt werden. "Das Basis-Abo mit Werbung ergänzt unsere bestehenden werbefreien Basis-, Standard- und Premium-Abos", heißt es dort.

Pro Stunde beliefen sich die Werbeschleifen auf vier bis fünf Minuten, ausgenommen davon sei das Kinderprogramm. Zwei größere Abstriche kündigt der Streamingdienstleister für das Billig-Abo an: Einige Filme und Serien würden aus Lizenzgründen dort nicht vorgehalten werden können und eine Download-Funktion sei nicht vorgesehen.

Paypal erstattet keine Retouren-Kosten mehr

PayPal springt ab 27. November nicht mehr ein, wenn Kosten bei der Rücksendung von bestellten Waren entstehen. Bisher wurden hier bis zu 25 Euro pro Retoure übernommen, wie in den aktuellen Allgemeinen Nutzungsbedingungen nachzulesen ist. Dieser Dienst konnte demnach innerhalb eines Jahres von Januar bis Dezember pro Paypal-Konto zwölf Mal in Anspruch genommen werden, wenn die Ware zuvor darüber bezahlt wurde. Wer noch Anträge für eine Retouren-Übernahme stellen muss, sollte das bis zum 26. November tun.

Toilettengang in Autobahnraststätten meist teurer

Der Toilettenbetreiber Sanifair will ab 18. November statt 70 Cent einen Euro für die WC-Benutzung verlangen. Rund 400 Anlagen entlang der Autobahnen hierzulande gehören zu dem Unternehmen.

Sanifair kündigte nach Angaben der Deutschen Presseagentur auch an, sein Wert-Bon-Modell zu überarbeiten. Es solle dann künftig einen Wert-Bon in voller Höhe des gezahlten Toilettenpreises geben, bisher waren es 50 Cent von 70 Cent. Die Wert-Bons können dann beim Einkauf in der Autobahnraststätte eingelöst werden – pro Artikel ein Bon.

Vier ARD-Sender gehen in SD-Qualität offline

Am 15. November beendet die ARD die Verbreitung der Programme tagesschau24 und ONE in SD-Qualität über den SES ASTRA Satellitentransponder 51 (10,744 GHz). Auch die mit dem ZDF gemeinsam produzierten Beiträge von phoenix und ARTE werden dann nur noch in HD-Qualität gesendet und sind so wie bisher über Satelliten zu empfangen.

"Auch für Kabelkund*innen bedeutet das in der Regel, auf HD-Empfang umzustellen", heißt es in der ARD-Pressemitteilung dazu. Rund 90 Prozent der Haushalte empfangen ihre Fernsehprogramme bereits in HD-Qualität.

Corona-Test: Verordnung für Teststellen bis 25. November befristet

Laut aktueller Corona-Testverordnung sind Corona-Schnelltests nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen kostenlos. Zu ihren gehören unter anderem Menschen, die sich aus medizininischen Gründen nicht impfen lassen können, Personengruppen, die andere pflegen, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher und Kinder bis fünf Jahre.

Gegen eine Zahlung von drei Euro können sich Menschen nach Risikokontakten testen lassen oder vor einer geplanten Veranstaltung in Innenräumen. Ohne die hier aufgezählten Gründe ist auch ein Test möglich, aber je nach Preis der Teststelle.

Banknoten-Tauschprogramm für ukrainische Währung endet

Noch bis zum 18. November können Geflüchtete aus der Ukraine Hrywna-Banknoten kostenlos in Euro umtauschen. Möglich ist das bis zu einer Höhe von 10.000 Hrywna (rund 275 Euro) bei teilnehmenden Banken. Das Tauschprogramm läuft seit 24. Mai und basiert auf einer Vereinbarung zwischen Bundesfinanzministerium, Deutscher Bundesbank und Nationalbank der Ukraine.

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MDR Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 01. November 2022 | 17:45 Uhr

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