Neu ab April 2020 Corona-Hilfe, teurere Flugtickets, BAföG und Baumindestlohn

In der Corona-Krise stellen Bund und Länder milliardenschwere Hilfen bereit. Die Luftverkehrsteuer wird angehoben, der Mindestlohn auf dem Bau steigt, die BAföG-Rückzahlung hat neue Regeln und der ADAC wird teurer.

Eurozeichen aus Kondensstreifen am Himmel
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Fliegen wird teurer

Im April wird die Luftverkehrssteuer angehoben. Die Erhöhung ist abhängig von der Strecke. So steigt die Steuer auf innereuropäischen Flügen pro Person um 5,53 Euro auf 13,03 Euro, auf der Mittelstrecke bis 6.000 Kilometer um 9,58 Euro auf 33,01 Euro und auf der Langstrecke ab 6.000 Kilometern um 17,25 Euro auf 59,43 Euro. Es ist davon auszugehen, dass sich die Erhöhung auch bei den Ticketpreisen bemerkbar machen wird.

Forderungen der Luftfahrtbranche, die Erhöhung, angesichts der Corona-Krise auszusetzen, hatte die Bundesregierung mit dem Verweis zurückgewiesen, dass sie im Moment keine große Belastung darstellt. "In dem Moment wo keine Passagiere fliegen, wird die Steuer nicht erhoben, von daher passt sich die Luftverkehrsteuer dynamisch an", sagte Thomas Jarzombek (CDU), der Koordinator für Luft- und Raumfahrt der Bundesregierung. Gleichzeitig wird auf den Milliarden-Schutzschild für Unternehmen und Arbeitsplätze zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie verwiesen.

Mindestlohn im Baugewerbe steigt

Maurerkelle auf Ziegelsteinen
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Im Bauhauptgewerbe steigen zum 1. April die Mindestlöhne für Beschäftigte. Dabei wird unterschieden zwischen "Mindestlohn 1" und "Mindestlohn 2". Der "Mindestlohn 1" gilt für Hilfsarbeiten auf dem Bau und steigt bundeseinheitlich von 12,20 Euro auf 12,55 Euro. Der "Mindestlohn 2" für Facharbeiter wird nur in den alten Bundesländern und Berlin gezahlt. In den alten Ländern steigt er von 15,20 Euro auf 15,40 Euro, in Berlin von 15,05 Euro auf 15,25 Euro. In den neuen Bundesländern gibt es den "Mindestlohn 2" nicht. Hier liegt die Lohnuntergrenze auch für Facharbeiter beim "Mindestlohn 1".

Neue Bedingungen für BAföG- Rückzahlung

Studierende in einem Hörsaal
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Auch die Bedingungen für BAföG- Rückzahlungen ändern sich. Danach steigen die monatlichen Raten von 105 Euro auf 130 Euro. Die Anzahl der Monatsraten liegt bei 77, was einer Gesamtsumme von 10.010 Euro verteilt über einen Zeitraum von sechseinhalb Jahren entspricht. Vorher lag die Deckelung bei 10.000 Euro. Reicht das Einkommen nicht, um 130 Euro pro Monat zu zahlen, können auch niedrigere Monatsraten beantragt werden. Wer nachweislich versucht hat, das BAföG-Darlehen zurückzuzahlen, aber nicht in der Lage war, bekommt nach 20 Jahren die Restschuld erlassen.

ADAC-Beiträge steigen

Die rund 21 Millionen ADAC-Mitglieder müssen ab April höhere Mitgliedsbeiträge bezahlen. Ab April kostet der Basistarif 54 Euro und damit fünf Euro mehr als bisher. Die Plus-Mitgliedschaft steigt um zehn Euro und kostet dann 94 Euro. Neu hinzugekommen ist eine Premium-Mitgliedschaft für 139 Euro im Jahr. Sie beinhaltet eine weltweite Pannenhilfe, Rückholdienst und Abschleppen in die Wunschwerkstatt. Mitgliedschaften bis zum 23. Geburtstag bleiben weiter kostenfrei.

Hilfen in der Corona-Krise

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat große Teile des öffentlichen Lebens zum Erliegen gebracht. Das belastet Selbständige und Unternehmen, aber auch Familien, Mieter oder Künstler. Um sie zu unterstützen und zu entlasten, hat der Bundestag mit großer Mehrheit ein Notpaket beschlossen. Die wichtigsten Hilfemaßnahmen  im Überblick:

Für Selbständige und sehr kleine Unternehmen sowie Heilpraktiker, Pfleger, Musiker oder Fotografen steht ein Betrag von 50 Milliarden Euro bereit. Wer erklärt, durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten zu sein, soll für drei Monate unbürokratisch bis zu 9.000 Euro bzw. bis zu 15.000 Euro erhalten.

Lufthansa-Maschinen stehen in Reihe auf dem Rollfeld
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Für mittelgroße und große Unternehmen ist ein mehrere hundert Milliarden umfassender Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vorgesehen. Er umfasst Staatsgarantien für Verbindlichkeiten und ein unbegrenztes Kreditprogramm und nötigenfalls eine Verschiebung fälliger Steuerzahlungen. Auch eine Notfall-Rettung durch Verstaatlichung großer Unternehmen wie etwa der Lufthansa ist geplant, ebenso eine anschließende Privatisierung nach der Krise.

Beschäftigten und Unternehmen soll außerdem mit neuen Kurzarbeit-Regelungen geholfen werden. So zahlt die Bundesagentur für Arbeit schon dann Kurzarbeitergeld, wenn bereits ein Zehntel der Belegschaft in Kurzarbeit geschickt wurde. Bisher lag die Schwelle bei einem Viertel. Betroffene bekommen dann 60 Prozent des Lohns gezahlt bzw. 67. Prozent, wenn sie Kinder haben und Unternehmen erhalten Sozialbeiträge zurück.

Mietern darf wegen Mietschulden, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni entstehen, nicht gekündigt werden.

Hausbriefkasten kommunales Jobcenter und Hausbriefkasten Agentur für Arbeit
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Da Jobcenter und Arbeitsagenturen derzeit geschlossen sind, müssen  Arbeitslosengeld 1 und 2 sowie der Kinderzuschlag derzeit online oder telefonisch beantragt werden. Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Der Zugang zum Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien soll erleichtert werden, indem nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate als Grundlage herangezogen wird, sondern nur noch das des Vormonats. Die Auszahlung von Sozialleistungen soll weiterhin sichergestellt sein.

Sachsen und andere Bundesländer und Kommunen setzen im April die Kita- und Hortbeiträge aus.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. März 2020 | 19:30 Uhr

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